813.30
Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
vom 23.05.2006 (Stand 07.06.2006)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20012
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 20053 bei.
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.4
nGS 42–75