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Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs

577.6 · St. Gallen Gesetzessammlung

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577.6

Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs

vom 30.11.2025 (Stand 01.01.2026)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 15. Oktober 20241 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:2

Footnotes

  1. [1] ABl 2024-00.176.567.
  2. [2] Vom Kantonsrat erlassen am 4. Juni 2025, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 30. November 2025, in Vollzug ab 1. Januar 2026.

Ziff. 1

Der Ost – Ostschweizer Fachhochschule werden für die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs für die Jahre 2025 bis 2034 Investitions- und Betriebsbeiträge à fonds perdu von insgesamt Fr. 22'017'000.– gewährt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Investitionsbeiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 13'040'000.– gewährt. Die Beiträge werden der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben.

Zur Deckung der Betriebskosten wird ein Sonderkredit von Fr. 8'977'000.– gewährt. Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung belastet.

Bei Gewährung eines Beitrags des Fürstentums Liechtenstein werden die zwei Sonderkredite nach Abs. 1 und 2 um den gewährten Betrag anteilsmässig reduziert.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.

nGS 2025-075