414.151.77
Schulgeld für Absolventen des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer mit ausserkantonalem Wohnsitz
Vom 23.01.1976 (Stand 16.04.1976)
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn
beschliesst:
Art. 1
Absolventen mit ausserkantonalem Wohnsitz haben für den Besuch des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer ein Schulgeld zu bezahlen.
Art. 2
Das Schulgeld wird gleich angesetzt wie für den Besuch ausserkantonaler Seminarien, die an die Oberstufe der Mittelschule anschliessen, nach dem Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Schülern und Lehrlingen aus den Partnerkantonen vom 29. Mai 1974.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 16. April 1976 in Kraft.
GS 87, 30