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Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach dem Hurrikan Melissa in Jamaika und Haiti

2025.SIDGS.1657 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 12 nov. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-sidgs-1657/de/beitrage-aus-dem-lotteriefonds-fur-die-nothilfe-nach-dem-hurrikan-melissa-in-jamaika-und-haiti

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.SIDGS.1657

Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach dem Hurrikan Melissa in Jamaika und Haiti

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1197/2025 Datum RR-Sitzung: 12. November 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.1657 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach dem Hurrikan Melissa in Jamaika und Haiti

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 32, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 1, 2 und 4 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)

  • Artikel 32 und Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

Ende Oktober 2025 traf der Hurrikan Melissa mit voller Wucht auf mehrere Karibikstaaten und hinterliess eine Schneise der Verwüstung. Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 295 km/h erreichte der Sturm die höchste Kategorie 5 und gilt als einer der stärksten jemals aufgezeichneten Hurrikans in der Region. Ganze Städte wurden überflutet, Infrastrukturen schwer beschädigt und Zehntausende Menschen verloren ihr Zuhause. Die Zahl der Todesopfer liegt bei mindestens 67 Personen.

01 Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 845042 Vorhaben: Nothilfe Hurrikan Melissa - Jamaika Gegenstand: In Jamaika sind die Schäden besonders gravierend. In der Region, die bereits vor einem Jahr von Hurrikan Beryl stark getroffen wurde, sind über 1,5 Millionen Menschen betroffen – viele haben erneut alles verloren. Küstengebiete wurden überflutet, Strassen und Spitäler zerstört, die Strom- und Wasserversorgung unterbrochen. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) unterstützt die Hilfsaktionen des Jamaikanischen Roten Kreuzes (JRK). Dazu entsendet das SRK Expertinnen und Experten zur Unterstützung der lokalen Einsatzkräfte und hilft beim Aufbau der Versorgungsketten für die kommenden Monate. Die Nothilfemassnahmen konzentrieren sich auf die Bereitstellung von Notunterkünften, die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Wasseraufbereitung, die Verteilung von Lebensmitteln und Bereitstellung medizinischer Versorgung für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen. Ziel ist es, die Grundversorgung so rasch als möglich sicherzustellen. Der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern fliesst direkt in diese Nothilfemassnahmen. Subvention LF: CHF 95'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107

Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung.

  • Die Gesuchstellerin muss den Lotteriefonds über wesentliche Projektänderungen und Minderkosten unverzüglich und pro-aktiv informieren.

  • Dem Lotteriefonds ist spätestens 18 Monate nach Beitragsgewährung ein Schlussbericht zur geleisteten Hilfe zuzustellen, mit einer Zusammenstellung der Einnahmen und Mittelverteilung nach Organisation inkl. Angaben zu den damit unterstützen Massnahmen.

  • Der Beitrag darf nicht zur Deckung von Overheadkosten der Organisationen eingesetzt werden.

  • Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

02 Gesuchsteller: HEKS, Zürich Geschäfts Nr.: 845044 Vorhaben: Nothilfe Hurrikan Melissa - Haiti Gegenstand: In Haiti sind der Süden und Westen der Insel besonders betroffen. Die heftigen Regenfälle führten zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Im Departement Grand’Anse wurden Küstenstrassen und Wohnhäuser beschädigt, Menschen mussten ihre Häuser verlassen und in Notunterkünften Schutz suchen. Die hygienischen Bedingungen verschlechtern sich zusehends, das Risiko für Cholera und andere Krankheiten steigt stetig. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist stark eingeschränkt. Besonders Fischer- und Bauernfamilien beklagen den Verlust von Ernten und Ausrüstung. HEKS ist seit Jahren im Departement Grand’Anse aktiv und hat, gemeinsam mit lokalen Behörden, sofortige Hilfsmassnahmen eingeleitet. Die Nothilfemassnahmen konzentrieren sich auf besonders gefährdete Haushalte und umfassen die Bereitstellung von Notunterkünften, die Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser und Hygieneartikeln sowie die Unterstützung der landwirtschaftlichen und fischereibasierten Lebensgrundlagen mit der Abgabe von Saatgut und Werkzeugen. Ziel ist es, rund 35'000 betroffenen Menschen rasch und gezielt zu helfen und ihre Grundversorgung sicherzustellen. Der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern fliesst direkt in diese Nothilfemassnahmen. Subvention LF: CHF 60'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung.

  • Die Gesuchstellerin muss den Lotteriefonds über wesentliche Projektänderungen und Minderkosten unverzüglich und pro-aktiv informieren.

  • Dem Lotteriefonds ist spätestens 18 Monate nach Beitragsgewährung ein Schlussbericht zur geleisteten Hilfe zuzustellen, mit einer Zusammenstellung der Einnahmen und Mittelverteilung nach Organisation inkl. Angaben zu den damit unterstützen Massnahmen.

  • Der Beitrag darf nicht zur Deckung von Overheadkosten der Organisationen eingesetzt werden.

  • Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion