710.41
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der kantonalen Richtplanung
710.41 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der kantonalen Richtplanung vom 12. September 2019
Der Kantonsrat des Kantons Obwalden,
gestützt auf Artikel 3 Buchstabe a des Baugesetzes vom 12. Juni 19941 sowie Artikel 2 der Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 19942,
beschliesst:
Die kantonale Richtplanung vom 12. August 20193, bestehend aus Richt- plantext, Richtplankarte und Erläuterungen, wird genehmigt.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beschliesst:
Der Regierungsrat nimmt die Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019, Teil 1 (Raumentwicklungsstrategie und Siedlung) durch den Bundes- rat und die damit verbundenen Auflagen4 zur Kenntnis.5 Der Regierungsrat nimmt von der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019, Teil 2 (Verkehr, Natur und Landschaft, Tourismus und Freizeit, Üb- rige Raumnutzungen) durch den Bundesrat6 Kenntnis und stellt fest, dass damit der kantonale Richtplan 2019 auch für den Bund und die Nachbar- kantone behördenverbindlich ist.7