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Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen

141.97 · St. Gallen Gesetzessammlung

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141.97

Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen

vom 01.06.2008 (Stand 02.06.2008)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 2007 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 57 200 000.– für Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen werden genehmigt.

Der zusätzliche Mietaufwand von Fr. 1 100 000.– während der Bau- und Umzugsphase wird genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 58 300 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

nGS 43–111