RRB Nr. 1260/2025
Strassen, Wädenswil, Nationalstrasse A3, Raststätte Herrlisberg Süd, Bauausführung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025
1260. Strassen (Wädenswil, Nationalstrasse A3, Raststätte Herrlisberg Süd, gebundene und neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die SOCAR Energy Switzerland GmbH, Zürich, hat im Rahmen einer Konzession bis Ende 2023 die Raststätte Herrlisberg Süd, bestehend aus einer Tankstelle mit Nebenanlagen, betrieben. Das Tiefbauamt schrieb die Neuvergabe der Konzession im Rahmen eines offenen und einstufigen Ausschreibungsverfahrens gemäss den Vorgaben des Binnenmarktgesetzes (SR 943.02) öffentlich aus. Den Zuschlag in diesem Verfahren erhielt wiederum die SOCAR Energy Switzerland GmbH (Konzessionärin). Die Konzession wurde mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1760/2023 erteilt und mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 875/2025 angepasst. Die Konzessionärin erstellt an gleicher Lage eine neue Raststätte. Die Abbrucharbeiten haben bereits begonnen. Anlässlich des Neubaus der Raststätte sieht der Kanton Zürich ausserhalb der Konzessionsflächen folgende Massnahmen vor: – Neubau der Zu- und Wegfahrt zur Raststätte; – Neubau der Parkplätze für Lastkraft- und Personenwagen; – Neubau der Beläge und Oberflächenentwässerung einschliesslich Sickergruben; – Neubau der öffentlichen Beleuchtung; – Neubau der Randabschlüsse.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten für die ausserhalb der Konzessionsflächen liegenden Tief- und Strassenbauarbeiten sind gemäss Finanzplan vom 21. Oktober 2025 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 700 000 Nebenarbeiten 603 000 Technische Arbeiten 425 000 Total 2 728 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 482 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 246 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 2 728 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 728 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 91% 2 482 000 2 482 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 80010 9% 246 000 246 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Total 100% 2 482 000 246 000 2 728 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 0610/2025 bewilligte Ausgabe von Fr. 95 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 84 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 91% 2 482 000 9 500 2,5% 62 000 Staatsstrassen 9% 246 000 1 000 5,0% 12 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 10 500 74 000 Total 100% 2 728 000 84 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-72014, Wädenswil, Nationalstrasse A3, Raststätte Herrlisberg Süd, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bauausführung bei der Raststätte Herrlisberg Süd, Nationalstrasse A3, Wädenswil, werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 482 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 246 000, insgesamt Fr. 2 728 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 0610/2025 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli