2025.SIDGS.1572
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland (RDV, VZAE, VEV, VVWAL und AsylV 1). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 38/2026 21.Januar 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland (RDV, VZAE, VEV, VVWAL und AsylV 1) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die Verschärfung der Regeln für Auslandreisen von Personen aus dem Asylbereich. Die Umsetzung des im Dezember 2021 vom Gesetzgeber beschlossenen generellen Verbots von Ausland reisen für Asyl bewerber, vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen ist ein längst überfälliger Schritt, um die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz des Asylsystems zu festigen. Aus integrationspolitischer Sicht trägt das grundsätzlich geltende Reiseverbot dazu bei, Unterbrüche in Integrationsmassnahmen infolge längerer Abwesenheiten zu vermeiden und die Kontinuität der Teilnahme an Integrationsmassnahmen sicherzustellen. Mit einer klaren Regelung und deren konsequenter Umsetzung werden Personen ohne tatsächlichen Schutzbedarf von einer Gesuchstellung abgehalten.
Kritisch erachtet der Regierungsrat die in den Ausführungsbestimmungen vorgesehenen Regelungen, wonach eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat für höchstens 30 Tage (pro Jahr) bewilligt werden kann. Gleiches gilt für Reisen in einen anderen Staat, wobei hier in Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann. Diese Fristen bewertet er als zu grosszügig. Sie sollten strikter ausgestaltet werden.
Schliesslich nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass der Bundesrat beabsichtigt, die bestehenden Reisemöglichkeiten von Personen aus der Ukraine bis auf Weiteres beizubehalten (Aufenthalt 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine möglich) und diesbezüglich eine gesonderte Vernehmlassung durchführt. Für den Regierungsrat ist nicht nachvollziehbar, weshalb ukrainische Schutzsuchende künftig weiterhin bezüglich Heimatreisen von Sonderregeln profitieren, während für andere Personen aus dem Asylbereich strengere Vorschriften gelten sollen. Eine solco o che Sonderbehandlung führt zu einer ungerechtfertigten Zwei-Klassen-Praxis im Asylwesen, die Q 8 der Regierungsrat ablehnt. c O
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Ca * N AOa, Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
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