577.5
Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Errichtung einer gemeinsamen ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen
vom 16.04.2024 (Stand 14.10.2024)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 15. August 20231 Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) werden für die gemeinsame ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen während höchstens sechs Jahren oder bis zur Beendigung der gemeinsamen ETH-Professur Beiträge à fonds perdu von jährlich Fr. 500'000.–, insgesamt höchstens Fr. 3'000'000.–, gewährt.
Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.
Ziff. 2
Zur Deckung der Beiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 3'000'000.– gewährt.
Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung jährlich belastet.
nGS 2024-035