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Vernehmlassung des Bundes: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026. Stellungnahme des Kantons Bern

2025.SIDGS.2022 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 25 mars 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-be/regierungsrat/2025-sidgs-2022/de/vernehmlassung-des-bundes-sicherheitspolitische-strategie-der-schweiz-2026-stellungnahme-des-kantons-bern

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2025.SIDGS.2022

Vernehmlassung des Bundes: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026. Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

WM

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bem 8 info.regierungsrat@be.ch vvvvw.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Via E-Mail in Word und pdf: triage@sepos.admin.ch

RRB Nr.: 289/2026 25. März 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Der Vernehmlassungsentwurf der «Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026» beschreibt klar und präzise die veränderte sicherheitspolitische Lage, in der sich die Schweiz aktuell befindet. Er benennt deutlich Russland als Bedrohung für die Sicherheit Europas, die Abkehr der USA von ihrer Rolle als wichtige Garantin der Weltordnung (und Schutzmacht Europas), die wachsende Einflussnahme Chinas sowie die Krise des bisherigen multilateralen Systems. Er geht auf sich zunehmend etablierende Formen der Machtausübung wie die Instrumentalisierung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder hybride Konfliktführung sowie die Auswirkungen der Nutzung von neuen Technologien ein. Die Bedrohungen der inneren Sicherheit, die transnationalen Risiken und auch die spezifischen Merkmale der Schweiz mit ihren Werten und Interessen wie auch den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und geographischen Bedingungen werden plausibel und stringent aufgezeigt. Aus dieser Beschreibung abgeleitet wird eine «sicherheitspolitische Dringlichkeit», auf welche mit der sicherheitspolitischen Strategie 2026 eine Antwort gefunden werden muss.

Mit dem Konzept der «umfassenden Sicherheit», den Stossrichtungen «Resilienz stärken», «Abwehr und Schutz verbessern» sowie «Verteidigungsfähigkeit erhöhen» und auch den formulierten Zielen zeigt der Vernehmlassungsentwurf in den Augen des Regierungsrates einen plausiblen Weg auf, wie die Schweiz den Herausforderungen des sicherheitspolitischen Umfeldes begegnen kann.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die internationale Kooperation sinnvoll und in bestimmten Bereichen notwendig ist; sie darf jedoch die eigenständige Verteidigungsfähigkeit nicht substitui ieren. Verteidigungsfähigkeit bezieht sich dabei sowohl auf die militärischen Fähigkeiten der O Schweizer Armee wie auch auf eine starke eigenständige Rüstungsindustrie. co O

Im Bereich der Massnahmen hingegen vermag der Vernehmlassungsentwurf den En/vartungen des Regierungsrates nicht zu genügen. — Erstens betreffen die meisten Massnahmen bereits laufende Arbeiten oder Vorhaben. Anstoss für neue Massnahmen, die der in der Strategie beschriebenen sicherheitspolitischen Dringlichkeit entsprechen, sind kaum zu finden. Der Regierungsrat bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen ausreichen werden, die in den drei Stossrichtungen formulierten Ziele zu erreichen. — Zweitens wird bei den Massnahmen grösstenteils auf Aktivitäten des Bundes verwiesen. Dies steht in einem Widerspruch zum mehrfach unterstrichenen gesamtheitlichen Ansatz der umfassenden Sicherheit. Der Vernehmlassungsentwurf zeigt aus Sicht des Regierungsrates nur ungenügend auf, wie sichergestellt werden soll, dass alle Akteure der umfassenden Sicherheit ihren Beitrag zur Erreichung der formulierten Ziele erbringen. Hier en/vartet der Regierungsrat mehr Verbindlichkeit für alle Partner und eine klarere, kohärentere Steuerung. Die sicherheitspolitische Strategie würde zudem die Gelegenheit bieten, die Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen im Bereich der Sicherheit zu hinterfragen und allenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist die heutige Aufgabenteilung mit dem Ende des Kalten Krieges und der zunehmenden Ausrichtung an eher regionalen Ereignissen entstanden. Ob diese angesichts der heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen in jedem Bereich sinnvoll ist, müsste zumindest überprüft werden. — Drittens hält der Vernehmlassungsentwurf an verschiedenen Stellen fest, dass die Neuausrichtung der Sicherheitspolitik mit Ressourcen und Investitionen verbunden ist. Ein klares Bekenntnis, dass die Erreichung der formulierten Ziele nicht nur mit angepassten Rechtsgrundlagen, Auswertungs- und Strategieberichten sowie organisatorischen Massnahmen zu erreichen ist, fehlt jedoch. Hier erwartet der Regierungsrat klare Angaben, welche finanziellen und personellen Ressourcen bei den verschiedenen Partnern für die notwendige und rasche Stärkung der Resilienz, die Verbesserung von Abwehr und Schutz sowie Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden müssen.

2. Anträge

2.1 Antrag 1

Es ist im Rahmen der sicherheitspolitischen Strategie 2026 aufzuzeigen, welche zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden könnten und welche finanziellen und personellen Ressourcen für die rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen notwendig sind.

Begründung

Im Vernehmlassungsentwurf wird richtigen/veise darauf hingewiesen, dass «Massnahmen und Investitionen in die Sicherheit» notwendig sind, und dass dafür Dringlichkeit besteht. Die Strategie beschränkt sich auf bereits laufende Arbeiten, womit eine Chance verpasst wird. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen wird die Diskussion über Ressourcen — insbesondere finanzielle Ressourcen — vermieden. Es besteht damit die Gefahr, dass die sicherheitspolitische Strategie im politischen Prozess gutgeheissen wird, jedoch bei der Umsetzung an den finanzpolitischen Realitäten scheitert. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen sind schon länger in Diskussion. Sie wurden bisher jedoch wegen inhaltlicher Vorbehalte nicht umgesetzt beziehungsweise aufgrund finanzieller Rahmenbedingungen aufgeschoben. Insofern sollte die sicherheitspolitische Strategie nicht nur die Frage aufwerfen, was die Schweiz für die umfassende Sicherheit tun

muss, sondern auch welche Investitionen dafür notwendig sind und wie diese finanziert werden sollen.

2.2 Antrag 2

Es ist im Rahmen der sicherheitspolitischen Strategie 2026 aufzuzeigen, wie auf politischer Ebene eine verbindliche Umsetzung mit allen betroffenen und beteiligten Partnern sichergestellt werden kann.

Begründung

Umfassende Sicherheit bedingt «den Einbezug sämtlicher föderaler Ebenen — Bund, Kantone und Gemeinden — sowie aller gesellschaftlicher Bereiche, namentlich Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft», wie im Vernehmlassungsentwurf festgehalten wird. Gleichzeitig wird der Lead für die Massnahmen jeweils einem Departement zugewiesen, weitere Partner sind für die Mitarbeit vorgesehen. Damit lässt sich bei der Umsetzung der Massnahmen eine gewisse Verbindlichkeit in Bezug auf die Bundesbehörden ableiten. Es wird jedoch nicht klar, wie Verbindlichkeit auch für die übrigen Staatsebenen und Bereiche geschaffen werden soll.

2.3 Antrag 3

Der Regierungsrat beantragt, eine sichere Energieversorgung als Zielsetzung für mehr Resilienz aufzunehmen.

Begründung

Im Entwurf der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 wird die Energieversorgung lediglich am Rande thematisiert, etwa im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Landesversorgung und der Reduktion von Abhängigkeiten bei kritischen Technologien. Angesichts der zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten, der wachsenden Bedrohung durch hybride Angriffe sowie der Abhängigkeit von Energieimporten erscheint es dringend notwendig, die sichere und wirtschaftliche Energieversorgung als eigenständiges strategisches Ziel in der Strategie zu verankern.

Die sichere Energieversorgung ist ein zentraler Pfeiler der nationalen Resilienz und der Bevölkerungssicherheit, insbesondere in Wintermonaten oder in Krisensituationen. Es ist daher erforderlich, die Abhängigkeit von Importen kritischer Energieträger zu reduzieren, regionale und nationale Resilienz-Massnahmen zu stärken, Speicherkapazitäten und Lastmanagementsysteme auszubauen und die Energieinfrastruktur als kritische Infrastruktur konsequent in Risikoanalysen und Krisenpläne einzubeziehen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

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