RRB Nr. 1259/2025
Strassen, Volketswil, 752 Hegnauerstrasse, Ifangkreisel – Autobahnanschluss A15, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025
1259. Strassen (Volketswil, 752 Hegnauerstrasse, Ifangkreisel – Autobahnanschluss A15, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Hegnauerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Volketswil zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 752 geführt. Auf dem Abschnitt Ifangkreisel bis Autobahnanschluss ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Das Bauvorhaben liegt teilweise im Perimeter des Autobahnanschlusses Volketswil-Hegnau. Mit Vereinbarung vom 18. November 2025 haben der Kanton und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Zuständigkeiten sowie die Finanzierung der Massnahmen im ASTRA-Perimeter geregelt. Die Bauherrschaft liegt beim Kanton Zürich. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Volketswil und dem ASTRA sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn und des Rad-/Gehweges, einschliesslich Anpassung und Erneuerung der Randabschlüsse; – Verschmälerung der überbreiten, südlichen Fahrspur zwischen Kindhauserstrasse und der Javastrasse, wobei die freiwerdende Fläche begrünt und mit einer Baumreihe bepflanzt wird; – Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung teilweise mit Mulden-Rigolen-System; – Instandsetzung des Bachdurchlasses «Dürrenbach»; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung; – Erstellung einer Schutzinsel im Einlenkerbereich zur Trennung der Autobahnausfahrt von Uster Richtung «Volketswil» und «Wangen/ Schützenstrasse»; – Erstellung einer Verkehrsmessstelle; – verschiedene Massnahmen zur Behebung der Veloschwachstelle und Schaffung eines zusammenhängenden Velonetzes; – Wiederinstandsetzung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 10. November 2025 wie folgt zusammen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5 000 Bauarbeiten 4 300 000 Nebenarbeiten 285 000 Technische Arbeiten 130 000 Total 4 720 000
Gemäss Ziff. 3 der Finanzierungsvereinbarung vom 18. November 2025 beteiligt sich das ASTRA mit Fr. 2 670 000 an den Kosten des Projekts. Die definitive Kostenbeteiligung berechnet sich dabei nach tatsächlichem Ausmass unter Anwendung der in der Finanzierungsvereinbarung definierten Objektgliederung. Der Kostenbeitrag wird dem ASTRA beim Baustart als Akonto und nach Fertigstellung vollständig in Rechnung gestellt. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.46100 00000, Entschädigungen vom Bund, für das Objekt Nr. 84U-40294 gutzuschreiben. Die Gemeinde Volketswil beteiligt sich gemäss Schreiben vom 25. August 2025 mit Fr. 20 000 an den Kosten des Projekts. Diese Kostenbeteiligung wird der Gemeinde nach Vollendung des Bauwerkes in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.46120 00000, Entschädigung von Gemeinden, für das Objekt Nr. 84U-40294 gutzuschreiben. Demgemäss gestaltet sich der Kostenteiler wie folgt: in Franken Kanton Zürich 2 030 000 ASTRA 2 670 000 Gemeinde Volketswil 20 000 Total 4 720 000
Da der rechtsverbindlich zugesicherte Beitrag des ASTRA anteilmässig festgesetzt wurde und damit erst nach der Realisierung betragsmässig feststeht, ist ein Bruttokredit zu beschliessen. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 720 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40294), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 752 Hegnauerstrasse, Ifangkreisel bis Autobahnanschluss A15, in der Gemeinde Volketswil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 720 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli