RRB Nr. 1079/2025
Anfrage Andreas Juchli, Russikon, Benjamin Walder, Wetzikon, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, betreffend Präsenzpflicht im Studium, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 236/2025
Sitzung vom 29. Oktober 2025
1079. Anfrage (Präsenzpflicht im Studium) Die Kantonsräte Andreas Juchli, Russikon, und Benjamin Walder, Wetzikon, sowie Kantonsrätin Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das Studium der Humanmedizin soll in Zürich neu wieder mit einer partiellen Testatpflichtigkeit belegt werden. Damit soll die Präsenz an ausgewählten Vorlesungen erhöht werden. Die Medizinische Fakultät führt ins Felde, dass die persönliche Interaktion von Dozierenden und Studierenden entscheidend sei, um fallorientierte Lehrformate erfolgreich durchzuführen. Gemäss Medienberichten müssten die Studierenden in der Vorlesung einen QR-Code benutzen und direkt Fragen zur Vorlesung beantworten. Durch die richtige Beantwortung von Fragen erhielte man Punkte. Und eine Minimalanzahl an Punkten sei neu eine zwingende Voraussetzung für den Studiumserfolg. Damit führt die Universität Zürich eine zusätzliche Hürde für Studierende ein, insbesondere für jene, welche sich das Studium teilweise oder vollständig selbstständig finanzieren müssen, werden dadurch benachteiligt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Mit welchen Konsequenzen dieses Entscheides rechnet der Regierungsrat (Logistik, Stipendiengesuche, Vorlesungsqualität, Leistungen etc.)?
2. Erachtet es der Regierungsrat als zweck- und verhältnismässig, mündige und volljährige Personen mittels solcher Präsenzpflichten in ihrer Organisation von Studium, Erwerbs- und Sozialleben einzuschränken?
3. Wie wird sichergestellt, dass Studierende, und insbesondere Medizinstudierende, welche nicht von Haus aus über ausreichend finanzielle Möglichkeiten verfügen, ohne zusätzliche Nachteile zu Studierenden mit ausreichendem finanziellem Polster das Studium (noch) absolvieren können?
4. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass mutmasslich Studierende, welche während des Studiums einer Arbeitstätigkeit nachgehen und erfolgreich das Studium abschliessen, mit einer grossen Wahrscheinlichkeit auch effektiv im Beruf verbleiben?
5. Sollte eine erfolgreiche Universität nicht Formen der Vermittlung von Wissen und Können anwenden, welche Studierende nicht über die Form des Zwangs zur Präsenz im Hörsaal bewegen? Wurden andere Instrumente, wie alternative und attraktive Formen der Wissensvermittlung, anstelle einer Präsenzpflicht zur Verbesserung der Präsenz der Studierenden an den Lehrveranstaltungen geprüft? Und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Haltung vertritt die Regierung bezüglich der Forderung, das Studium verstärkt so zu gestalten, dass es besser zu vereinbaren ist mit anderweitigen Verpflichtungen (Betreuungsarbeit, freiwilliges Engagement, Erwerbsarbeit), beispielsweise durch die Reduktion von Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht oder durch eine verstärkte Flexibilisierung des Curriculums?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Andreas Juchli, Russikon, Benjamin Walder, Wetzikon, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, wird wie folgt beantwortet:
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Wesentlichen gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH). Vorab ist festzuhalten, dass es sich beim neu gestalteten Vertiefungssemester nicht um eine Präsenzpflicht handelt, welche das Ziel einer hohen Anwesenheit von Studierenden in den Hörsälen verfolgt, sondern um eine neue Form von Assessments, die einen optimierten und stufengerechten Lernfortschritt von angehenden Ärztinnen und Ärzten sicherstellen soll. Die Neugestaltung betrifft vorerst das neue Vertiefungssemester im 5. Studienjahr und ergänzt die Lehrmethoden um fortlaufende, niedrigschwellige Leistungsnachweise in ausgewählten fallorientierten Formaten. Das entspricht dem nationalen, kompetenzbasierten Lernzielkatalog «PROFILES» (profilesmed.ch) und der internationalen Entwicklung hin zu «Competency Based Medical Education» (CBME). Ziel ist der nachweisbare Kompetenzaufbau und die bessere Vorbereitung auf das Wahlstudienjahr und den Berufseinstieg. Ein Monitoring nach dem ersten Durchlauf ist vorgesehen. Die Vereinbarkeit von Studium und Arbeitstätigkeit unterscheidet sich zwischen den verschiedenen Fachrichtungen. In stärker berufsorientierten Studienprogrammen wie der Humanmedizin ist der Anteil synchroner Veranstaltungen, bei denen Lehrende und Studierende gleichzeitig (entweder physisch oder virtuell) anwesend sind, grundsätzlich grösser. Naturgemäss begrenzt dies die Möglichkeiten einer begleitenden
