VIII E/25/1
Verordnung über den Rosa-Hefti-Fonds
Vom 05.11.1991 (Stand 01.09.2014)
(Erlassen vom Regierungsrat am 5. November 1991)
Art. 1 Grundlage
Unter der Bezeichnung «Rosa-Hefti-Fonds» besteht beim Departement Finanzen und Gesundheit (Departement) ein Fonds, der auf ein Vermächtnis von Rosina Hefti, Schwanden, zurückgeht.
Art. 2 Zweck
Der Fonds fördert kulturelle, sportliche und gemeinnützige Bestrebungen aller Art, die anderweitig nicht oder ungenügend unterstützt werden.
Art. 3 Verfügbare Mittel
Es dürfen Zinsen und Kapital verwendet werden.
Art. 4 Verfügung und Verwaltung
Das Departement verfügt über den Fonds.
Die Verwaltung obliegt der Staatskasse.
Art. 5 …
Art. 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
SBE V/2 78