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Ausgabenbewilligung Krankentaggeldversicherung des Kantons Bern für die Jahre 2016 bis 2023. Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission

2025.FINFV.645 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 22 oct. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-finfv-645/de/ausgabenbewilligung-krankentaggeldversicherung-des-kantons-bern-fur-die-jahre-2016-bis-2023-abrechnung-verpflichtungskredit-zuhanden-der-finanzkommission

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.FINFV.645

Ausgabenbewilligung Krankentaggeldversicherung des Kantons Bern für die Jahre 2016 bis 2023. Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1084/2025 Datum RR-Sitzung: 22. Oktober 2025 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2025.FINFV.645 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ausgabenbewilligung Krankentaggeldversicherung des Kantons Bern für die Jahre 2016 bis 2023. Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission

Erwägungen

1. Ausgangslage

Über den vorliegenden Verpflichtungskredit (RRB 908/2015) wurden die gesamten Prämienausgaben (inkl. hälftiger Prämienanteil zulasten der Arbeitnehmenden) betreffend die Krankentaggeldversicherung des Kantons Bern für die Jahre 2016 bis 2023 durch den Grossen Rat bewilligt. Im Nachgang an das letzte öffentliche Ausschreibungsverfahren ist die Krankentaggeldversicherung nicht mehr verlängert worden und der bestehende Versicherungsvertrag wurde per 31. Dezember 2023 gekündigt (RRB 731/2023 1).

Während der achtjährigen Laufzeit des Verpflichtungskredits mussten die Prämiensätze aufgrund des Schadenverlaufs zweimal im Rahmen des Kostendachs erhöht werden. Auch enthielt der Verpflichtungskredit eine Preisstandsklausel, wonach Mehrkosten aufgrund von Lohnsummenwachstum als genehmigt galten und für eine Überschreitung des jährlichen Kostendachs somit nicht relevant waren. Das Personalamt hat die jeweiligen Jahresprämien als zentrale Rechnungsstelle mit dem Versicherer (SWICA Krankenversicherung AG) abgerechnet und war auch für die anteiligen Gehaltsabzüge bei den Mitarbeitenden zuständig.

Der vorliegende Verpflichtungskredit ist mittlerweile vollständig abgerechnet und wird der Finanzkommission hiermit zur Kenntnis gebracht.

Total Total Restkredit per Beschluss Laufzeit bewilligt beansprucht Ende Laufzeit (RRB / GRB) in TCHF in TCHF in TCHF RRB 908/2015 2016–2023 92’000 88’418 3’582 Gesamtergebnis 92’000 88’418 3’582

Vertraulicher Beschluss nach Aussprache im Regierungsrat.

2. Rechtsgrundlagen, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

RRB 908/2015 vom 12.08.2015 (2015.RRGR.756)

Rechtsgrundlagen 2 – Art. 43, Art. 47, Art. 48 Abs. 1 lit. a des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0). – Art. 146 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1). – Art. 98 Abs. 3 des Personalgesetzes vom 16. September 2004 (PG; BSG 153.01). – Art. 191a der Personalverordnung vom 18. Mai 2005 (PV; BSG 153.011.1). – Art. 1 lit. i und Art. 8 lit. p der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Finanzdirektion (OrV FIN; BSG 152.221.171). – Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250). – Art. 33 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) i. V. m. Art. 52 PV.

Ausgabenart 3 – Es handelt sich um einen mehrjährigen Verpflichtungskredit (Art. 50 und Art. 53 FLG). und rechtliche Qua- – Es handelt sich um neue Ausgaben gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. a FLG. lifikation der Ausgaben

3. Schlussabrechnung

Plan IST Differenz Plan-IST Differenz Kostenkategorie in CHF in CHF in CHF in Prozent Definitive Jahresprämien 2016 11’500’000 10’539’413 960’587 8.35 Definitive Jahresprämien 2017 11’500’000 10’021’805 1’478’195 12.85 Definitive Jahresprämien 2018 11’500’000 10’237’877 1’262’123 10.97 Definitive Jahresprämien 2019 11’500’000 11’062’899 437’101 3.80 Definitive Jahresprämien 2020 11’500’000 11’002’371 497’629 4.33 Definitive Jahresprämien 2021 11’500’000 11’334’839 165’161 1.44 Definitive Jahresprämien 2022 11’500’000 11’930’580 -430’580 -3.74 Definitive Jahresprämien 2023 11’500’000 12’288’493 -788’493 -6.86 Total 92’000’000 88’418’277 3’581’723 3.89

Die Prämienabrechnung der Krankentaggeldversicherung ist lohnsummenabhängig. Die jährlichen Differenzen zwischen Plan und IST basieren somit einerseits auf der Entwicklung der Lohnsumme und andererseits auf der Entwicklung der Prämiensätze (siehe Kapitel 1). Die vorliegende Schlussabrechnung fasst die definitiven jährlichen Prämienrechnungen über die Gesamtlaufzeit des Verpflichtungskredits zusammen. Unter Bezugnahme auf die hälftige Prämienaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden wurde die Rechnung des Kantons insgesamt mit CHF 44’209’139 belastet.

4. Reserve

Im Beschluss waren keine Reserven eingeplant.

Es handelt sich vorliegend um die zum Zeitpunkt der Erteilung der Ausgabenbewilligung geltenden Rechtsgrundlagen. Der Verpflichtungskredit ist im geltenden Finanzhaushaltsgesetz (FHG; BSG 620.0) unter Art. 32 und die rechtliche Qualifikation der Ausgaben in Art. 30 aufgeführt.

5. Auflagen des Grossen Rates

Der Grosse Rat hatte keine Auflagen beschlossen.

6. Folgekosten

Die freiwillige Krankentaggeldversicherung des Kantons Bern wurde per 31. Dezember 2023 aufgehoben. Es sind daher keine Folgekosten für Prämienausgaben entstanden.

7. Antrag

Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt der Finanzkommission des Grossen Rates von der vorliegenden Schlussabrechnung im Sinne von Art. 39 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) Kenntnis zu nehmen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzdirektion