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Benutzer-Richtlinien für Personal Computer und Terminals

Benutzer-Richtlinien für Personal Computer und Terminals RRB vom 16. Oktober 1990

Als Benutzer(in) eines Personal Computers oder Terminals bestätige ich mit meiner Unterschrift, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten:

1.

Ich werde die mir zur Verfügung gestellten Personal Computer oder Terminals sowie die dazugehörende Software nur zur Erfüllung meiner dienstlichen Aufgaben einsetzen. Mit Zustimmung des direkten Vorgesetzten bin ich berechtigt, ausserhalb der Arbeitszeit private Arbeiten auf dem Personal Computer zu erledigen; die Systemkapazität darf nicht beeinträchtigt werden.

2.

Ich werde nur Hard- und Software einsetzen, zu deren Verwendung ich durch das Amt für Informatik und Organisation ermächtigt wurde. Das gleiche gilt für Erneuerungen (Releases) und Erweiterungen (Upgrades).

3.

Ich bin verantwortlich für die periodische Erstellung einer Sicherheitskopie der Daten und Programme. Von den durch den Staat gekauften Programmen werde ich ausser den notwendigen Sicherheitskopien keine weiteren Kopien erstellen.

4.

Ich werde ohne Genehmigung des Amtes für Informatik und Organisation Programme, Dokumentationen und Kopien davon weder ganz noch teilweise an Dritte innerhalb oder ausserhalb der Verwaltung weitergeben.

5.

Software, die für die kantonale Verwaltung entwickelt wurde, werde ich nur mit schriftlicher Genehmigung des Amtes für Informatik und Organisation an andere Amtsstellen weitergeben.

6.

Ich bin dafür verantwortlich, dass keine gespeicherten Daten unberechtigten Dritten zugänglich gemacht werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Finanzkontrolle und die Datenschutzkommission zu Revisionszwecken die gespeicherten Daten einsehen dürfen, soweit das Steuergeheimnis und das Berufsgeheimnis (insbesondere das Arztgeheimnis) nicht verletzt werden. Der Finanzkontrolle und der Datenschutzkommission gewähre ich nur mit Zustimmung des direkten Vorgesetzten Einsicht in die Steuerdaten und in Daten, die dem Berufsgeheimnis unterstehen (insbesondere Patientendaten).

7.

Ich verpflichte mich, auf dem Computersystem nur Daten zu speichern, die der Datenschutzkommission vorgelegt worden sind und deren Speicherung vom Regierungsrat bewilligt ist.

8.

Ich nehme zur Kenntnis, dass alle Programme und Daten, welche auf einem Computersystem in der kantonalen Verwaltung entwickelt beziehungsweise gespeichert werden, Eigentum des Kantons Solothurn sind.

9.

Ich werde ohne Auftrag oder Zustimmung des Amtes für Informatik und Organisation weder an der Hard- noch an der Software irgendwelche Änderungen vornehmen.

10.

Für die Virendiagnose werde ich nur Programme verwenden, die vom Amt für Informatik und Organisation zur Verfügung gestellt werden.

11.

Ich nehme zur Kenntnis, dass ich meine Dienstpflichten verletze, wenn ich diese Richtlinien nicht einhalte und dass ich deswegen disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Ort, Datum Der Benutzer/Die Benutzerin:

Ort, Datum Der (Die) direkte Vorgesetzte:

Ort, Datum Vertreter des Amtes für Informatik und Organisation: