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Interkantonale Vereinbarungen 2025 – 2028 betreffend die kantonsübergreifenden regionalen Naturpärke und das UNESCO Welterbe SAJA. Genehmigung und Ermächtigung der DIJ zur Unterzeichnung

2025.DIJ.160 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 2 fan. 2025

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Consultà ils 4 sett. 2026

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  3. Cussegl guvernativ dal chantun Berna
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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.DIJ.160

Interkantonale Vereinbarungen 2025 – 2028 betreffend die kantonsübergreifenden regionalen Naturpärke und das UNESCO Welterbe SAJA. Genehmigung und Ermächtigung der DIJ zur Unterzeichnung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 744/2025 Datum RR-Sitzung: 2. Juli 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.160 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Interkantonale Vereinbarungen 2025 – 2028 betreffend die kantonsübergreifenden regionalen Naturpärke und das UNESCO Welterbe SAJA: Genehmigung und Ermächtigung der DIJ zur Unterzeichnung

Erwägungen

1. Aufgrund des Antrags der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) werden die folgenden interkantonalen Vereinbarungen des Kantons Bern mit den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Waadt, Jura und Wallis genehmigt und die Direktorin der DIJ wird ermächtigt, die Vereinbarungen im Namen des Kantons Bern zu unterzeichnen: – Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend Zusammenarbeit für den Betrieb des regionalen Naturparks Gantrisch – Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Neuenburg betreffend Zusammenarbeit für den Betrieb des regionalen Naturparks Chasseral – Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Freiburg und Waadt betreffend Zusammenarbeit für den Betrieb des regionalen Naturparks Gruyère Paysd’Enhaut – Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Neuenburg und Jura betreffend Zusammenarbeit für den Betrieb des regionalen Naturparks Doubs – Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Wallis betreffend Zusammenarbeit für den Betrieb des UNESCO Weltnaturerbes Schweizer Alpen-Jungfrau-Aletsch (SAJA)

2. Die Direktorin der DIJ wird sodann auch zur Unterzeichnung von allfälligen Nachträgen während der Laufzeit der interkantonalen Vereinbarungen 2025 bis 2028 ermächtigt.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Beilagen ‒ Vortrag ‒ 5 interkantonale Vereinbarungen