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Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Führerprüfung Automatik vs. Schaltung - Risiken für die Verkehrssicherheit, Beantwortung

RRB Nr. 1336/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 17 dec. 2025

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1336-2025/de/anfrage-jacqueline-hofer-dubendorf-betreffend-fuhrerprufung-automatik-vs-schaltung-risiken-fur-die-verkehrssicherheit-beantwortung

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1336/2025

Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Führerprüfung Automatik vs. Schaltung - Risiken für die Verkehrssicherheit, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 394/2025

Sitzung vom 17. Dezember 2025

1336. Anfrage (Führerprüfung Automatik vs. Schaltung – Risiken für die Verkehrssicherheit) Kantonsrätin Jaqueline Hofer, Dübendorf, hat am 8. Dezember 2025 folgende Anfrage eingereicht: Seit 2019 ist es möglich, die Führerprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen und dennoch Fahrzeuge mit Handschaltung zu führen. Dies erfolgt ohne zusätzliche Prüfung, obwohl allgemein anerkannt ist, dass das Fahren mit Schaltgetriebe höhere Anforderungen an Koordination und Technik stellt. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche fachlichen und sicherheitspolitischen Argumente führten zur Abschaffung der separaten Schaltprüfung, obwohl Schaltfahrzeuge nachweislich komplexer zu bedienen sind?

2. Liegen dem Regierungsrat oder den zuständigen Stellen Daten vor, wie viele Unfälle in den letzten fünf Jahren mit Schalt- gegenüber Automatikfahrzeugen passiert sind? Falls nein: weshalb wird diese Differenzierung nicht erhoben?

3. Wie gewährleistet der Regierungsrat, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Prüfung mit Automatik ablegen, dennoch über ausreichende Fahrpraxis mit Schaltgetriebe verfügen, bevor sie im Alltag solche Fahrzeuge führen?

4. Angesichts der steigenden Unfallzahlen (2024: 17 432 Unfälle mit Personenschaden, 250 Todesopfer, 3792 Schwerverletzte): sieht der Regierungsrat einen Zusammenhang zwischen der Gleichstellung der Prüfungen und dieser Entwicklung?

5. Prüft der Regierungsrat die Wiedereinführung einer verpflichtenden Schaltprüfung oder zumindest die Einführung einer Mindestanzahl an Schaltlektionen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 3 und 5: Die Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung, Führerprüfung und Fahrpraxis von Fahrzeuglenkenden sind abschliessend im Bundesrecht geregelt. Aufgabe der Kantone ist der Vollzug des entsprechenden Strassenverkehrsrechts. Seit der Revision der Führerausweisvorschriften per 1. Februar 2019 dürfen Fahrzeuglenkende, welche die Führerprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt haben, auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Für ergänzende Regelungen auf kantonaler Ebene besteht rechtlich kein Raum. Zu Fragen 2 und 4: Die Kantonspolizei erfasst bei Verkehrsunfällen Daten nach den bundesrechtlichen Vorgaben zur Erstellung der Verkehrsunfallstatistik. Angaben zur Getriebeart der an Unfällen beteiligten Motorfahrzeugen gehören nicht dazu.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli