2025.FINGS.226
Vernehmlassung des Bundes: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Stellungnahme des Kantons Bern
WW Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Frau Bundespräsidentin Karin Keller Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern
vernehmlassungen@sif. admin, ch
RRB Nr.: 1347/2025 10. Dezember 2025 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen.
Mit der Vorlage soll die Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus von systemrelevanten Banken (Massnahme 15 des Berichts des Bundesrates zur Bankenstabilität) auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Konkret sieht die Vorlage vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig vom harten Kernkapital abziehen müssen, was einer vollständigen Unterlegung dieser Beteiligungen mit hartem Kernkapital entspricht.
Nach Auffassung des Regierungsrates hat die Krise der Credit Suisse (CS) deutlich gemacht, dass das Risiko von Beteiligungen mit den gegenwärtigen regulatorischen Anforderungen unzureichend abgedeckt wird. So haben substantielle Wertberichtigungen auf ausländischen Beteiligungen der CS ab dem vierten Quartal 2021 zu einem starken Rückgang der Eigenmittelquoten des Stammhauses geführt. Die hohen Beteiligungswerte, die nur partiell mit Kapital unterlegt werden mussten, haben zu einer zu positiven Darstellung der Kapitalsituation beim Stammhaus der CS geführt.
Zu berücksichtigen gilt auch, dass die Schweiz heute das einzige Land ist, die mit der UBS AG eine global systemrelevante Bank (sog. «G-SIB») beheimatet, deren konsolidierte Bilanzsumme das Bruttoinlandprodukt (BIP) des Landes deutlich übertrifft (167 Prozent des BIP im Jahr 2024). Zudem befindet sich ein grosser Teil der Aktiven der UBS im Ausland. In Bezug auf die Bedeutung des Auslandmarkts stellt die Schweiz somit im Vergleich zu anderen Ländern mit 8 global systemrelevanten Banken einen Sonderfall dar. Demzufolge kann nach Auffassung des Q 3 Regierungsrates nur bedingt eine international angepasste Regulierung erfolgen. c O
Kanton Bern Canton de Berne
Demgegenüber gilt es zu berücksichtigen, dass die mit der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen hohe Finanzierungskosten für die UBS AG nach sich ziehen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit - zumindest kurz- bis mittelfristig - schmälern dürfte. Auf die aus der Regulierung resultierenden Finanzierungskosten wird den auch in den beiden durch das Eidgenössische Finanzdepartement in Auftrag gegebenen Gutachten (Gutachten Prof. Dr. Heinz Zimmermann und Gutachten Alvarez & Marsal) hingewiesen. Das Gutachten von Alvarez & Marsal kommt überdies zum Schluss, dass erhöhte Kapitalanforderungen auch in der Schweiz negative Auswirkungen haben könnten, wie z.B. ein geringeres Kreditangebot, niedrigere Einlagenzinsen und Personalabbau. Zudem könnten sich diese auf die gesamte Schweizer Wirtschaft auswirken.
Es gilt somit eine sorgfältige Abwägung zwischen den zusätzlichen Kosten und deren Auswirkungen hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der UBS AG sowie den eventuellen Kosten staatlicher Unterstützung vorzunehmen.
Unter Berücksichtigung dieser Abwägungen und angesichts der hohen Risiken für die Schweiz im Falle einer Bankenkrise, welche alleine schon durch die Grösse der Bilanzsumme der UBS im Vergleich zum schweizerischen BIP deutlich wird, ist für den Regierungsrat eine höhere Eigenmittelunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften bei global systemrelevanten Banken unumgänglich.
Nach Auffassung des Regierungsrates müssten aber - im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft - u.a. die absolute Höhe der Eigenmittelunterlegung sowie die Dauer der Übergangsfrist noch vertiefter geprüft werden. Zudem gilt es sämtliche weiteren Handlungsspielräume, welche die beabsichtigte Risikominimierung nicht grundsätzlich in Frage stellen, auszuloten und sorgfältig zu analysieren. Mit Blick auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 BV) und die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 i.V.m. Art. 94 BV), die auch vorWettbewerbsverzerrungen schützen soll, darf die aus der stärkeren Regulierung der UBS AG erwachsene Ungleichbehandlung nicht weitergehen, als es zum Schutz der öffentlichen Interessen zwingend erforderlich ist. Umso wichtiger ist dem Regierungsrat, dass die mit der Vorlage verbundenen Regulierungsschritte mit der notwendigen Tiefe analysiert und politisch gründlich abgewogen werden.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber