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Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung1 (Vom 12. Dezember 2007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 14 Abs. 1 des Einführungsgesetzes vom 19. September 2007 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung2, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 13 Selbstbehalt
Der Selbstbehalt des anrechenbaren Einkommens gemäss § 6 Abs. 1 des Gesetzes beträgt 11%.
Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Kantonsratsbeschluss zum Gesetz über die Prämienverbilligung vom 15. Dezember 20044 wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am1. Januar 2008 in Kraft.5
Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.