Arbeitstätigkeit. Diese (physische oder virtuelle) Präsenzpflicht dient jedoch der hohen Qualität der Ausbildung des ärztlichen Personals und damit einem übergeordneten öffentlichen Interesse. Zu Frage 1: Während der Einführungsphase des neuen Vertiefungssemesters werden der IT-/Supportbedarf und der didaktische Ausbildungsbedarf der Dozierenden leicht steigen. Der direkte und unmittelbare Austausch zwischen den Studierenden und den Dozierenden erhöht sodann die aktive Mitarbeit der Studierenden. Dadurch können beidseitig unmittelbare Rückmeldungen erfolgen und die didaktische Wirksamkeit verbessert werden. Dies entspricht ausdrücklich dem «PROFILES»-Ansatz, der für den Kompetenzerwerb regelmässiges Üben und Rückmeldungen fordert. Das neu gestaltete Vertiefungssemester ist vor drei Wochen erstmalig gestartet. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die aktive Teilnahme der Studierenden in den Lehrveranstaltungen deutlich höher ist als in vergleichbaren Veranstaltungen im alten Curriculum. Erste Rückmeldungen von Studierenden und Dozierenden sind sehr positiv. Mit dem neuen Vertiefungssemester verlagert sich der Schwerpunkt weg von einer einzelnen, hochgewichteten Endprüfung hin zu vielen kleinen Leistungsimpulsen. Dadurch wird die Arbeitslast für die Studierenden über das Semester verteilt und die Beurteilung repräsentativer. Das Medizinstudium ist als Vollzeitstudium an der UZH organisiert (30 ECTS pro Semester, dies entspricht etwa 900 Arbeitsstunden pro Semester). Das neue Vertiefungssemester erhöht die Gesamtarbeitslast nicht. Ein genereller Mehrbedarf an Stipendien wird daher nicht erwartet. Zu Frage 2: Eine qualitativ hochstehende Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte ist erforderlich, um dem öffentlichen Interesse nach einer hervorragenden Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Das neue Vertiefungssemester stellt eine qualitätsfördernde Massnahme dar. Es fördert hochrangige Ausbildungsziele gemäss «PROFILES»/CBME und damit die Patientensicherheit und Berufsreife. Die Neuerungen werden übereinstimmend mit den UZH-Studien und -Prüfungsordnungen (Kreditpunkte werden für kontrollierte Studienleistungen vergeben, nicht für blosse Anwesenheit) sowie im Einklang mit den ECTS-Richtlinien (25–30 Stunden je ECTS, Vergabe gebunden an Leistungsnachweise)
umgesetzt. Die Massnahmen sind auf kompetenzkritische Lehrsituationen begrenzt und wahren die Eigenverantwortung der erwachsenen Studierenden. Diese können nämlich aus einem wöchentlichen Angebot von rund 20 Fallbearbeitungen frei wählen und erhalten damit eine ge- wisse Flexibilität. Die nötigen Punkte können mit rund 40% besuchter Fallbearbeitungen erreicht werden. Die Organisation von Studium, Erwerbs- und Sozialleben wird damit nicht wesentlich eingeschränkt. Zu Frage 3: Die Studierenden haben die Möglichkeit, kantonale Ausbildungsbeiträge (Stipendien, Darlehen) zu beantragen. Die UZH unterstützt Studierende mit finanziellen Engpässen bei Bedarf zudem durch Information und Beratung. Das Medizinstudium bleibt damit mit dem neuen Vertiefungssemester, das die Präsenzpflicht wie erwähnt nur begrenzt und mit einer gewissen Flexibilität für die Studierenden erhöht, auch für finanziell weniger begünstigte Studierende machbar. Zu Frage 4: Die Frage, ob eine (beliebige) Arbeitstätigkeit während des Studiums einen längeren Verbleib in spezifischen ärztlichen Berufstätigkeiten bewirkt, ist wissenschaftlich kaum zu beantworten. Eine das Studium begleitende Arbeitstätigkeit kann sich positiv auf den Studienerfolg und die Berufsausübung nach dem Abschluss auswirken. Die Wirkung hängt jedoch stark von der Art der Tätigkeit und den konkreten Rahmenbedingungen ab, innerhalb deren das Studium und die Arbeitstätigkeit organisiert werden können. Zu Frage 5: Zum neuen Vertiefungssemester wurden alternative Formen geprüft, jedoch wegen mangelnder Abstimmung mit den Lernzielen, wegen unzureichender Effizienz oder wegen didaktischer Unzulänglichkeiten (z. B. fehlende Rückmeldungsmöglichkeiten zwischen den Studierenden und den Dozierenden) verworfen. Das didaktische Konzept des neuen Vertiefungssemesters setzt auf eine optimale Nutzung der synchronen Studienanteile: In den Präsenzveranstaltungen werden Fälle gelöst und besprochen, die das in den früheren Studienjahren erworbene Wissen vielfältig vertiefen und die Studierenden für den Praxiseinsatz im Wahlstudienjahr gezielt vorbereiten. In der Lehrentwicklung an der UZH ist die konsequente Abstimmung von Lernzielen, didaktischen Konzepten und Leistungsnachweisen (das sogenannte «Constructive Alignment») handlungsleitend. Der Aufbau wissenschaftlichen Wissens erfolgt zunehmend in didaktischen Settings
mit ausgeglichenem Verhältnis zwischen Selbststudium und Präsenzveranstaltungen. Betreffend die Präsenzpflicht ist auf die Ausführungen bei der Beantwortung der Frage 2 zu verweisen. Zu Frage 6: Die UZH prüft laufend die fachlichen, rechtlichen und curricularen Voraussetzungen für Studienmodelle, welche die Vereinbarkeit von Studium und Arbeitstätigkeit vereinfachen und die Übergänge zwischen
Studium und Berufsleben vielfältiger gestalten lassen. Dabei ist immer darauf zu achten, die hohen Anforderungen an die Kompetenzen der Studierenden auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Die UZH verbessert sodann kontinuierlich die Systeme und Technologien für die Selbstorganisation und die Administration des Studiums, wodurch transparentere Rahmenbedingungen für die individuelle Planung des Studiums geschaffen werden. Der Regierungsrat unterstützt die UZH in ihrem Bemühen, Studienstrukturen zu schaffen, die an zukünftige fachliche und gesellschaftliche Anforderungen anschlussfähig bleiben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli