RRB Nr. 1354/2025
Anfrage Doris Meier, Bassersdorf, Marcel Suter, Thalwil, und Thomas Anwander, Winterthur, betreffend Netto-Null-Bürokratie für Unternehmen im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 293/2025
Sitzung vom 17. Dezember 2025
1354. Anfrage (Netto-Null-Bürokratie für Unternehmen im Kanton Zürich) Kantonsrätin Doris Meier, Bassersdorf, sowie die Kantonsräte Marcel Suter, Thalwil, und Thomas Anwander, Winterthur, haben am 22. September 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Unternehmen im Kanton Zürich sehen sich seit Jahren mit einer stetig wachsenden Zahl von Gesetzen und Verordnungen konfrontiert. Die daraus resultierende administrative und finanzielle Belastung kennt nur eine Richtung – nach oben. Der Bundesrat kündigte am 20. August 2025 an, die Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu intensivieren und die regulatorische Entlastung der Unternehmen zu einem wirtschaftspolitischen Schwerpunkt zu machen. Die neuen US-Zölle haben zudem die Verletzlichkeit der Wirtschaft gezeigt. Während globale Märkte kaum beeinflussbar sind, können die Rahmenbedingungen im Kanton Zürich sehr wohl gesteuert werden. Vor diesem Hintergrund kommt dem Regierungsrat eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der kantonalen Rahmenbedingungen und der regulatorischen Entlastung der Unternehmen zu. Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wo sieht der Regierungsrat den Spielraum auf kantonaler Ebene, die Unternehmen vor einer weiteren Zunahme der Regulierung zu schützen oder künftig gar zu entlasten?
2. In welchen Rechtsbereichen, in denen Unternehmen betroffen sind, gibt es kommunale Regelungen, die zur Unternehmensentlastung auf kantonaler Ebene einheitlich geregelt werden sollten?
3. Ist der Regierungsrat bereit, eine Netto-Null-Strategie für kantonale Regulierungen (gleichbleibende Belastung für Unternehmen) umzusetzen?
4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, analog den Klimaschutzzielen, zusätzlich einen Absenkpfad für die Belastung der Unternehmen zu definieren? (zu realen Preisen). Falls nein, warum nicht?
5. Welche noch nicht abgeschlossenen Regulierungsvorhaben können kurzfristig sistiert oder abgebrochen werden?
6. Wie steht der Regierungsrat zu den folgenden Massnahmen: Sunset- Klausel, Review-Klausel, One-in-one-out, ein Gesetzlöschtag pro Jahr im Kantonsrat?
7. Ist der Regierungsrat bereit, das Konzept der «Innovation-Sandbox für Künstliche Intelligenz» auf andere Bereiche auszudehnen, um «Regulierungs-Sandboxes» zu schaffen, innerhalb derer Regulierungen testweise vereinfacht werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Doris Meier, Bassersdorf, Marcel Suter, Thalwil, und Thomas Anwander, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass der zunehmende Regulierungsbestand für Unternehmen mit Aufwand verbunden ist. Er teilt die Auffassung, dass den kantonalen regulatorischen Rahmenbedingungen Sorge getragen werden muss und die Belastungen für Unternehmen möglichst gering zu halten sind. Ziel muss es sein, bei jedem Regulierungsvorhaben eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen, um unnötige Regulierungen bzw. Belastungen zu vermeiden. Ein zentraler Erfolgsfaktor liegt in der Selbstbeschränkung der an der Rechtsetzung beteiligten Organe sowie in einer verhältnismässigen und innovationsfreundlichen Regulierung. Ein wichtiges Instrument der Unternehmensentlastung ist die Regulierungsfolgeabschätzung (RFA). Sie dient dazu, die erwarteten Auswirkungen geplanter Regulierungen auf Unternehmen transparent zu machen und damit die Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger zu verbessern, um unnötige Belastungen für Unternehmen möglichst zu vermeiden. Zudem können der Koordinationsstelle Unternehmensentlastung der Volkswirtschaftsdirektion Anregungen zur Entlastung der Unternehmen gemeldet werden. Das vom Kantonsrat am 27. Oktober 2025 beschlossene Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (Vorlage 5908) soll die Unternehmensentlastung und dabei insbesondere die RFA weiter stärken. Ein zusätzlicher zentraler Faktor zur Entlastung der Unternehmen ist der fortschreitende Ausbau der digitalen Verwaltung. Einige derzeit laufende Rechtsetzungsvorhaben auf allen föderalen Ebenen betreffen die digitale Verwaltung. Diese Regelungen gehen auf das Bedürfnis der Unternehmen nach einer effizienten Abwicklung ihrer Verwaltungsge- schäfte ein und bilden die Grundlage für den Ausbau der digitalen Angebote der Verwaltungsbehörden. Beispielsweise soll mit dem Projekt eBaugesucheZH – Volldigital ein vollständig elektronisches Baubewilligungsverfahren den Behördenkontakt für Unternehmen vereinfachen. Des Weiteren spielen ein effizienter Vollzug und eine kundenfreundliche Verwaltung eine wichtige Rolle bei der Unternehmensentlastung.
Zu erwähnen bleibt, dass sich der Regierungsrat in einem Spannungsfeld befindet zwischen Bemühungen um regulatorische Entlastung einerseits und Forderungen nach zusätzlicher Regulierung anderseits, z. B. im Datenschutz oder jüngst im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission Datensicherheit. Diese Forderungen nach zusätzlicher Regulierung betreffen zwar primär die Verwaltung, können aber auch Aussenwirkung entfalten und so indirekt die Unternehmen belasten. Zu Frage 2: Der Regierungsrat verfügt über keine Übersicht zu kommunalen Regelungen in bestimmten Rechtsbereichen, die aus Sicht der Unternehmensentlastung auf kantonaler Ebene einheitlich geregelt werden sollten. Eine entsprechende Erhebung wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Zu Fragen 3 und 4: Wie ausgeführt, ist der Regierungsrat bestrebt, die Belastungen für Unternehmen im Zusammenhang mit Regulierungen möglichst gering zu halten. Allerdings können Regulierungen aus verschiedenen Gründen notwendig sein, beispielsweise zum Schutz von Mensch und Umwelt oder zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Dabei rechtfertigt aber nicht jeder Nutzen eine zusätzliche Regulierung. Vielmehr geht es darum, eine sorgfältige Abwägung von Kosten und Nutzen vorzunehmen, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Die Einführung einer Netto-Null-Strategie oder eines Absenkpfads setzt die systematische Quantifizierung der Kosten einer jeden Regulierung voraus. Dies könnte zwar die Transparenz über den Regulierungsbestand sowie die Regulierungsfolgen verbessern und damit eine Signalwirkung entfalten. Gleichzeitig wäre jedoch eine quantitative Kostenschätzung jeder Regulierung in der Praxis praktisch unmöglich oder nur mit einem grossen verwaltungsinternen Aufwand und unter Inkaufnahme von erheblichen Unsicherheiten machbar. Ein solcher Ansatz ist deshalb wenig praktikabel bzw. unverhältnismässig. Zu Frage 5: Zurzeit bieten sich auf Kantonsebene keine Regulierungsvorhaben an, die kurzfristig sistiert oder abgebrochen werden können.
Zu Frage 6: Die Sunset-Klausel ist eine im Erlass enthaltene Bestimmung, die sein Ausserkrafttreten festlegt. Sie zwingt den Gesetzgeber zur Prüfung, ob eine Verlängerung zu beschliessen ist. Der Regierungsrat hat sich in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 327/2015 betreffend Befristung von Gesetzen und Verordnungen (Sunset Legislation) bereits zu Sunset- Klauseln geäussert. Diese Ausführungen sind nach wie vor gültig. Bei der Review-Klausel geht es darum, dass eine Bestimmung in den Erlass aufgenommen wird, die eine Prüfung vorschreibt, ob z. B. die ursprünglich festgelegten Ziele erreicht wurden, die Wirksamkeit des Gesetzes gegeben ist oder die Regelung noch notwendig ist. In bestimmten Fällen kann dieses Instrument sinnvoll sein und wird auch verwendet (vgl. § 11 Verordnung über Schulversuche an der Volksschule [LS 412. 104], der eine Evaluation ausdrücklich vorschreibt, oder § 31 Finanzausgleichsgesetz [LS 132.1], der eine Berichterstattung über den Vollzug und die Wirksamkeit des Gesetzes festlegt). Die One-in-one-out-Regel besagt, dass für jede neue Regulierung eine bestehende Regulierung abgebaut werden muss. Ein solch starrer Mechanismus, der ohne Auseinandersetzung der verschiedenen Erlasse und auch ohne Abwägung zwischen Kosten und Nutzen zulässt, ist aus Sicht des Regierungsrates nicht zielführend. Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, verfolgt der Regierungsrat den Ansatz, bei jedem Regulierungsvorhaben eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen, um unnötige Regulierungen bzw. Belastungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist die RFA ein wichtiges Instrument. Der Kantonsrat ist frei, einen «Gesetzlöschtag pro Jahr» einzuführen. Zu Frage 7: Der Regierungsrat erachtet Testumgebungen, in denen kantonale Stellen einen sicheren Rahmen für Innovation schaffen und daraus regulatorische Lernerfahrungen gewinnen können, als wichtig. Die bisherigen Erfahrungen mit der Innovation Sandbox für Künstliche Intelligenz (KI) zeigen, dass solche Formate einen hohen Mehrwert erzeugen: Sie ermöglichen der Verwaltung einen frühen, praxisnahen Einblick in neue Technologien, fördern den Austausch mit Wirtschaft und Wissenschaft und stärken den Wissenstransfer im Bereich verantwortungsvoller KI-Entwicklung. Im Rahmen der bestehenden KI-Sandbox können Regulierungen nicht gelockert werden. Eine Weiterentwicklung hin zu einer Sandbox,
in der testweise Abweichungen oder vereinfachte regulatorische Bedingungen möglich wären, wäre insbesondere im Bereich der KI vielversprechend und könnte den Innovations- und Lernprozess weiter beschleunigen.
Ob ein solches Konzept auch für andere Regulierungsfelder geeignet wäre, müsste sorgfältig geprüft werden – insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen, Risiken sowie den erwartbaren Nutzen für den Kanton.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli