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Einführungsverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung

710.5 · Zürich Gesetzessammlung

Dals 5 oct. 2011

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/ls/710-5/de/einfuhrungsverordnung-uber-die-umweltvertraglichkeitsprufung-ev-uvp

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710.5

Einführungsverordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (EV UVP)

(vom5. Oktober 2011)1, 2

Footnotes

  1. [5] LS 722.1.
  2. [1] OS 66, 874; Begründung siehe ABl 2011, 2870.
  3. [2] Inkrafttreten: 1. Januar 2012.

Präambel

Der Regierungsrat, gestützt auf Art. 5 Abs. 3, 12 a Abs. 1 und 12 b Abs. 1 der Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)12 , beschliesst:

Footnotes

  1. [12] SR 814.011.

Art. 1 Massgebliches Verfahren für die UVP

Ist das für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung massgebliche Verfahren gemäss Art. 5 Abs. 3 UVPV durch das kantonale Recht zu bezeichnen, bestimmt es sich nach dem Anhang zur vorliegenden Verordnung.

Ist für die Errichtung einer UVP-pflichtigen Anlage jedoch ein Gestaltungsplan oder sind Sonderbauvorschriften gemäss Planungs- und Baugesetz vom7. September 19754 erforderlich, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses Planungsverfahrens durchgeführt.

Können die massgeblichen Umweltaspekte im Planungsverfahren nicht umfassend geprüft werden, wird eine mehrstufige Prüfung durchgeführt. Die erste Prüfung erfolgt im Planungsverfahren.

Footnotes

  1. [7] LS 747.1.
  2. [4] LS 700.1.

Art. 2 Koordinationsstelle für Umweltschutz

Die Koordinationsstelle für Umweltschutz der Baudirektion (KofU) ist die kantonale Umweltschutzfachstelle im Sinne der UVPV, soweit diese Verordnung keine abweichende Regelung trifft.

Art. 3 Beurteilung nach Art. 13 UVPV

Hat die KofU gemäss Art. 13 Abs. 3 UVPV eine Anlage zu beurteilen, prüft sie summarisch, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind.

Sie lädt die von der UVP betroffenen kantonalen Fachstellen zu einem Mitbericht über die Anlage ein. Sie setzt ihnen hierzu Frist an.

Die Fachstellen teilen der KofU ohne Verzug mit, wenn sie weitere Unterlagen benötigen. Diese werden durch die KofU in der Regel innert dreier Wochen seit Eingang der zunächst eingereichten Unterlagen eingefordert.

Die Fachstellen beurteilen, ob die geplante Anlage den Vorschriften über den Umweltschutz ihres Zuständigkeitsbereichs entspricht. Sie können Auflagen und Bedingungen beantragen. der Mitberichte der Fachstellen nimmt die 5 Auf der Grundlage nach Art. 13 Abs. 4 UVPV vor und beantragt KofU die Beurteilung d zuständigen Behörde Auflagen und Bedingun- der für den Entschei Fällen kann sie dabei von den Mitberichten und gen. In begründeten llen abweichen und eigene Auflagen und Bedin- Anträgen der Fachste gungen beantragen.

Art. 4 Stellungnahmen zu Vorhaben des Bundes

Wird der Kanton zu einem UVP-pflichtigen Vorhaben angehört, über das eine Behörde des Bundes entscheidet, beurteilt die KofU das Vorhaben zuhanden der Amtsstelle, welche die kantonale Stellungnahme vorbereitet.

Art. 5 Delegation an städtische Umweltschutz- Umfachstellen

Ist die Stadt Zürich oder die Stadt Winterthur für den Entscheid über eine UVP-pflichtige Anlage zuständig, erfolgt die Beurteilung und Antragstellung nach Art. 13 UVPV durch die städtische weltschutzfachstelle.

Die Städte orientieren die KofU zu Beginn des Verfahrens über die Durchführung der UVP und teilen ihr das Ergebnis der Beurteilung und Prüfung spätestens zum Zeitpunkt der Zustellung ihrer Entscheide an die Gesuchstellenden mit.

Art. 6 Behandlungsfristen

Die KofU und die Umweltschutzfachstellen der Städte Zürich und Winterthur nehmen zu Voruntersuchung und Pflichtenheft innert zweier Monate und zum Umweltverträglichkeitsbericht innert dreier Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen Stellung.

Art. 7 Rechnungstellung Anhang Bezeichnung der fü Massgebliches Verfahren die mit Bundeshilfe ausgebaut wer- Strassenrechtliches Genehmigungs- (Art. 12 Treibstoffzollgesetz vom 22. März verfahren des Regierungsrates (§ 15 Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen Strassenrechtliches Genehmigungs- und HVS) verfahren des Regierungsrates (§ 15 und -plätze für mehr als 500 Motorwagen Baurechtliches Bewilligungsverfahren mit ortsfesten Lade- und Entlade- Wassergesetzliches Konzessions- oder Bewilligungsverfahren der Baudirektion mit mehr als 100 Bootsplätzen in Seen Wassergesetzliches Konzessions- oder mehr als 50 Bootsplätzen in Fliessgewässern Bewilligungsverfahren der Baudirektion von Wasserstrassen2. Stufe: Bewilligungs- oder zur thermischen Energieerzeugung mit einer Baurechtliches Bewilligungsverfahren oder einer pyrolytischen der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. von und 318 ff. Planungs- und Baugesetz 4 ) mehr als 100 MWth bei fossilen Energieträgern mehr als 20 MWth bei erneuerbaren mehr als 20 MWth bei kombinierten mit einer Behandlungskapazität Baurechtliches Bewilligungsverfahren mehr als 5000 t Substrat (Frischsubstanz) der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. und 318 ff. Planungs- und Baugesetz 4 ) speicherwerke mit einer installierten Leistung Wasserrechtsgesetz und von mehr als 3 MW gesetzliches Konzessionsverfahren Regierungsrates (Art. 21 gesetz9 oder §§ 36 ff. und Wasserwirtschaftsgesetz der Wärme von Grundwasser) mit mehr als 5 MWth Grundwasser (geschlossene der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und Anlagen mit Wärmenutzung verfahren der Baudirektion und 73 Wasserwirtschaftsgesetz der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und Regierungsrates aufgrund zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch installierten Leistung von mehr als 5 MW zuständigen Behörde (§§ Planungs- und Baugesetz mehr als 5 MW, die nicht an Gebäuden angebracht zuständigen Behörde (§§ sind Planungs- und Baugesetz Normalbedingungen mehr als 50 000 m 3 Gas bzw. der kommunalen Behörde mittlerer Seeoberfläche einschliesslich Betriebsvor- genehmigungsverfahren schriften Regierungsrates oder der (§§ 18, 36 ff. Wasserwirtschaftsgesetz Eindämmungen, Korrektionen, Geschiebe- und genehmigungsverfahren Hochwasserrückhalteanlagen im Kostenvoranschlag Regierungsrates (§§ 18, von mehr als 10 Mio. Franken Wasserwirtschaftsgesetz in Seen von mehr als 10 000 m 3 Wassergesetzliches Konzessionsvon Kies, Sand und anderem Material Wassergesetzliches Konzessions- Gewässern von mehr als 50 000 m3 pro Jahr verfahren der Baudirektion (§§ 36 ff. und einmalige Entnahme aus Gründen der 75 ff. Wasserwirtschaftsgesetz 6 ) mit einem Deponievolumen von Gestaltungsplanfestsetzung der als 500 000 m 3 Baudirektion (§ 44 a Planungs- und Gestaltungsplanfestsetzung der Gestaltungsplanfestsetzung der Baurechtliches Bewilligungsverfahren Anlagen für die Trennung oder mechanische der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. Anlagen für die biologische Behandlung von Anlagen für die thermische oder chemische für mehr als 5000 t Sonderabfälle Baurechtliches Bewilligungsverfahren für eine Kapazität von Baurechtliches Bewilligungsverfahren als 20 000 Einwohnergleichwerten der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. zur Erschliessung neuer Geländekammern Gestaltungsplanverfahren der für den Zusammenschluss von Schneesport- zuständigen Behörde (§§ 83 ff. Planungs- und Baugesetz 4 ) von mehr als 5000 m2 für Gestaltungsplanverfahren der zuständigen Behörde (§§ 83 ff. sofern die beschneibare Gestaltungsplanverfahren der über 50 000 m2 beträgt zuständigen Behörde (§§ 83 ff. als 20 000 Zuschauer zuständigen Behörde (§§ Planungs- und Baugesetz als 75 000 m2 oder für eine Kapazität von mehr zuständigen Behörde (§§ als 4000 Besuchern pro Tag Planungs- und Baugesetz zuständigen Behörde (§§ Planungs- und Baugesetz zuständigen Behörde (§§ Planungs- und Baugesetz der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und und Altmetallen der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und einer Produktionskapazität von mehr als 1000 t pro der kommunalen Behörde Jahr zur Synthese von chemischen Produkten und 318 ff. Planungs- und schutzmittel-, Biozid- und Arzneimittelwirkstoffen und 318 ff. Planungs- und einer Produktionskapazität von mehr als 10 000 t pro der kommunalen Behörde Jahr für die Verarbeitung von chemischen Produkten und 318 ff. Planungs- und als 1000 t der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und und Munitionsfabriken Baurechtliches Bewilligungsverfahren und fleischverarbeitende Betriebe Baurechtliches Bewilligungsverfahren Produktionskapazität von mehr als 5000 t der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. und 318 ff. Planungs- und Baugesetz 4 ) Baurechtliches Bewilligungsverfahren mit einer Produktionskapazität von mehr Baurechtliches Bewilligungsverfahren mit einer Produktionskapazität von mehr Baurechtliches Bewilligungsverfahren mit einer Baurechtliches Bewilligungsverfahren von mehr als 50 000 t im Jahr der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. Baurechtliches Bewilligungsverfahren Projektgenehmigungsverfahren und Gesamtmeliorationen von mehr als 400 ha Staatsbeitragszusicherung durch den Gesamtmeliorationen mit Bewässerungen oder Landwirtschaftliche Gesamterschliessungs- Erschliessungsprojekte Projektgenehmigungsverfahren und mehr als 400 ha Staatsbeitragszusicherung durch den und Sandgruben, Steinbrüche und andere nicht Gestaltungsplanfestsetzung der dienende Materialentnahmen Baudirektion (§ 44 a Planungs- und dem Boden mit einem abbaubaren Gesamt- Baugesetz 4 ) von mehr als 300 000 m3 tiere, wenn die Gesamtkapazität des Betriebs der kommunalen Behörde Verkaufsfläche von mehr als 7500 m2 der kommunalen Behörde und 318 ff. Planungs- und Lagerfläche von mehr als 20 000 m2 oder einem der kommunalen Behörde Lagervolumen von mehr als 120 000 m3 und 318 ff. Planungs- und und 318 ff. Planungs- und oder pathogenen Organismen eine Tätigkeit der der kommunalen Behörde Klasse3 oder 4 nach der Einschliessungsverordnung und 318 ff. Planungs- und

Die KofU oder die städtischen Umweltschutzfachstellen stellen den Gesuchstellenden die Kosten in Rechnung, die ihnen und den Fachstellen bei der Beurteilung nach Art. 13 UVPV entstanden sind. 15 Im massgeblichen Verfahren ist auch das Bundesamt für Umwelt anzuhören (Art. 12 Abs. 3 UVPV). r die UVP massgeblichen Verfahren (§ 1 Abs. 1) Nr. Anlagetyp11.2 15 Hauptstrassen, den 198510 ) Strassengesetz 5 ) bzw. des Stadtrats tz) (§ 45 Strassengese11.3 Andere (HLS bzw. des Stadtrats Strassengesetz 5 ) tz) (§ 45 Strassengese11.4 Parkhäuser örde (§§ 309 ff. der kommunalen Beh gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun13.2 Industriehafen einrichtungen 75 f. Wasser- (§§ 18, 36 ff. und 6 ) wirtschaftsgesetz13.3 Bootshafen oder 75 f. Wasser- (§§ 18, 36 ff. und 6 ) wirtschaftsgesetz13.4 Schaffung en des Regierungs- Konzessionsverfahr 8 Binnenschifffahrts- rates (Art.3 und 3 f. EG zum gesetz11 sowie §§ gesetz 7 / §§ 18, 36 ff. Binnenschifffahrts esetz 6 ) Wasserwirtschaftsg 21.2 15 Anlagen Feuerungswärmeleistung Leistung – – Energieträgern – ssil und erneuerbar) Energieträgern (fo 21.2 a Vergärungsanlagen von pro Jahr gemäss 21.3 15 Speicher- und Laufkraftwerke sowie Pump-2. Stufe: Plangenehmigung wasserdes Wasserrechts- 65 ff. 6 ) aus 21.4 Anlagen zur Nutzung der Erdwärme (einschliesslich Anlagen ohne Wärmenutzung Systeme): illigungsverfahren Baurechtliches Bew (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) aus e Systeme): Grundwasser (offen Konzessions- Wassergesetzliches (§§ 36 ff., 70 6 ) nerien Baurechtliches Bewilligungsverfahren 21.6 15 Erdölraffi (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) ewinnung von Erdöl, Erdgas oder Kohle Konzessionsverfahren des 21.7 Anlagen zur G des Berg- Einführungsgesetz werkregals (§ 148 3 ) der 21.8 Anlagen zur Nutzung der Windenergie mit einer Gestaltungsplanverfahren 83 ff. 4 ) der 21.9 Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von Gestaltungsplanverfahren 83 ff. 4 ) , Brennstoff und Treibstoff, die bei Baurechtliches Bewilligungsverfahren 22.3 Lager für Gas (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) 5000 m 3 Flüssigkeit enthalten und 318 ff. Planungs- und ulierung des Wasserstandes oder des Wassergesetzliches Konzessions-, 30.1 Werke zur Reg rlichen Seen von mehr als3 km 2 Bewilligungs- oder Projekt- Abflusses von natü des Baudirektion 6 ) e Massnahmen wie: Verbauungen, Wassergesetzliches Projekt- 30.2 Wasserbaulich des 36 ff. 6 ) 30.3 Schüttungen irektion (§§ 18, 36 ff. verfahren der Baud rtschaftsgesetz 6 ) und 75 f. Wasserwi 30.4 Ausbeutung aus (ohne Hochwassersicherheit) 40.4 Inertstoffdeponien mehr Baugesetz 4 ) 40.5 Reaktordeponien a Planungs- und Baudirektion (§ 44 Baugesetz 4 ) 40.6 Reststoffdeponien a Planungs- und Baudirektion (§ 44 Baugesetz 4 ) 40.7 Abfallanlagen: a. r als 10 000 t Abfällen und 318 ff. Planungs- und Baugesetz 4 ) Behandlung von meh pro Jahr b. fällen pro Jahr mehr als 5000 t Ab c. r als 1000 t Abfällen Behandlung von meh pro Jahr 40.8 Zwischenlager örde (§§ 309 ff. der kommunalen Beh gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 40.9 Abwasserreinigungsanlagen mehr gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 60.2 Skilifte oder gebieten 60.3 Terrainveränderungen Schneesportanlagen esetz 4 ) Planungs- und Baug 60.4 Beschneiungsanlagen, Fläche esetz 4 ) Planungs- und Baug der 60.5 Sportstadien mit ortsfesten Tribünenanlagen für mehr Gestaltungsplanverfahren 83 ff. 4 ) der 60.6 Vergnügungsparks mit einer Fläche von mehr Gestaltungsplanverfahren 83 ff. 4 ) der 60.7 Golfplätze mit neun und mehr Löchern Gestaltungsplanverfahren 83 ff. 4 ) der 60.8 Pistenanlagen für motorsportliche Veranstaltungen Gestaltungsplanverfahren 83 ff. 4 ) ütten Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.1 15 Aluminiumh (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) urechtliches Bewilligungsverfahren 70.2 Stahlwerke Ba (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) ke Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.3 Buntmetallwer (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) ufbereitung und Verhüttung von Schrott Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.4 Anlagen zur A (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) ehr als 5000 m 2 Betriebsfläche oder Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.5 Anlagen mit m (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) einer Produktionskapazität von mehr als Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.5 a Anlagen mit (§§ 309 ff. 100 t pro Jahr zur Synthese von Pflanzen- der kommunalen Behörde Baugesetz 4 ) ehr als 5000 m 2 Betriebsfläche oder Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.6 Anlagen mit m (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) en Nrn. 70.5 und 70.5 a nach den Anlagetyp ger mit einer Lagerkapazität von mehr Baurechtliches Bewilligungsverfahren 70.7 Chemikalienla (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) 70.8 Sprengstofförde (§§ 309 ff. der kommunalen Beh gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 70.9 Schlächtereien mit einer im Jahr 70.10 Zementfabriken örde (§§ 309 ff. der kommunalen Beh gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 70.10 a Belagswerke als 20 000 t pro Jahr der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 70.11 Glashütten als 30 000 t im Jahr der kommunalen Behörde (§§ 309 ff. gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 70.12 Zellstoff-(Zellulose-)Fabriken Produktionskapazität gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 70.14 Spanplattenwerke örde (§§ 309 ff. der kommunalen Beh gs- und Baugesetz 4 ) und 318 ff. Planun 80.1 Gesamtmeliorationen a. 86 ff. Regierungsrat (§§ b. etz 8 ) Landwirtschaftsges Kulturland Entwässerungen von oder Terrainveränderungen von mehr als 20 ha von mehr als5 ha c. als 400 ha projekte von mehr 80.2 Forstliche von 86 ff. Regierungsrat (§§ etz 8 ) Landwirtschaftsges 80.3 Kiesder Energiegewinnung aus volumen ie Haltung landwirtschaftlicher Nutz- Baurechtliches Bewilligungsverfahren 80.4 Anlagen für d (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) 125 Grossvieheinheiten (GVE) übersteigt. Aus- und 318 ff. Planungs- und tälle. Raufutter verzehrende genommen sind Alps it dem halben GVE-Faktor gemäss Tiere zählen nur m lichen Begriffsverordnung, der Landwirtschaft r 199814 LBV vom7. Dezembe en und Fachmärkte mit einer Baurechtliches Bewilligungsverfahren 80.5 Einkaufszentr (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) splätze und Verteilzentren mit einer Baurechtliches Bewilligungsverfahren 80.6 Güterumschlag (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) kanlagen (nur Sendeeinrichtungen) mit Baurechtliches Bewilligungsverfahren 80.7 Ortsfeste Fun (§§ 309 ff. 500 kW oder mehr Senderleistung der kommunalen Behörde Baugesetz 4 ) denen mit gentechnisch veränderten Baurechtliches Bewilligungsverfahren 80.8 Betriebe, in (§§ 309 ff. Baugesetz 4 ) 9 13 durchgeführt werden soll vom 25. August 199

Footnotes

  1. [9] SR 721.80.
  2. [3] LS 230.
  3. [11] SR 747.201.
  4. [10] SR 725.116.2.
  5. [13] SR 814.912.
  6. [14] SR 910.91.

Footnotes

  1. [6] LS 724.11.
  2. [8] LS 910.1.