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Interpellation Benjamin Krähenmann, Zürich, Manuel Sahli, Winterthur, und Selma L’Orange Seigo, Zürich, betreffend Palantir: Steuergelder für Überwachungstechnologie Made in Zurich?, Beantwortung

RRB Nr. 121/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 4 favr. 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-121-2026/de/interpellation-benjamin-krahenmann-zurich-manuel-sahli-winterthur-und-selma-l-orange-seigo-zurich-betreffend-palantir-steuergelder-fur-uberwachungstechnologie-made-in-zurich-beantwortung

Consultà ils 4 sett. 2026

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Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 121/2026

Interpellation Benjamin Krähenmann, Zürich, Manuel Sahli, Winterthur, und Selma L’Orange Seigo, Zürich, betreffend Palantir: Steuergelder für Überwachungstechnologie Made in Zurich?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 407/2025

Sitzung vom 4. Februar 2026

121. Interpellation (Palantir: Steuergelder für Überwachungstechnologie Made in Zürich?) Die Kantonsräte Benjamin Krähenmann, Zürich, und Manuel Sahli, Winterthur, sowie Kantonsrätin Selma L’Orange Seigo, Zürich, haben am 9. Dezember 2025 folgende Interpellation eingereicht: Mit der Software des US-Unternehmens Palantir lassen sich gigantische Datenmengen in kürzester Zeit bearbeiten. Dabei werden Daten, die ursprünglich für völlig unterschiedliche Zwecke erhoben wurden, mittels künstlicher Intelligenz (KI) zusammengeführt und ausgewertet. Wie dies geschieht, ist intransparent und kann nicht kontrolliert werden. So bleiben Fehlentscheidungen unerkannt und der Diskriminierungsschutz wird ausgehebelt. Palantir selbst wiederum forciert den Einsatz seiner Software durch staatliche Stellen. Dank der Nähe seines Mitgründers Peter Thiel zur Trump-Regierung wird die Software auch aktiv gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt, beispielsweise zum Aufspüren und Abschieben von Migrant:innen aus den USA. Ist eine Software wie diejenige von Palantir einmal im Einsatz, erhöht sich die Abhängigkeit staatlicher Behörden und die öffentliche Infrastruktur wird geschwächt. Aus diesen Gründen ist Palantir hochumstritten und sieht sich immer wieder mit Kritik konfrontiert. Ungeachtet dieser Bedenken hat die Standortmarketing-Organisation Greater Zurich Area (GZA) in diesem Jahr bekannt gegeben, dass Palantir in Zürich angesiedelt werden konnte und damit Palantirs Wachstumsstrategie befördert. Wie aus einer diese Woche erschienenen Recherche der «Republik» zu entnehmen ist, bleiben die Hintergründe dieser Ansiedlung jedoch diffus. Wir bitten den Regierungsrat darum, die folgenden Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche Vorteile für den Kanton Zürich verspricht sich der Regierungsrat von der Ansiedlung eines Unternehmens wie Palantir, abgesehen von den erwarteten Steuereinnahmen?

2. Wieso veröffentlichte das Amt für Wirtschaft im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips bis anhin keine Informationen zu den Vereinbarungen mit Palantir? Was unterscheidet diesen Deal von demjenigen mit Google, zu dem die Informationen veröffentlicht wurden?

3. Welche Versprechungen wurden Palantir gemacht, um das Unternehmen im Kanton Zürich anzusiedeln (beispielsweise durch Steuererleichterungen oder den Einsatz der Software durch staatliche Stellen)?

4. Lässt sich eine so weitreichende Datenbearbeitung mit einer Software wie Palantir mit der kantonalen Datenschutzgesetzgebung in Einklang bringen, gemäss derer jede Datenbearbeitung einer gesetzlichen Grundlage bedarf?

5. Inwiefern ist die Ansiedlung von Unternehmen wie Palantir mit dem vom Kantonsrat am 27.10.2025 verabschiedeten Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG) vereinbar, insbesondere § 1 Abs. 2? Welche Kriterien müssen Unternehmen erfüllen, um aus Sicht des Regierungsrates auf einen wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort abzuzielen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Benjamin Krähenmann, Zürich, Manuel Sahli, Winterthur, und Selma L’Orange Seigo, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 5: Gemäss § 1 Abs. 2 des Standortförderungs- und Entlastungsgesetzes (SFUEG), das der Kantonsrat am 27. Oktober 2025 erlassen hat, ist die Standortförderung auf die Entwicklung von wettbewerbsfähigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet und zielt auf einen wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort. Damit richtet sich die Standortpolitik an den drei Nachhaltigkeitsdimensionen sowie am langfristigen Mehrwert aus. Den genannten Kriterien entsprechen Unternehmen etwa, wenn sie qualifizierte Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung schaffen, innovativ tätig sind oder Kooperationspotenzial haben. Weiter müssen sie sich an das geltende Recht halten und ihre regulatorischen Pflichten erfüllen. Das Kriterium der ökologischen und sozial nachhaltigen Wirtschaftspolitik erfüllen Unternehmen, die eine verantwortungsvolle Unternehmensführung pflegen oder Unternehmen, die einen Beitrag an die nachhaltige Transformation leisten.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann eine Firmenpräsenz im Kanton u. a. folgende Vorteile mit sich bringen: – Hochqualifizierte Arbeitsplätze und die Bindung von Talenten (direkte Beschäftigung sowie indirekte Effekte bei Zulieferern, Beratungen, Forschungspartnern) – Forschungs- und Innovationsimpulse durch Kooperationen mit Hochschulen und dem Innovationsökosystem – Cluster- und Spillover-Effekte wie Know-how-Transfer, weitere Unternehmensgründungen, Nachfrage nach spezialisierten Dienstleistungen – Sichtbarkeit und internationale Vernetzung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Zürich. Zu Frage 2: Gemäss Handelsregisterauszug wurde Palantir Technologies Switzerland GmbH am 27. März 2014 in Zürich gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Der Kanton war bei der Ansiedlung nicht involviert. Anfang 2016 gelangte eine Vertreterin von Palantir an den Kanton betreffend Evaluation der Ansiedlung des Europäischen Hauptquartiers von Palantir. Zur Diskussion standen neben der Schweiz auch andere Länder und neben dem Kanton Zürich auch andere Kantone. Palantir hat sich damals nicht für den Kanton Zürich entschieden, sondern 2017 in Genf eine Firma gegründet. Seither gab es keine weiteren Kontakte mit dem Kanton. Der Zugang zu Unterlagen betreffend Ansiedlungsbemühungen von Unternehmen richtet sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4). Weil Unterlagen zu Ansiedlungsbemühungen sensible Informationen der betroffenen Unternehmen enthalten können, insbesondere schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang Bekanntgaben zulässig sind. Eine pauschale Veröffentlichung von Unterlagen zu Ansiedlungsbemühungen erfolgt deshalb nicht. Beim Öffentlichkeitsgesuch betreffend Google ging es hauptsächlich um Informationen nach der bereits erfolgten Ansiedlung. Zu Fragen 3 und 4: Dem Regierungsrat ist es aufgrund des Steuergeheimnisses grundsätzlich verwehrt, konkrete Fragen zu steuerlichen Verhältnissen einzelner Steuerpflichtiger zu beantworten (§ 120 Steuergesetz, LS 631.1). Wollen öffentliche Organe KI-Applikationen für die gesetzliche Aufgabenerfüllung einsetzen, sind neben den vergaberechtlichen Vorgaben auch die Vorgaben des IDG zu erfüllen. Zum Vorgehen kann auf das Merkblatt der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich «Vorgehen

beim Einsatz von KI bei öffentlichen Organen» vom April 2025 (datenschutz.ch/mitteilungen/2025/neues-merkblatt-vorgehen-beim-einsatzvon-ki-bei-oeffentlichen-organen) verwiesen werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli