841.50
Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019
vom 08.03.2022 (Stand 01.06.2023)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011
als Beschluss:2
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 vom 15. November 20193 bei.
nGS 2023-028