Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Eheschutz

Bezirksgericht Horgen Einzelgericht

Geschäfts-Nr. EE250036-F/UB/SY/LW

Einzelgericht im summarischen Verfahren (Eheschutz)

Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug Gerichtsschreiberin MLaw LL.M. S. Yildiz

Verfügung vom 20. Januar 2026

in Sachen

Gesuchstellerin

vertreten durch MLaw X._____

gegen

Gesuchsgegner

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____

betreffend Eheschutz

Anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. August 2025 äusserten die Parteien, sich scheiden lassen zu wollen, und machten ein gemeinsames Scheidungsbe- gehren beim hiesigen Gericht anhängig (Prot. S. 5).

In der Fortsetzung zur Hauptverhandlung sowie Anhörung und Vergleichsver- handlung vom 12. Januar 2026 schlossen die Parteien eine Teilscheidungsverein- barung sowie eine Vereinbarung über vorsorgliche Massnahmen (act. 16 in FE250178-F). Darüber hinaus ersuchten sie das Gericht übereinstimmend, das Eheschutzverfahren als durch Rückzug erledigt abzuschreiben. Vor diesem Hin- tergrund sind die Kosten des Eheschutzverfahrens gesamthaft im Rahmen des Scheidungsverfahrens FE250178-F festzusetzen sein.

Dispositiv

1. Von der Teilscheidungsvereinbarung der Parteien vom 12. Januar 2026 wird Vormerk genommen.

2. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

3. Die Kosten des Geschäfts-Nr.: EE250036-F sowie Geschäfts-Nr.: FE250178- F werden gesamthaft im Geschäfts-Nr.: FE250178-F festgesetzt.

4. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.

Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

BEZIRKSGERICHT HORGEN

Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:

Dr. iur. O. Hug MLaw LL.M. S. Yildiz

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Cudesch da procedura civila svizzer, Art. 145 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2025; der Erlass wurde am 1. Juli 2026 erneut konsolidiert.