933.14-A1
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl vom 8. Mai 19471)
Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung2), beschliesst:
I.
Der beiliegenden Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl vom 24./29. April 1947 wird die Genehmigung erteilt.
II.
Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
1) GS 15, 573 2) BGS 111.1
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