410.271
Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) vom 28. Oktober 2022
Vom 09.06.2026 (Stand 12.06.2026)
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Schaffhausen tritt der Interkantonalen Spitalschulvereinbarung vom 28. Oktober 2022 bei.
Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen Spitalschulangeboten der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie in welchen Fällen auf der Primar- und Sekundarstufe I eine vorgängige Kostengutsprache einzuholen ist.
Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
2026-17