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Bern, Murtenstrasse 31, Universität Bern, Umbau Büro- und Laborflächen. Verpflichtungskredit für die Projektierung

2026.BVD.384 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 6 matg 2026

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2026.BVD.384

Bern, Murtenstrasse 31, Universität Bern, Umbau Büro- und Laborflächen. Verpflichtungskredit für die Projektierung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 511/2026 Datum RR-Sitzung: 13. Mai 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.384 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bern, Murtenstrasse 31, Universität Bern, Umbau Büro- und Laborflächen, Verpflichtungskredit für die Projektierung

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Abteilung Zytologie des Instituts für Gewebemedizin und Pathologie der Universität Bern und die Translation Research Unit (TRU) Plattform sind an der Murtenstrasse 31 auf dem Inselareal untergebracht. Die Liegenschaft ist 35 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Durch die Automatisierung und vermehrte IT-Steuerung haben sich zudem die Anforderungen an die Räume verändert. Die heutigen Kleinlabors, in denen häufig parallel gearbeitet wird, führen zu Wartezeiten und entsprechen einer veralteten, ineffizienten Arbeitsweise. Die Büro- und Laborinfrastruktur im 3. Obergeschoss soll deshalb erneuert und betrieblich optimiert werden.

Mit dem beantragten Kredit von CHF 790 000 soll die Projektierung und Ausschreibungsplanung des Büro- und Laborinfrastrukturumbaus finanziert werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 9 und 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand Oktober 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.6 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)

Gesamtkosten Projektierung CHF 790 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 790 000 Zu bewilligender Kredit CHF 790 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Es kann mit Bundessubventionen (SBFI) gerechnet werden.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 504100000 Umbau Liegenschaften (VV) bisher CHF 40 000 2026 CHF 50 0000 2027 CHF 350 000 2028 CHF 250 000 2029 CHF 100 000 Total CHF 790 000

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 790 000

Angaben zu den werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen sowie zur Nutzungsdauer und Abschreibung können erst im Ausführungskredit gemacht werden.

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 5.20 0.00 0.04 0.05 0.35 0.25 4.00 In der GKIP 2025 eingestellt 5.20 0.01 0.50 2.00 1.68 0.50 0

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Liegenschaften im Bau, Gebäude 790 000

Angaben zu den werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen sowie zur Nutzungsdauer und Abschreibung können erst im Ausführungskredit gemacht werden.

5.4 Weitere Folgekosten

Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkung auf den Personalbestand und sie verursachen auch keine direkten Folgekosten. Die Ausstattung der Büros und Laborräume gehen zu Lasten des Globalbudgets der Universität.

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Das Institut für Gewebemedizin und Pathologie der Universität Bern ist eines der grössten Institute der Medizinischen Fakultät und eng mit dem Inselspital verknüpft. Am Institut werden Studierende der Human- und Zahnmedizin sowie Fachärzte für Pathologie ausgebildet. Die Forschungsschwerpunkte liegen in der Tumorbiologie, der Immunpathologie und der Erforschung von Entzündungskrankheiten. Die Abteilung Zytologie untersucht einzelne Zellen, beispielsweise im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen und die Translation Research Unit fungiert als Brücke zwischen der Grundlagenforschung im Labor und der Anwendung am Patienten. Erträge aus medizinischen Dienstleistungen fliessen ins Globalbudget der Universität ein. Sie dienen primär der Kostendeckung der hochspezialisierten Infrastruktur (Geräte, Chemikalien, Fachpersonal) und dienen der Erhaltung der Forschungs- und Diagnostikplattform.

Das Institut ist an der Murtenstrasse 31 untergebracht. Die Lage ist optimal und erlaubt eine effiziente Zusammenarbeit mit anderen Instituten im Inselareal. Das Gebäude wurde 1991 erbaut und umfasst nebst dem Erdgeschoss fünf Obergeschosse und ein Attikageschoss. Der Komplex teilt sich in zwei Gebäudebereiche, den Hörsaaltrakt und den Büro- und Labortrakt.

Abbildung 1: Ausschnitt Inselareal / www.insel.ch

Das Gebäude befindet sich auf dem Baubereich 10 im Inselareal, auf dem gemäss dem Bericht «Entwicklung und Steuerung des Laborportfolios der Universität» dereinst ein Ersatzneubau geprüft werden soll. Nach heutigem Planungsstand ist die Entwicklung des Baufelds 10 allerdings erst im Zeithorizont ab ca. 2050 vorgesehen. Die vorliegend beantragten Massnahmen haben deshalb keinen Zusammenhang zu diesem Vorhaben. Sie sind notwendig, um die Flächen weiterhin nutzen zu können. Weiterer Sanierungsbedarf besteht beim Gebäude aktuell nicht.

Das 1. und 2. Obergeschoss der Murtenstrasse 31 wurde bereits in den Jahren 2015 und 2016 erneuert. Im 3. Obergeschoss des Büro- und Labortrakts befinden sich Labore und Arbeitsräume für die Abteilung Zytologie und der Translation Research Unit (TRU). Diese wurden seit dem Neubau des Laborgebäudes 1991 nicht verändert. Die Infrastruktur ist veraltet und wird bei den inzwischen verwendeten Prozessen teils nicht mehr gebraucht. Die Aufarbeitung der Proben sowie die Befunderstellung wurden durch Automatisierung und vermehrte IT-Steuerung modifiziert. Daher haben sich die Bedürfnisse der Nutzenden einhergehend mit den Anforderungen an die Räume verändert. Bis dato wird in einzelnen Kleinlabors parallel gearbeitet. Dies führt neben einer Vielzahl von Laufwegen auch zu Wartezeiten an gemeinsamen genutzten Prozessen und entspricht einer veralteten Arbeitsweise.

Die Abteilung Zytologie und die Translation Research Unit werden auch in Zukunft im 3. Obergeschoss auf einer Nutzfläche von rund 900 m 2 verbleiben. Die Fläche verteilt sich auf Labor- und Screening-Arbeitsbereiche, Büros, Besprechungsräume, Lagerflächen, Sanitärräume sowie Verkehrsflächen. Das Institut für Gewebemedizin und Pathologie und insbesondere die Zytologie ist auf eine stetige Verbesserung und Effizienzsteigerung der Arbeitsabläufe und der Infrastruktur angewiesen, um die Volumensteigerung bewältigen zu können. Auf der heutigen Fläche ist dies nicht möglich, weshalb eine Modernisierung unumgänglich ist. Ein Teil der Fläche dient der Erbringung von Dienstleistungen. Wie gross dieser ist, lässt sich nicht klar definieren, weil die die Infrastruktur häufig sowohl für Lehre und Forschung als auch für Dienstleistungen genutzt wird. Die Abgrenzung ist auch dann schwierig, wenn Dienstleistungen im Rahmen der universitären Ausbildung erbracht werden.

Durch bauliche Anpassungen im 3. Obergeschoss soll die Labor- und Büroinfrastruktur für die Zytologie einerseits auf einen zeitgemässen Standard gebracht und für einen nächsten Lebenszyklus fit gemacht werden. Andererseits soll in den Laboren ergonomischer und effizienter gearbeitet werden können. Arbeitsergonomische Anpassungen hinsichtlich Lüftung, Lichtverhältnisse und Arbeitsplätze werden überprüft und angepasst. Basierend auf der Lean Management-Methodik sollen zudem die Räume der Zytologie optimiert werden, so dass im Bereich der Laborabläufe betriebliche Verbesserungen möglich werden, die zu einer Steigerung der Nutzungskapazität führen. Die Erfahrungen mit dem grössten Labor im Gebäude (histopathologische Diagnostik), das 2014 nach Lean Management Prozessen umgesetzt wurde, zeigen, dass dort heute auf 30 % weniger Fläche eine Volumensteigerung von 50 % bewältigt werden kann. Die Zytologie soll ihre Prozesse neu ebenfalls nach dem Lean- Konzept gestalten, um eine analoge Volumensteigerung in der zytologischen Diagnostik auf der bestehenden Fläche erzielen zu können. Dadurch kann verhindert werden, dass ein zusätzlicher Flächenbedarf ausserhalb dieses Geschosses entsteht.

6.2 Projektbeschrieb

Die nach Lean-Konzept definierten Arbeitsprozesse führen zu neuen Raumaufteilungen im 3. Obergeschoss, was zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsabläufe und damit verbundenen Effizienzsteigerung führt. Die Labor- und Bürobereiche sollen modernisiert und an die optimierten Arbeitsprozesse angepasst werden. Dabei werden sowohl die Raumaufteilungen als auch die bestehende Haustechnik erneuert.

Während der Bauzeit wird der Betrieb des 3. Obergeschosses – mit Ausnahme des Tiefkühlraums – voraussichtlich in andere Räume der Universität oder Provisorien verlagert. Die restlichen Geschosse bleiben während der Bauzeit in Betrieb.

6.3 Alternativen und Folgen eines Verzichts

Sollte der Regierungsrat dem Projektierungskredit nicht zustimmen, wird die Büro- und Laborinfrastruktur kurz bis mittelfristig unbrauchbar.

6.4 Termine

Planung und Projektierung bis Frühling 2028 Realisierung 2029 Voraussichtliche Inbetriebnahme Anfang 2030

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion