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Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen
vom 06.05.2003 (Stand 01.01.2026)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
gestützt auf die §§ 24 Absatz 1, 27 und 33 Absatz 2 des Organisationsgesetzes vom 13. März 19951,
auf Antrag der Staatskanzlei,
beschliesst:
1 Allgemeine Aufgaben
Art. 1
Zu den allgemeinen Aufgaben der Organe der kantonalen Verwaltung gehören nebst den Aufgaben gemäss § 20 des Organisationsgesetzes2 insbesondere:
Vorbereitung und Vollzug von Erlassen, soweit dies der Verwaltung obliegt,
Beantwortung von Anfragen, Erteilung von Rechtsauskünften und Abgabe von Gutachten,
Mitsprache bei der Vorbereitung und beim Vollzug der Erlasse durch andere Verwaltungsorgane, soweit Fragen aus dem eigenen Aufgabenbereich berührt werden,
Betreuung von Kommissionen.
2 Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei
Art. 2 Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Zu den Aufgaben des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes gehören insbesondere
Raumplanung,
Umweltschutz,
öffentlicher Verkehr,
Planung, Bau und Unterhalt der National- und der Kantonsstrassen,
Strassensignalisation,
Wasserbau, Gewässerschutz, Wassernutzung und Wasserversorgung,
allgemeine Wirtschaftsförderung,
wirtschaftspolitische und wirtschaftspolizeiliche Massnahmen in den Bereichen Tourismus, Berggebietsförderung und Energiewesen,
Förderung und Erhaltung einer leistungsfähigen und ökologischen Landwirtschaft,
Förderung und Erhaltung des Waldes und der Waldwirtschaft,
Jagd- und Fischereiwesen,
Natur- und Landschaftsschutz,
…
Vermessungswesen.
Art. 3 Bildungs- und Kulturdepartement
Zu den Aufgaben des Bildungs- und Kulturdepartementes gehören insbesondere
Erziehung und Bildung,
Wissenschaft und Forschung,
Berufs- und Studienberatung,
Stipendienwesen,
schulische Dienste,
Personalwesen für Lehrpersonen,
…
Kultuswesen,
Kulturpflege und Kulturförderung,
…
Art. 4 Finanzdepartement
Zu den Aufgaben des Finanzdepartementes gehören insbesondere
a. Führung des Finanzhaushaltes,
b. Finanzaufsicht über die Gemeinden,
c. …
cbis. innerkantonaler Finanzausgleich,
d. Erhebung von Steuern,
e. Durchführung von Güterschatzungen,
f. zentrale Bewirtschaftung der Verlustscheine,
g. Personalwesen,
h. Informatikdienstleistungen,
i. …
j. Förderung des sozialen Wohnungsbaus,
k. Bewirtschaftung der staatlichen Liegenschaften,
l. Beschaffung und Vertrieb von Lehrmitteln, Büromaterial und Büroapparaten,
m. Bau, Unterhalt und Einrichtung der staatlichen Gebäude.
Art. 5 Gesundheits- und Sozialdepartement
Zu den Aufgaben des Gesundheits- und Sozialdepartementes gehören insbesondere
Förderung, Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit,
Sport,
Spitalversorgung,
Aufsicht über die universitären Medizinalberufe und die anderen Berufe im Gesundheitswesen,
Veterinärwesen,
Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz,
Heilmittel-, Betäubungsmittel- und Chemikalienkontrolle,
Gesellschaftsfragen in den Bereichen Jugend, Alter, Familie, Gleichstellung und Integration , soweit nicht andere Departemente zuständig sind,
Sozialhilfe,
Asylwesen,
soziale Einrichtungen und familienergänzende Kinderbetreuung, soweit nicht andere Departemente zuständig sind,
Opferhilfe,
Sozialversicherungen,
Arbeitsmarkt und Arbeitnehmerschutz.
Art. 6 Justiz- und Sicherheitsdepartement
Zu den Aufgaben des Justiz- und Sicherheitsdepartementes gehören insbesondere
a. rechtsetzende Vorarbeiten in den Rechtsgebieten Verfassungsrecht, soweit nicht andere Departemente oder die Staatskanzlei zuständig sind, Organisationsrecht, Datenschutzrecht , Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Verwaltungsrechtspflege, Strafrecht und Strafprozessrecht,
b. Instruktion der Rechtsmittelentscheide des Regierungsrates, welche Beschwerden oder Entscheide anderer Departemente betreffen,
bbis. Koordination allgemeine Aussenbeziehungen des Kantons,
c. …
d. …
e. …
f. allgemeine Gemeindefragen sowie das Gemeindewesen, soweit nicht andere Departemente zuständig sind,
g. Gemeindeförderung,
h. Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen,
i. Bürgerrechts- und Zivilstandswesen,
j. Zivilsachen,
k. Handelsregisterwesen und Legalisationen,
l. Archivwesen,
m. Schutz und Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Güter sowie Gewährleistung von Ruhe und Ordnung,
n. Gewerbepolizei,
o. Gastgewerbewesen,
p. Niederlassungswesen,
q. Ausländerfragen,
r. Strassenverkehrswesen, ausgenommen Strassensignalisation,
s. Sicherstellung und Besorgung des Militärwesens des Kantons,
t. Organisation und Durchführung des Zivilschutzes,
u. Katastrophenhilfe,
v. wirtschaftliche Landesversorgung,
w. Gebäudeversicherung und Feuerpolizei,
x. Vollzug von Strafen und strafrechtlichen Massnahmen.
Art. 7 Staatskanzlei
Zu den Aufgaben der Staatskanzlei gehören insbesondere
a. Sekretariat des Regierungsrates,
b. Sekretariat des Kantonsrates3,
bbis. …
c. Rechtsdienst für den Regierungsrat und den Kantonsrat,
d. Informationsdienst für den Regierungsrat und den Kantonsrat,
e. Koordination von departementsübergreifenden Geschäften gemäss besonderen Weisungen des Regierungsrates,
f. Herausgabe der amtlichen Publikationen,
g. Organisation der offiziellen Anlässe des Regierungsrates und des Kantonsrates (Protokolldienst),
h. Rechtskraftbescheinigungen,
i. zentrale Dienste (Postdienst, Telefonzentrale).
3 Gliederung der Departemente in Dienststellen
Art. 8
Die Departemente der kantonalen Verwaltung werden wie folgt gegliedert:
a. Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
1. Departementssekretariat
2. Dienststelle Landwirtschaft und Wald
3. Dienststelle Raum und Wirtschaft
4. Dienststelle Umwelt und Energie
5. Dienststelle Verkehr und Infrastruktur; Leitung: Kantonsingenieur oder ‑ingenieurin
6. …
b. Bildungs- und Kulturdepartement
1. Departementssekretariat
2. Dienststelle Volksschulbildung
3. Dienststelle Gymnasialbildung
4. Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
5. Dienststelle Kultur
c. Finanzdepartement
1. Departementssekretariat
2. Dienststelle Finanzen
3. Dienststelle Personal
4. Dienststelle Immobilien
5. Dienststelle Steuern
6. Dienststelle Informatik
7. …
d. Gesundheits- und Sozialdepartement
1. Departementssekretariat
2. Dienststelle Gesundheit und Sport
3. Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
3bis. Veterinärdienst
4. Dienststelle Soziales und Gesellschaft
4bis. Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
5. …
e. Justiz- und Sicherheitsdepartement
1. Departementssekretariat
2. Dienststelle Handelsregister und Staatsarchiv
3. …
4. …
5. Luzerner Polizei; Leitung: Polizeikommandant oder -kommandantin
6. Amt für Migration
7. Strassenverkehrsamt
8. Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
9. …
10. …
11. …
12. …
13. …
14. …
15. Dienstaufsicht: Staatsanwaltschaft
f. Staatskanzlei
1. administrativ zugeordnet: Finanzkontrolle, Beauftragter oder Beauftragte für den Datenschutz
4 Schlussbestimmungen
Art. 9 Aufhebung eines Erlasses
Die Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen vom 14. August 20004 wird aufgehoben.
Art. 10 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.
G 2003 127