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Zuweisung der Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen an die Berufsschule Zofingen
Zuweisung der Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen an die Berufsschule Zofingen Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 10. März 2005
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (16. August 2005) werden die Bauwerktrenner und die Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule Zofingen zugewiesen.
2.
Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen, welche die Lehre vor 2005 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.
Publiziert im Amtsblatt vom 26. März 2005.