955.900
Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord schweizerischer Seeschiffe begangenen Übertretungen
Vom 21. Mai 1965 (Stand 1. Juli 2016)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst:
Für Straftaten, die an Bord schweizerischer Seeschiffe begangen werden, wird die Staatsanwaltschaft zuständig erklärt. Ausgenommen sind diejenigen Verfahren, für welche gemäss Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge vom 23. September 19531 das Schweizerische Seeschifffahrtsamt als überweisende Behörde bezeichnet wird.
Dies ist zu publizieren.
KB 02.06.1965