VIII A/23/3
Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
Vom 10.02.1982 (Stand 10.02.1982)
(Erlassen vom Landrat am 10. Februar 1982)
Art. 1
Der Kanton Glarus tritt der Vereinbarung vom 21. August 1981 über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Namen des Kantons den Beitritt zur Vereinbarung zu erklären.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung, soweit diese Vollzugsmassnahmen betreffen, zu genehmigen.
Art. 4
Für den Erwerb des Lärchenheims Lutzenberg wird als Kostenanteil des Kantons Glarus ein Kredit von 132 600 Franken gewährt.
Art. 5
Für den Anteil des Kantons Glarus an den Betriebskosten pro 1982 wird ein Kredit von 18 200 Franken bewilligt. Die weiteren Jahrestreffnisse werden jeweils über den Budgetweg bereitgestellt.
SBE II/3 128