2025.GSI.403
Vernehmlassung des Bundes: 20.490 n Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Nationalrat Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Per E-Mail an: hmr-consultations@bag.admin.ch
RRB Nr.: 366/2025 23. April 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: 20.490 n Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Er lehnt die vorgeschlagene Ergänzung des Heilmittelgesetzes mit einer Offenlegungspflicht für wirtschaftliche Interessenbindungen von Personen und Organisationen, die Heilmittel verschreiben, abgeben oder anwenden, ab. Die vorgesehene Regelung führt zu einem hohen bürokratischen Aufwand auf Seiten der Leistungserbringenden und dem Bund sowie zu Vollzugsproblemen auf Seiten der Kantone, ohne deutlich erkennbaren Nutzen für die Patientensicherheit. Ausserdem führt sie auch zu keiner erkennbaren Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
Sollte an der Offenlegungspflicht festgehalten werden, unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag der Minderheit II, der eine umfassendere Offenlegungspflicht und die Einrichtung eines zentralen öffentlichen Registers vorsieht, das vom BAG verwaltet wird. Um jedoch eine wirksame Umsetzung des zentralen Registers zu gewährleisten und gleichzeitig eine übermässige Belastung der Angehörigen der Gesundheitsberufe zu vermeiden, hat die Offenlegung von Interessenbindungen direkt durch die Unternehmen zu erfolgen, die therapeutische Produkte herstellen oder vertreiben. Zudem ist eine finanzielle Beteilung der Unternehmen an der Errichtung und am Betrieb des Registers zu prüfen. Diese Haltung vertritt auch die Kantonsapothekervereinigung (KAV), weshalb der Regierungsrat für die detaillierte Begründung auf deren Stellungnahme verweist.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.03.2025 I Version: 3 1 Dok.-Nr.: 3027551 Geschäftsnummer: 2025.GSI.403 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 11.03.2025 Version: 9 I Dok.-Nr 2451113 I Geschäftsnummer: 2025.GSI.403 2/2