RRB Nr. 1088/2025
Strassen, Elsau, 7 St. Gallerstrasse, 831 Pestalozzistrasse, Velo- und Fussgängerverkehrsmassnahmen sowie Instandsetzung, zusätzliche neue und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2025
1088. Strassen (Elsau, 7 St. Gallerstrasse, 831 Pestalozzistrasse, Velo- und Fussgängerverkehrsmassnahmen sowie Instandsetzung, zusätzliche neue und gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 862/2020 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Velo- und Fussgängerverkehrsmassnahmen sowie die Instandsetzung an der 7 St. Galler- und 831 Pestalozzistrasse in der Gemeinde Elsau fest und bewilligte dafür eine Ausgabe von Fr. 8 660 000. Gegen das festgesetzte Projekt und den benötigten Landerwerb wurde ein Rechtsmittel ergriffen. Mit der Bauausführung konnte daher noch nicht begonnen werden. Verschiedene seit der Projektfestsetzung erfolgte Änderungen der technischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen wurden in das Projekt integriert. Sodann ergaben vertiefte Untersuchungen der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes und der Fachstelle Lärmschutz, dass stellenweise der Strassenkoffer und alte Betonplatten im Strassenkoffer ersetzt werden müssen sowie lärmarme Beläge erforderlich sind. Die Anpassungen führen zu Mehrkosten gegenüber der bewilligten Ausgabe von insgesamt Fr. 3 280 000. Die Mehrkosten sind wie folgt begründet: – Anpassung des generellen Entwässerungsplans der Gemeinde Elsau mit der Einführung eines Trennsystems für Meteorwasser einschliesslich neuer Meteorwasserentwässerung im Projektperimeter. Diese Kosten werden der Gemeinde Elsau nach Projektabschluss in Rechnung gestellt; – Für die Hochwassersicherheit werden die eingedolten öffentlichen Gewässer Schürliwiesbach und Püntackerbach zusammengelegt. Diese Kosten werden der Gemeinde Elsau nach Projektabschluss in Rechnung gestellt; – Ersatz der Wasserleitung in der Pestalozzistrasse. Diese Kosten werden der Gemeinde Elsau nach Projektabschluss in Rechnung gestellt; – Aufgrund der Einführung des Trennsystems Erstellung einer neuen Strassenentwässerung mit Einleitung in Vorfluter einschliesslich Berücksichtigung der Vorgaben der Störfallverordnung (SR 814.012) für den Havariefall;
– Mehrkosten für die Entsorgung PAK-haltiger Beläge aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, die eine direkte Wiederverwendung im Belagswerk ausschliessen und eine thermische Verwertung nötig machen; – Mehrkosten für den stellenweisen Kofferersatz infolge teilweise ungenügenden Oberbaustärken; – Mehrkosten für lärmarme Beläge; – Mehrkosten für gestiegene Landpreise.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 31. Juli 2025 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabenin Franken in Franken summe in Franken Erwerb von Grund und Rechten 70 000 80 000 150 000 Bauarbeiten 6 230 000 2 390 000 8 620 000 Nebenarbeiten 1 210 000 80 000 1 290 000 Technische Arbeiten 1 150 000 730 000 1 880 000 Total 8 660 000 3 280 000 11 940 000 Die Gemeinde Elsau hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. Februar 2024 einen Beitrag von Fr. 1 448 300 bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Elsau nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81110 gutzuschreiben. Der Kostenteiler gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Zürich Gemeinde Elsau Total in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 7 673 700 1 448 300 9 122 000 Staatsstrassen 320 000 320 000 Beleuchtungsanlagen Staatsstrassen 520 000 520 000 Fussgängeranlagen 313 000 313 000 Fahrradanlagen 1 665 000 1 665 000 Total 10 491 700 1 448 300 11 940 000 Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 200 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 80 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 3 280 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Die zusätzliche Ausgabe ist als Bruttoausgabe zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 11 940 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 76% 9 122 000 9 122 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 80010 3% 320 000 320 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50110 00000 4% 520 000 520 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 3% 313 000 313 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 14% 1 665 000 1 665 000 Fahrradanlagen Total 100% 9 442 000 2 498 000 11 940 000
Das Vorhaben verursacht, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 1 448 300, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 310 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in % in Franken in Franken in % in Franken Staatsstrassen 73 7 673 700 29 000 2,5 192 000 Staatsstrassen 3 320 000 1 000 5,0 16 000 Beleuchtungsanlagen Erneuerung Staatsstrassen 5 520 000 2 000 2,5 13 000 Fussgängeranlagen 3 313 000 1 000 2,5 8 000 Fahrradanlagen 16 1 665 000 6 000 2,5 42 000 Zwischentotal 39 000 271 000 Total 100 10 491 700 310 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81110, Elsau, 7 St. Gallerstrasse, 831 Pestalozzistrasse, aufzunehmen. Der Betrag von Fr. 100 000 ist im Budget 2025 und die restlichen Ausgaben sind im Budgetentwurf 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Velo- und Fussgängerverkehrsmassnahmen sowie Instandsetzung an der 7 St. Gallerstrasse und 831 Pestalozzistrasse in der Gemeinde Elsau werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 862/ 2020 zusätzliche Ausgaben von Fr. 3 280 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 2 418 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 80 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 498 000, und 2. z ur gebundenen Ausgabe von Fr. 6 242 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 200 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 9 442 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 11 940 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli