RRB Nr. 1341/2025
Wasserbau, Glatt, Glattbrugg und Rümlang, Investitionsbeitrag an den Hochwasserschutz, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2025
1341. Wasserbau, Glatt, Glattbrugg und Rümlang, Investitionsbeitrag an den Hochwasserschutz (neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Glatt wurde zur Verbesserung der Abflussverhältnisse in den vergangenen 200 Jahren mehrfach begradigt, was zu einem monotonen und ökologisch ungenügenden Zustand geführt hat. 2010 erarbeitete der Kanton ein Vorprojekt zur Revitalisierung und Sicherstellung des Hochwasserschutzes zwischen Glattbrugg und Oberglatt. Dieses Projekt sollte zugleich als Ersatzmassnahme für die geplante Pistenverlängerung der Flughafen Zürich AG (FZAG) dienen. Zur Erarbeitung einer politisch tragfähigen Lösung wurde 2014 das «Konzept Landschaftsentwicklung Glattraum Rümlang/Oberglatt» erstellt. Im Rahmen eines partizipativen Planungsprozesses wurden die betroffenen Gemeinden, kantonale Amtsstellen, die FZAG sowie weitere Interessenvertretungen einbezogen. Das Konzept sieht im südlichen Bereich ab Glattbrugg eine Priorisierung landwirtschaftlicher Interessen und die Umsetzung ökologischer Ersatzmassnahmen durch die FZAG vor. Im nördlichen Bereich gegen Oberglatt liegt der Schwerpunkt auf ökologischen Belangen und der Revitalisierung durch den Kanton. Auf dieser Grundlage wurde ab 2017 ein gemeinsames Bauprojekt entwickelt, das den gesamten westlichen Rand des Perimeters des Sachplans Infrastruktur Luftverkehr umfasst. Das Projekt gliedert sich wie folgt: – Abschnitte A und B (Süd): Aufwertung der Glatt durch die FZAG als Ersatzmassnahme, – Abschnitt C (Mitte): Verlegung der Glatt zur Ermöglichung der Pistenverlängerung (FZAG), – Abschnitt D (Nord): Revitalisierung im nationalen Auenschutzgebiet durch den Kanton.
Abbildung: Übersicht Projektabschnitte Glatt
Gegenwärtig setzt die FZAG im südlichen Teil das Ersatzprojekt an der Glatt in den Abschnitten A und B mit einem Gesamtkostenumfang von 30 Mio. Franken um. Sie behebt dabei ausdrücklich auch die Hochwasserschutzdefizite. Die Sicherstellung des Hochwasserschutzes an den kantonalen Gewässern, zu denen die Glatt zählt, fällt aber grundsätzlich in die Zuständigkeit des Kantons; entsprechend hat der Kanton diese Kosten zu tragen. Um seiner Pflicht nachzukommen, wurde ein fiktives Hochwasserschutzprojekt ohne Revitalisierungsanteil ausgearbeitet, das den Umfang und die Kosten festlegt. FZAG und Kanton einigten sich darauf, dass der Kanton die FZAG im Umfang dieses fiktiven Hochwasserschutzprojekts in der Höhe von knapp 3 Mio. Franken finanziell entschädigt.
B. Massnahmenbeschrieb Die Massnahmen zur alleinigen Verbesserung des Hochwasserschutzes umfassen: – eine Wiederherstellung eines natürlicheren Flusslaufs mit erhöhtem Abflussquerschnitt, – eine Erhöhung des Radweges zwischen der Glatt und dem Flughafengelände, – eine leichte Geländeanpassung am Siedlungsrand Rümlang im Bereich Neuwisen. Diese Massnahmen verbessern den Hochwasserschutz insbesondere beim Flughafengefängnis und im Bereich Eichhof bis Neuwisen, wo gemäss Gefahrenkarte eine mittlere bis geringe Gefährdung besteht.
C. Eigentumsverhältnisse Die FZAG und der Kanton haben in einer Eckwertvereinbarung vom 21. Dezember 2018 die Eckwerte zu den Landab- und Landantretungen sowie zu den befristeten Beanspruchungen im Zusammenhang mit dem Projekt Glattrevitalisierung (Projektabschnitte A und B) im Abschnitt Tolwäng bis Fromatt festgelegt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung haben der Kanton, die FZAG und die Einsiedlerholzkorporation Rümlang am 22. Mai 2019 eine weitere Vereinbarung abgeschlossen, welche die Landab- und Landantretungen sowie die Beanspruchungen zwischen diesen drei Parteien im Zusammenhang mit dem Projekt Glattrevitalisierung (Projektabschnitte A und B) regelt. Nach Projektabschluss werden damit die Gewässerparzellen, Naturschutzparzellen und die Unterhaltsweg- sowie Fuss- und Velowegparzellen ins Eigentum des Kantons übergehen.
D. Aufgabenteilung Kanton und FZAG Der Kanton ist für Hochwasserschutzmassnahmen an der Glatt verantwortlich (Art. 2 Wasserbaugesetz vom 21. Juni 1991 [SR 721.100] und § 13 Abs. 1 Wasserwirtschaftsgesetz vom 2. Juni 1991 [LS 724.11] in Verbindung mit RRB Nr. 377/1993). Daher fallen die Hochwasserschutzmassnahmen im Bereich des Flughafenaufwertungsprojekts in seinen Aufgabenbereich. Aufgrund des zwingenden Sachzusammenhangs zwischen den Aufwertungsmassnahmen des Flughafens und den erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen übernimmt die FZAG die Bauherrschaft und gesamte Projektverantwortung für die Glattaufwertung in den Abschnitten A und B. Als Bauherrin übernimmt die FZAG die Planung, Bauleitung und Betreuung des gesamten Projekts im Abschnitt Tolwäng bis Fromatt. Sie trägt zudem vorerst die gesamten Kosten. Der Kanton erbringt die folgenden Leistungen: – Er stellt im Rahmen seines Mitspracherechts sicher, dass die kantonalen Vorgaben und Interessen vollständig und rechtzeitig in die Projektentwicklung und -realisierung einfliessen, und begleitet die fachgerechte Umsetzung. – Er entschädigt die FZAG für die geleisteten Hochwasserschutzmassnahmen, die durch das fiktive Hochwasserschutzprojekt ermittelt wurden.
E. Kosten und Finanzierung Für die Kosten der Planungsarbeiten am Vorprojekt in den Jahren 2008 bis 2010 und für die Kostenbeteiligung an den Planungsarbeiten der FZAG für das Bauprojekt zwischen Glattbrugg und Oberglatt bis 2018 wurde mit den Verfügungen Nrn. 0208/2008 vom 1. Februar 2008 und 1539/2010 vom 10. August 2010 des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft sowie der Verfügung Nr. 0469/2014 vom 10. März 2014 der Baudirektion ein Gesamtkredit von Fr. 770 000 (einschliesslich MWSt) bewilligt. Verwendet wurden davon bisher Fr. 592 528.30. Da die Planungsarbeiten vollständig abgeschlossen sind, werden keine weiteren Ausgaben für gemeinsame Planungsarbeiten von FZAG und Kanton erfolgen. Im nächsten Schritt sollen die Mittel für die Kostenbeteiligung des Kantons am Hochwasserschutz im Aufwertungsprojekt der FZAG im Bereich Glattbrugg–Rümlang, Abschnitte A und B, bewilligt werden, die im Rahmen des fiktiven Hochwasserschutzprojekts ermittelt wurden.
a. Kosten des fiktiven Hochwasserschutzprojekts Die Gesamtkosten für das fiktive Hochwasserschutzprojekt betragen 2,919 Mio. Franken (einschliesslich MWSt). Darin enthalten sind bereits die Teuerung seit 2018 sowie Positionen für Unvorhergesehenes und Kleinpositionen. Davon entfallen: – Fr. 338 000 auf planerische Vorleistungen (SIA-Phase 4), – Fr. 2 581 000 auf die Realisierung (ab SIA-Phase 5). Der Kanton Zürich zahlt gebunden an den Baufortschritt mit Kostendach den Betrag von 2,919 Mio. Franken (einschliesslich MWSt) an die FZAG. b. Zahlungsplan Die Auszahlungen richten sich nach dem tatsächlichen Baufortschritt und werden gemäss folgendem Auszahlungsplan erwartet: Jahr Betrag (in Franken einschliesslich MWSt) 2025 höchstens 1 600 000 (entsprechend Baufortschritt) Ab 2026 440 000 Ab 2027 440 000 Ab 2028 439 000 Total 2 919 000 Vor Kurzem wurden während der Bauausführung PFAS-belastete Böden festgestellt. Dies wird zu Verzögerungen bei der Projektumsetzung führen und insbesondere die Tranchen ab 2026 betreffen. Falls sich die durch PFAS verursachten Belastungen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen als nicht tragbar erweisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bauliche Umsetzung der nachfolgenden Projektetappen – konkret die Abschnitte südlich und nördlich Tolwäng und Fromatt – nach Abschluss der derzeit in Ausführung befindlichen Bauarbeiten nicht erfolgen wird. In einem solchen Szenario würde die Auszahlung der nachfolgenden Finanzierungstranchen an die FZAG unterbleiben. Die erste Tranche von höchstens 1,6 Mio. Franken deckt die Arbeiten des Jahres 2025 im Bereich Eichhof ab. Sie wird noch für das Jahr 2025 ausbezahlt. Im jetzigen Zeitpunkt hat die FZAG in diesem Abschnitt einen Fertigstellungsumfang von rund 70% erreicht und ihr stünde eine Kostenbeteiligung von Fr. 1 120 000 zu. Die tatsächliche Höhe der Auszahlung der ersten Tranche wird Ende 2025 anhand des Baufortschritts bestimmt.
c. Mehrkosten Die Kostenbeteiligung ist pauschal. Mehrkosten werden nicht übernommen. Der Betrag wird über den gesamten Auszahlungszeitraum nicht der Teuerung angepasst. d. Bisherige Kosten für Planungsphase Für die Planungsarbeiten vom Vor- bis zum Bauprojekt 2018 fielen für den Kanton Kosten von rund Fr. 593 000 an. Mit Verfügungen Nrn. 0208/2008 vom 1. Februar 2008 und 1539/2010 vom 10. August 2010 des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft sowie Verfügung Nr. 0469/2014 vom 10. März 2014 der Baudirektion wurde für die genannten Arbeiten Ausgaben von Fr. 770 000 bewilligt. Dieser Betrag ist im vorliegenden Beschluss enthalten, weshalb die Verfügungen hinsichtlich der Ausgaben aufzuheben sind. e. Gesamtkosten Gesamthaft liegen die Kosten des Kantons für die Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes im Bereich Glattbrugg bis Rümlang bei rund Fr. 3 512 000, wovon rund Fr. 593 000 bereits für die erste Planungsphase verwendet wurden. Kostenanteil Betrag (in Franken einschliesslich MWSt) Planungskosten bis 2018 593 000 Kostenbeteiligung Hochwasserschutz Kanton 2 919 000 entsprechend fiktivem Hochwasserschutzprojekt Total 3 512 000
F. Budgetdeckung und Belastung Gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ist eine neue Ausgabe von Fr. 3 512 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2025 (1,2 Mio. Franken) enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 (Planjahr 2026 0,84 Mio. Franken; Planjahr 2027 0,44 Mio. Franken; Planjahr 2028 0,44 Mio. Franken) unter der Projektnummer 85W-713 eingestellt. In der Liste zur Investitionspriorisierung für den KEF 2026–2029 ist das Vorhaben unter der Position «8500_85W-713, Glatt, Rümlang, Umlegung» enthalten. Es ist von der Priorisierung ausgenommen (Ausschlusskriterium b, Hochwasserschutzprojekt und Minimierung von Sicherheitsrisiken bezüglich Eigentümerhaftung Infrastruktur) und kann umgesetzt werden. Das Bundesamt für Umwelt wird die Massnahmen zum Hochwasserschutz voraussichtlich mit dem Mindestsatz von 35% subventionieren.
Die Investitionsausgabe über 3,512 Mio. Franken (Kontierung 5021 0 00000, 85W-713) wird ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen, Zuschreibungen und Zinsen) betragen über die angegebene Nutzungsdauer und mit einem Zins von 0,75% rund Fr. 57 100. Weitere Folgeaufwendungen nach § 33 Abs. 1 lit. e der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) gibt es nicht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Investitionsbeitrag an das Projekt «Hochwasserschutz an der Glatt zwischen Glattbrugg und Rümlang» wird eine neue Ausgabe von Fr. 3 512 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, bewilligt.
II. Die Verfügungen Nrn. 0208/2008 vom 1. Februar 2008 und 1539/2010 vom 10. August 2010 des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft sowie die Verfügung Nr. 0469/2014 vom 10. März 2014 der Baudirektion werden hinsichtlich der Ausgaben aufgehoben.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli