RRB Nr. 1293/2025
Anfrage Nicola Yuste, Zürich, und Sibylle Jüttner, Andelfingen, betreffend Wo klemmt’s beim AFI?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 307/2025
Sitzung vom 10. Dezember 2025
1293. Anfrage (Wo klemmt’s beim AFI?) Die Kantonsrätinnen Nicola Yuste, Zürich, und Sibylle Jüttner, Andelfingen, haben am 29. September 2025 folgende Anfrage eingereicht: Verschiedene Direktionen und Ämter entwickeln mit ihrem spezifischen Wissen KI-Anwendungen für die kantonale Verwaltung. So hat zum Beispiel die Innovation-Sandbox der Volkswirtschaftsdirektion jüngst ihren bereits sechsten Projektbericht «KI in der medizinischen Dokumentation – Rechtsgrundlagen und Empfehlungen» publiziert. Wie auf der Website der Verwaltung sowie auf LinkedIn zu lesen ist, haben die Staatskanzlei und das Statistischen Amt (STAT) als Amt für Daten und Datenmanagement verschiedene KI-Anwendungen entwickelt, die Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen den Zugang zu den staatlichen Leistungen erleichtern. Zum Beispiel steht eine Applikation bereit, die Texte in verschiedene Sprachniveaus, darunter auch Einfache Sprache, übersetzt.1 Eine andere Prototyp-App macht Bildinhalte mit KI für sehbehinderte Menschen zugänglich. Mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, der Kantonspolizei Zürich, der Stadtpolizei Zürich und der Stadtpolizei Winterthur hat STAT ausserdem die Prototyp-App «TranscriboZH» entwickelt, die Audio- und Videodateien automatisiert transkribiert. Gemäss Linked- In-Eintrag ist die Anwendung Open Source und soll verschiedenen Verwaltungseinheiten und Organisationen das Abtippen von Protokollen, sogar auf schweizerdeutsch oder von vertraulichen Sitzungen, abnehmen. Die potenziellen Effizienzgewinne für die Verwaltung liegen auf der Hand, insbesondere für Bereiche, in denen viel protokolliert werden muss, wie bei Einvernahmen der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auf der Website des Kantons Basel-Stadt lernt man, dass sie diese App bereits für das Erfassen und Zusammenfassen von Sitzungsinhalten nutzt. In der kantonalen Verwaltung des Kantons Zürich hingegen ist der Status der Anwendung hingegen noch auf «in Entwicklung», was in Anbetracht der bereits erfolgten Ausrollung eines anderen Kantons und der zu erwartenden Effizienzgewinne Fragen aufwirft.
1 https://www.zh.ch/de/politik-staat/kanton/kantonale-verwaltung/digitale-verwaltung/ kuenstliche-intelligenz.html
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Gehen wir richtig in der Annahme, dass für die Sicherstellung des breiten Betriebs dieser (und weiterer) KI-Anwendungen das Amt für Informatik (AFI) verantwortlich ist?
2. Welche weiteren KI-Anwendungen sind getestet und bewährt, aber noch nicht breit ausgerollt?
3. Was hindert das AFI daran, den Betrieb von Transcribo (und allenfalls weiterer bereits getesteter KI-Anwendungen) sicherzustellen?
4. Wie gewährleistet der Regierungsrat durch eine klare Roadmap, dass KI-Anwendungen, die zu Einsparungen von Personalressourcen oder zu Verbesserungen der Dienstleistungen für Unternehmen und Menschen führen, vom AFI prioritär und zügig in Betrieb genommen werden?
5. In welchen Bereichen und gegenüber welchen staatlichen Institutionen (Direktionen, Schulen, Spitäler etc) hat das AFI einen Dienstleistungsauftrag und wie ist dieser ausgestaltet?
6. Mit welchen Massnahmen stellt der Regierungsrat sicher, dass das AFI diesem Dienstleistungsauftrag auf effiziente und kollaborative Weise nachkommt?
7. Welche Opportunitätskosten (in CHF) schätzt der Regierungsrat sind mit der Verzögerung der Inbetriebnahme von effizienzsteigernden KI-Anwendungen verbunden?
8. Welche Vor- und Nachteile sieht die Regierung beim Einsatz von kommerziellen Modellen gegenüber Eigenentwicklungen auf Basis von Open-Source oder Open-Weight-Modellen?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nicola Yuste, Zürich, und Sibylle Jüttner, Andelfingen, wird wie folgt beantwortet:
In der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (SDV25+, RRB Nr. 635/ 2025) wird im Umsetzungsschwerpunkt «Erneuerung der Verwaltung und kantonale Zusammenarbeit» die Thematik der neuen Technologien thematisiert. Ziel ist es, das datenbasierte Verwaltungshandeln zu fördern, neue Technologien zu testen und das sich daraus ergebende Potenzial nutzbar zu machen. In der SDV25+ werden vorwiegend direktionsübergreifende und interdisziplinär zu bearbeitende Themen aufgenommen. Damit ist klar, dass die kantonale Verwaltung den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) als Querschnittaufgabe versteht, die von den Direktionen zusammen mit der Staatskanzlei, dem Amt für Informatik (AFI), dem Statistischen Amt, dem Personalamt und dem Bereich Digitale Verwaltung bearbeitet wird. Der Umgang mit geteilter Verantwortung und die Aufgabenteilung in diesem hochkomplexen und sich rasch ändernden Themengebiet werden derzeit im Projekt «Syner- KI» (vgl. Ausführungen dazu bei der Beantwortung der Frage 4) bearbeitet, deren Auftraggeber der Leiter des AFI und der Co-Leiter des Statistischen Amtes sind. Der Kanton befindet sich mitten in einer Transformation in den Bereichen IKT und Digitalisierung. Die bestehenden Gremien, wie zum Beispiel das Gremium Operative Informatiksteuerung (OIS) und das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) sorgen für eine Koordination der Umsetzungsvorhaben im AFI unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesichtspunkte. Das AFI hat den Auftrag, die gesamte kantonale Verwaltung mit der IKT-Grundversorgung auszustatten. Diese Transformation ist noch nicht ganz abgeschlossen. Wichtig ist insbesondere die Tatsache, dass die kantonale Verwaltung aufgrund organisatorischer und regulatorischer Rahmenbedingungen und Vorgaben in einem staatlich geprägten Umfeld nur mit beschränkter Geschwindigkeit auf die aktuelle dynamische technologische Entwicklung reagieren kann. Zu Frage 1: Gemäss der vom Regierungsrat festgesetzten IKT-Strategie ist das AFI als zentraler IKT-Dienstleister für die kantonalen Verwaltungseinheiten tätig (vgl. Ziff. 8 Abs. 3 IKT-Strategie [IKTS; RRB Nr. 383/ 2018]). Als solcher hat es die IKT-Grundversorgung entsprechend den Anforderungen der Direktionen bzw. der Staatskanzlei zu erbringen (vgl. Ziff. 7 Abs. 2, Ziff. 13 Abs. 2 und Ziff. 19 Abs. 4 IKTS). Zur Grundversorgung gehören namentlich Basisdienste (Ziff. 13 Abs. 1 lit. c IKTS),
der technische Betrieb aller Applikationskategorien (Ziff. 13 Abs. 1 lit. d IKTS) und der Applikationsplattformen (Ziff. 13 Abs. 1 lit. h IKTS) sowie Netzwerk- (Ziff. 13 Abs. 1 lit. g IKTS) und Rechenzentrumservices (Ziff. 13 Abs. 1 lit. i IKTS). KI-Anwendungen sind als eine Basistechnologie zu betrachten. Der technische Betrieb ist als Teil der IKT-Grundversorgung dem AFI zugeordnet. Eine ausdrückliche rechtliche Grundlage, die dem AFI den umfassenden Auftrag sowie die zugehörigen personellen wie finanziellen Mittel zur Sicherstellung des breiten Betriebs aller Anwendungen im Bereich der KI-Anwendungen zuweist, besteht zurzeit nicht. Die Erweiterung der Zuständigkeit des AFI im Bereich KI ist Teil eines laufenden strategischen und organisatorischen Prozesses und wird durch künftige Beschlüsse des Regierungsrates wei- ter konkretisiert werden. Bis zur Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage erfolgt die Umsetzung in enger Abstimmung mit den Querschnittsämtern und dem Regierungsrat. Die Entwicklung der KI schreitet in rasantem Tempo voran und übertrifft die Geschwindigkeit, mit der rechtliche, ethische und organisatorische Strukturen entstehen können, bei Weitem. Dies heisst aber nicht, dass die Themen rund um Transparenz, Sicherheit, Datenschutz und Verantwortlichkeit nicht angesprochen werden. Im Gegenteil bereitet der Regierungsrat den Weg vor und behandelt die sich stellenden Fragen proaktiv. Gegen Ende 2026 werden die organisatorischen Strukturen auf kantonaler Ebene geklärt sein. Bis dahin besteht nach wie vor Diskussionsbedarf. In der Verwaltung bedarf es einer einheitlichen KI- Plattform, Regulatorien und eine KI-Governance, um KI-Technologien rechtlich und organisatorisch umfassend zur Verfügung zu stellen und zu steuern. Zu Frage 2: Der Regierungsrat ist sich des grossen Potenzials von KI für die Aufgabenerfüllung bewusst. Aber auch die Risiken und Herausforderungen, die der Einsatz von KI mit sich bringt, werden berücksichtigt. Es sollen verschiedene erfolgreich getestete KI-Anwendungen einer breiten Nutzung zugeführt werden, beispielsweise «Transcribo», eine webbasierte Lösung zur KI-gestützten Audiotranskription, sowie «KlartextZH», eine ebenfalls webbasierte Anwendung zur Vereinfachung der Verwaltungssprache. Beide Systeme befinden sich seit März 2025 im Proof-of-
Concept (POC) auf der Infrastruktur des AFI und warten auf die Überführung in den ordentlichen Betrieb. Diese Anwendungen haben sich bewährt und versprechen einen substanziellen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Zusätzlich gibt es weitere erfolgreiche Pilotprojekte, die auf die Umsetzung in den produktiven und nutzenstiftenden Betrieb warten: – Maschinelle Übersetzung – LLM-Chatbot – Semantische Suche für verschiedene Dokumentensammlungen – Recherchewerkzeuge für verschiedene Dokumentensammlungen (einfaches RAG: Retrieval-Augmented Generation ist eine Technik, bei der ein grosses Sprachmodell zunächst relevante Informationen aus einer [externen] Quelle abruft, bevor es eine Antwort generiert.) – Deep-Research-Applikationen für verschiedene Dokumentensammlungen (derzeit Regierungsratsbeschlüsse; Entscheidsammlungen des Baurekursgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts)
– Apps für Zugänglichkeit: «Alt-Texte» für Bilder erstellen, Glossareinträge für Leichte Sprache erstellen und weitere (Alt-Text [Alternativtext] ist eine Textbeschreibung für Bilder auf Webseiten und in digitalen Dokumenten, die den Bildinhalt in Worten wiedergibt. Er ermöglicht es blinden und sehbehinderten Menschen, über Screenreader zu erfassen, was auf einem Bild dargestellt ist, und wird auch angezeigt, wenn das Bild nicht geladen werden kann.) Eine rasche Überführung in den Regelbetrieb und somit eine flächendeckende Verfügbarkeit für alle kantonalen Mitarbeitenden ist noch nicht absehbar. Zudem wurde im Rahmen der Innovation-Sandbox beispielsweise beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein KI-Tool zur automatisierten Korrektur von Schüleraufgaben unter Einhaltung aller rechtlichen Gesichtspunkte getestet. Dabei zeigt sich, dass die Nutzbarkeit solcher Lösungen stark von der vollständigen Gewährleistung des Datenschutzes abhängt. In einem Pilotprojekt mit vollständig anonymisierten Daten wurde beim Amt für Jugend- und Berufsberatung KI zur Erstellung von Abklärungsberichten im Bereich Kindeswohl eingesetzt. Die Qualität der generierten Berichte war jedoch nicht ausreichend, weshalb sich diese Anwendung bislang nicht bewährt hat. Der Regierungsrat sieht Einsatzpotenzial für KI-Modelle beim Suchen, Zusammenfassen und Bearbeiten von Dokumenten aller Art. Hierzu laufen Pilotbetriebe und POC in Zusammenarbeit mit verschiedenen Direktionen. Zu Frage 3: KI markiert einen technologischen Neuanfang, der ergänzend über bestehende IT-Strukturen hinausgeht. Ihre Erschliessung entspricht dem Aufbau einer neuen, zusätzlichen technologischen Welt und erfordert daher gezielte Zusatzinvestitionen, denn zur erfolgreichen Implementierung von KI-Lösungen ist die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen erforderlich. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind sowohl Hardware- als auch Softwarekomponenten zu beschaffen und einem breiten Nutzerkreis zugänglich zu machen. Das Qualifikationsprofil für KI-Fachkräfte unterscheidet sich grundlegend von bestehenden Rollenprofilen und erfordert neue personelle wie technologische Mittel. Bei der Evaluierung von KI-Anwendungen zeigt sich zudem regelmässig, dass deren praktische Nutzbarkeit in hohem Masse
von der lückenlosen Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben abhängt. Für einen produktiven, sicheren, skalierbaren und rechtskonformen Einsatz sind daher zusätzliche personelle Mittel und erweiterte Hardwarekapazitäten erforderlich. Eine Konkretisierung durch den Regierungsrat steht derzeit noch aus.
Zu Frage 4: Mit Beschluss Nr. 871/2023, Richtlinien der Regierungspolitik 2023– 2027, Legislaturziel RRZ 10 («In einem vielfältigen sich rasch verändernden Umfeld Agilität der Verwaltung und Vertrauen in den Staat stärken.»), hat der Regierungsrat mehrere Massnahmen festgelegt, die für die vorliegende Anfrage direkt oder indirekt von Relevanz sind. Zu nennen sind insbesondere: – Massnahme RRZ 10b: «Die digitale Transformation vorantreiben, indem Vorhaben aus den strategischen Initiativen und den Direktionen gebündelt und effizient realisiert werden.» – Massnahme RRZ 10f: «Den kompetenten und umsichtigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung ausbauen und den Wissensaustausch dazu fördern.» Im Rahmen der «Strategie Digitale Verwaltung 2025+» hat sich der Regierungsrat zur digitalen Transformation der kantonalen Verwaltung bekannt. Im Rahmen der Umsetzung erfolgt die Priorisierung anhand des Mehrwerts für die Verwaltung und die Bevölkerung. Für die Priorisierung von aus POC entstandenen Projekten zeichnen sich die bestehenden Gremien wie das SDI verantwortlich. Das Potenzial von KIbasierten Anwendungsfällen wird in diese Entscheidungen einbezogen. Das AFI setzt die priorisierten Anwendungen in Abstimmung mit den Direktionen und Querschnittsämtern einzelfallbezogen um und berichtet regelmässig über Fortschritte. Für den Aufbau einer skalierbaren KI-Plattform stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Ausserdem wird im Rahmen des Projekts «SynerKI» eine direktionsübergreifende Organisation für das Themenfeld KI geschaffen, die voraussichtlich Anfang 2026 den Pilotbetrieb startet und im ersten Quartal 2027 in den Regelbetrieb übergeführt wird. Zu den Aufgaben dieser Organisation gehört die Entwicklung und laufende Abstimmung einer umfassenden Roadmap für den Einsatz von KI in der kantonalen Verwaltung. Damit wird sichergestellt, dass KI-Anwendungen priorisiert und rasch implementiert werden. Zu Frage 5: Gemäss RRB Nr. 383/2018 ist das AFI für die IKT-Grundversorgung zuständig. Gegenstand des Dienstleistungsauftrags ist die Bereitstellung, der Betrieb und die laufende Weiterentwicklung von IT-Infrastrukturen und digitalen Basisdiensten sowie die Erbringung von Support- und Beratungsleistungen für die kantonale Verwaltung. Im Weiteren werden die Behörden, Rechtspflege und weitere Institutionen, darunter Schulen
und Spitäler, mit unterschiedlichen Dienstleistungen bedient. Die Leistungen werden über standardisierte Prozesse, gemeinsame Plattformen und abgestimmte Governance-Strukturen erbracht. Die Zusammen- arbeit richtet sich nach den gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben der jeweiligen Institutionen. Das AFI erbringt zum Beispiel im Rahmen des Programms DiWa (Digitaler Wandel) Sekundarstufe II Dienstleistungen zugunsten der Mittel- und Berufsfachschulen des Kantons in Form der IKT-Grundversorgung (Netzwerk, IAM, Printing, M365 usw.). Bis Oktober 2025 wurde an sieben Schulen der Sekundarstufe II die schuleigene Grundversorgung durch jene des AFI ersetzt. Der Leistungsumfang ist in einem spezifischen Servicekatalog beschrieben. Gegenüber den Volksschulen besteht kein direkter Dienstleistungsauftrag des AFI. Dennoch sind diese von kantonalen Digitalisierungsprojekten betroffen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Volksschulamt und dem AFI ist eng, insbesondere bei der Abstimmung von Systemen und Prozessen im Personalbereich. Zu Frage 6: Der Regierungsrat stellt durch die etablierten Organisationsstrukturen und durch die Gremien OIS und SDI sicher, dass das AFI den Dienstleistungsauftrag effizient und kollaborativ erfüllen kann. Die Zusammenarbeit wird durch gemeinsame Plattformen, standardisierte Prozesse und gezielte Befähigungsmassnahmen unterstützt (vgl. Beantwortung der Frage 1). Zu Frage 7: Der Regierungsrat erachtet den sicheren, rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Anwendungen als sehr wichtig, um Vertrauen in die neue Technologie zu schaffen. Die vorschnelle Inbetriebnahme einzig mit Blick auf Opportunitätskosten kann zu Problemen, damit einhergehend Vertrauensverlust und somit steigenden Kosten an anderer Stelle führen. Allgemeine Studien und Analysen weisen darauf hin, dass der produktive Einsatz von KI grundsätzlich ein erhebliches Potenzial für Effizienz- und Produktivitätsgewinne bietet. Für öffentliche Verwaltungen liegen derzeit jedoch keine belastbaren quantitativen Studien vor, die eine verlässliche Schätzung in Prozent oder in Franken erlauben. Die verfügbaren Erkenntnisse zeigen vielmehr, dass der tatsächliche Nutzen stark von organisatorischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen abhängt. Zu Frage 8:
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf generative grosse Sprachmodelle (GenAI LLM), die nur einen Teilbereich der KI abdecken. Daneben werden im Kanton bereits klassische Machine-Learning-Verfahren eingesetzt, teils mit selbst entwickelten Modellen auf der Grundlage von Open-Source-Werkzeugen.
Für den Einsatz generativer KI sind die Unterschiede zwischen offenen («open source» bzw. «open weights») und kommerziellen Diensten zentral. Unter Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen wird empfohlen, Aspekten wie Souveränität, Datenhoheit, Sicherheit, Governance und Grundrechtsrelevanz besondere Beachtung zu schenken. Wo immer möglich und sinnvoll, soll auf Open-Source-Technologien gesetzt werden, um Transparenz und Kontrolle sicherzustellen. Kommerzielle KI-Dienste können, sofern rechtlich zulässig, punktuell eine Ergänzung darstellen. Kommerzielle Systeme punkten durch Benutzerfreundlichkeit und Integration, bergen aber Risiken bezüglich Datenhoheit und Abhängigkeit. Offene Modelle bieten mehr Kontrolle und Anpassbarkeit, erfordern jedoch eigene Mittel und eigenes Fachwissen. Die Wahl des Ansatzes erfolgt jeweils nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Datenschutz und Anpassungsfähigkeit an kantonale Anforderungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli