RRB Nr. 1077/2025
Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2025
1077. Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen
Erwägungen
im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 3. September 2025 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zu einer Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026. Mit dieser Vorlage sollen verschiedene Anpassungen der Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1), der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3; SR 831.461.3) und der Verordnung vom 3. Oktober 1994 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV; SR 831.425) vorgenommen werden: – In der BVV 2 soll die ab Dezember 2026 auszuzahlende 13. AHV- Altersrente von der Bewertung der Angemessenheit von Vorsorgeplänen ausgenommen werden. Zudem sollen Pensionsgeschäfte, bei denen die Vorsorgeeinrichtung als Pensionsgeberin handelt, neu unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Schliesslich sind bestimmte redaktionelle Bereinigungen vorgesehen. – In der BVV 3 soll die Begünstigtenordnung der Säule 3a angepasst werden, um den Vorsorgenehmenden mehr Flexibilität bei der Aufteilung des Vorsorgekapitals für den Todesfall zu verschaffen. – In der FZV soll – in Übereinstimmung mit dem übergeordneten Gesetzesrecht – der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens anstelle des Zeitpunkts der Ehescheidung für die Aufzinsung der bei der Scheidung zu teilenden Austrittsleistung für massgeblich erklärt werden. Zudem soll neu vorgesehen werden, dass Vorsorgenehmende die Ansprüche bestimmter Begünstigter nicht unter 10% kürzen dürfen. Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an Sekretariat.ABEL@bsv.admin.ch): Mit Schreiben vom 3. September 2025 haben Sie uns eingeladen, zum Entwurf der Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir begrüssen die vorgesehenen Anpassungen des Verordnungsrechts und haben dazu keine weiteren Bemerkungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli