520.250
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)1
520.250 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)1
(Vom 15. September 2010)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates,
beschliesst: 1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November 2009 bei. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.