451.50
Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
vom 04.12.2007 (Stand 13.03.2012)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bei.
Ziff. 1a
Der Kanton St.Gallen stimmt den am 2. Februar 2012 beschlossenen Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 20073 zu.
Ziff. 2
Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn mindestens ein weiterer Kanton der Vereinbarung beitritt, frühestens jedoch am 1. Januar 2010.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.4
nGS 44-114