Funtauna

122.222.61

Schaffung eines Amtes für Informatik und Organisation

Schaffung eines Amtes für Informatik und Organisation KRB vom 23. November 1988

Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 23. 1 November 1941 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom

13. September 1988

beschliesst:

1.

Es wird ein Amt für Informatik und Organisation geschaffen. Die Aufgaben regelt der Regierungsrat in einem Pflichtenheft.

2.

Das Amt für Informatik und Organisation ist dem Finanz-Departement unterstellt.

3.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

4.

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

Inkrafttreten am 1. April 1989