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Vernehmlassung des Bundes: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025. Stellungnahme des Kantons Bern

2026.STA.220 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dals 22 avr. 2026

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.STA.220

Vernehmlassung des Bundes: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025. Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bem 8 info.regierungsrat@be.ch vvww.be.ch/rr

Bundeskanzlei

Per E-Mail an recht@bk.admin.ch

RRB Nr.: 333/2026 22. April 2026 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Mit der Vorlage sollen neun ausserparlamentarische Kommissionen aufgehoben und weitere Kommissionen neugestaltet, fusioniert oder deren Mitgliederzahl reduziert werden. Zudem soll im Regierungs- und Ven/valtungsorganisationsgesetz (RVOG) der Zweck der ausserparlamentarischen Kommissionen sowie deren Kommunikation mit den Mitgliedern oder Organen der Bundesversammlung präzisiert werden. Insgesamt ist der Kanton Bem von der Vorlage nur punktuell betroffen. Dem Regierungsrat erscheint die vorgesehene Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Grundsatz sachgerecht. Er bittet den Bundesrat jedoch, die folgenden Anträge zur Eidgenössischen Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit (KomTmBORS), zur Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz (KomABC) sowie zum Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR) zu berücksichtigen.

2. Anträge

2.1 Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit (KomTmBORS)

Es wird beantragt, die KomTmBORS beizubehalten. O

O

O

Kanton Bern Canton de Berne

2.1.1 Begründung

Angesichts der strategischen Bedeutung einer funktionierenden Kommunikationsarchitektur für Einsatzkräfte leistet die KomTmBORS einen wichtigen Beitrag zur nationalen Sicherheitsarchitektur. Die Kommission soll insbesondere aus folgenden Gründen beibehalten werden:

Strategische Bedeutung und ungeeigneter Zeitpunkt Die KomTmBORS gewährleistet die koordinierte Beratung von Bund, Kantonen und Partnerorganisationen im Bereich Rettung, Sicherheit und Telematik. Sie ist zentral für die strategische und operative Ausrichtung dieser Bereiche und trägt zur nationalen Krisen- und Sicherheitsvorsorge bei. In der aktuellen weltpolitischen und technologischen Lage sowie aufgrund der grossen strategischen Herausforderungen im Sicherheitsbereich (vgl. «Schweiz-Dunkel», Cyberangriffe und Resilienz der Telekommunikationsinfrastruktur, Projekt Ablösung POLCOM — Einführung «MSK», zunehmende Bedeutung von Datennetzwerken im Bereich Alarmierung und Einsatz für die BORS) ist eine Auflösung im jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar. Strategische Expertise, Vernetzung und Krisenvorbereitung sollten im Gegenteil gestärkt werden.

Fachliche Expertise und Koordination zwischen Bund, Kantonen und Partnerorganisationen Die Kommission vereint Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Behörden und Wirtschaft und fungiert als etablierte Plattform zur Abstimmung über alle Staatsebenen hinweg. Sie verhindert damit Doppelspurigkeiten, Informationsverluste und ineffiziente Parallelstrukturen. Diese Expertise kann nicht vollständig von einzelnen Bundesstellen oder bestehenden Einrichtungen übernommen werden. Eine Auflösung würde kritische Wissenslücken schaffen und die Entscheidungsqualität in sicherheitsrelevanten Projekten gefährden. Hervorzuheben ist weiter die Unabhängigkeit der KomTmBORS als ausserparlamentarische Kommission, die im Sinne der Ganzheitlichkeit in diesem strategisch wichtigen Thema notwendig ist.

Schliesslich arbeitet die Kommission kosteneffizient. Die Auflösung würde externe Beratungsleistungen erforderlich machen oder zusätzlichen Stellenbedarf beim Bund erzeugen, was nicht zwangsläufig zu Einsparungen führt.

2.2 Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC)

Es wird beantragt, die KomABC beizubehalten.

2.2.1 Begründung

Auf eine Aufhebung der KomABC soll insbesondere aus folgenden Gründen verzichtet werden:

Strategische Bedeutung und ungeeigneter Zeitpunkt Die KomABC entwickelt und aktualisiert die nationale „ABC-Schutz Schweiz"-Strategie und berät Bund und Kantone zu atomaren, biologischen und chemischen Risiken. Die Sicherheits- und Bedrohungslage im ABC-Bereich hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert- auch wenn dies noch keinen Eingang in den Entwurf der sicherheitspolitischen Strategie des Bundes gefunden hat. Angesichts dieser zunehmenden globalen Spannungen, der atomaren Aufrüstung grosser Staaten und wachsender Risiken durch ABC-Ereignisse ist die Sicherstellung fachlicher Expertise und strategischer Kapazitäten momentan besonders erforderlich. Der vorgeschlagene Zeitpunkt für eine Auflösung der Kommission ist daher nicht vertretbar.

Kanton Bern Canton de Berne

Fachliche Kompetenz und ergänzende Rolle Die Kommission vereint Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Einsatzorganisationen und deckt als einziges Gremium die gesamte Breite des ABC-Schutzes ab. Zwar leisten das Labor Spiez und weitere Bundesstellen wichtige Arbeit, sie können jedoch die gesamte Verantwortung nicht alleine tragen. Ohne die KomABC droht ein signifikanter Wissensverlust, insbesondere im Hinblick auf strategische Planung, Vernetzung und Fachexpertise. Umso mehr und dringender stellen wir fest, dass die KomABC als unabhängiges und fachlich kompetentes Organ weiterhin benötigt wird. So leistet die KomABC einen unverzichtbaren Beitrag zur Beurteilung des ABC-Schutzes in der Schweiz und hat in ihrer Tätigkeit wiederholt die Defizite und Herausforderungen im ABC-Schutz der Schweiz aufgezeigt. Die KomABC stellt sicher, dass Bund und Kantone aufeinander abgestimmt handeln und fachliche Dissense im ABC- Schutz beseitigt werden. Sie gewährleistet die notwendige Vorbereitung auf ABC-Ereignisse und stärkt die Resilienz der Sicherheitsvorsorge auf allen Ebenen.

Die KomABC arbeitet zudem kosteneffizient (jährliches Budget 78'600 Franken). Eine Auflösung würde externe Beschaffung von Beratungsleistungen notwendig machen, zu Verzögerungen führen und die rechtliche Basis des ABC-Schutzes insgesamt schwächen.

2.3 Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)

Es wird beantragt, dass die vom Bundesrat vorgesehene Aufhebung des SWR vorgängig in der Schweizerischen Hochschulkonferenz zur Diskussion gestellt wird.

2.3.1 Begründung

Die vorgesehene Aufhebung des SWR ist aus Sicht des Regierungsrates sorgfältig zu prüfen, da sie die bundesrechtlich verankerte Zusammenarbeit und Koordination des Hochschulbereichs zwischen Bund und Kantonen tangiert. Das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HFKG regelt in Umsetzung von Art. 63a der Bundesverfassung die Organe und Verfahren der gemeinsamen Steuerung des Hochschulbereichs durch Bund und Kantone. Zu einer Aufhebung des SWR müsste daher vorgängig die Schweizerische Hochschulkonferenz konsultiert werden, zumal die Aussagen im Geschäft zur Begründung der Aufhebung nicht restlos zu überzeugen vermögen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber