RRB Nr. 18/2026
Anfrage Sabine Arnold und Benjamin Krähenmann, Zürich, sowie Thomas Forrer, Erlenbach, betreffend Altkleidersammlung: Kreislaufwirtschaft statt Fast-Fashion-Abfallberge, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 345/2025
Sitzung vom 14. Januar 2026
18. Anfrage (Altkleidersammlung: Kreislaufwirtschaft statt Fast-Fashion-Abfallberge) Kantonsrätin Sabine Arnold, Zürich, sowie die Kantonsräte Benjamin Krähenmann, Zürich, und Thomas Forrer, Erlenbach, haben am 3. November 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das System der Altkleidersammlung ist am Anschlag. Die Menge an jährlich gesammelten Alttextilien nahm schweizweit zwischen 2003 und 2023 von 42 000 Tonnen auf 60 000 Tonnen zu (Tages-Anzeiger vom 21.10.2025). Grund dafür ist der Trend der Ultra-Fast-Fashion: Konsument:innen kaufen Kleider minderer Qualität für sehr wenig Geld bei u. a. chinesischen Online-Anbietern oder in Billig-Shops und entsorgen sie in kürzester Zeit wieder. Das Geschäft der Altkleidersammlung ging für die privaten und gemeinnützigen Organisationen früher auf: Gegen eine Gebühr an die Gemeinden leerten sie in deren Gebiet die Container. Den Inhalt der Kleidersäcke spendeten sie an Bedürftige oder verkauften sie mit Gewinn ins Ausland. Mittlerweile bleiben sie auf den gesammelten Kleidern sitzen. 12 Prozent davon werden als Abfall verbrannt und 28 Prozent als Putzlappen oder Dämmmaterial verwertet. Die restlichen 60 Prozent wären für den Secondhandmarkt geeignet. Auf diesem übersteigt das Angebot allerdings die Nachfrage bei weitem. Werden die Kleider nach Afrika, Osteuropa oder Asien exportiert, ist das Problem nicht gelöst: In Ghana verschmutzen Kleiderabfallberge aus Europa ganze Quartiere (SRF rec. vom 23.9.2024). Für Sammelfirmen hierzulande lohnt es sich nicht mehr, die Kleidercontainer zu unterhalten und zu leeren. In naher Zukunft müssen die Gemeinden in gewissen Regionen die Sammelfirmen für ihre Dienstleistung bezahlen – statt wie bisher umgekehrt. Die Stadt Zürich kündigte an, ab 2027 die Altkleider selbst zu sammeln und vermehrt im Inland zu sortieren und zu recyceln. Als Lösung bietet sich insbesondere an, ein Kreislaufsystem bereits in der Modebranche aufzubauen. Hersteller von Billigmode sollten in einen Modefonds einzahlen, aus dem künftig die Sammlung und Wiederverwertung von Alttextilien finanziert würde. Mehrere Schweizer Textilhersteller haben sich bereits zum Verein Fabric Loop formiert, der eine vorgezogene Recyclinggebühr für Kleider einführen will.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Organisationen sind im Kanton Zürich für die Kleidersammlung zuständig? Wie viele Container stehen auf Kantonsgebiet zur Verfügung? Wer bezahlt zurzeit wem welche Gebühren dafür?
2. Ist sich der Regierungsrat der Problematik des wachsenden Altkleiderabfalls, der keine Verwertung mehr findet, bewusst? Ist er mit den sammelnden Organisationen diesbezüglich im Gespräch?
3. Ist der Regierungsrat bereit, sich in irgendeiner Form am Aufbau eines Kreislaufsystems zu beteiligen? Bemüht er sich darum, dass gesammelte Altkleider im Inland sortiert und rezykliert werden? Wenn nein, weshalb nicht? Würde er den Bau einer Faser-zu-Faser-Recycling-Anlage, wie sie in St. Margrethen SG geplant ist, auf Zürcher Kantonsgebiet aktiv unterstützen?
4. Unterstützt die Regierung die Idee eines vorgezogenen Recyclingbeitrags analog zu den PET-Flaschen? Wenn nein, weshalb nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sabine Arnold und Benjamin Krähenmann, Zürich, sowie Thomas Forrer, Erlenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton Zürich führt keine Statistik zu den angefragten Themen. Es ist bekannt, dass schweizweit Texaid und Tell-Tex über 80% der Alttextilien sammeln, gefolgt von kleineren Organisationen wie Caritas und Textura. Im Kanton Zürich dürfte die Aufteilung etwa ähnlich sein. Dem Kanton ist bekannt, dass es in der Stadt Zürich rund 200 Textilcontainer gibt. Im ganzen Kanton dürfte es vermutlich 600 bis 1000 Textilcontainer geben. Auf recyclingmap.ch findet sich eine Übersicht von Sammelstellen pro Gemeinde. Die Webseite wird von Sammelorganisationen betrieben und stellt Informationen ohne Garantie auf Vollständigkeit bereit. Derzeit erhalten die Gemeinden nach Kenntnis des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) von den sammelnden Organisationen einen Erlös, wobei die Vergütung in letzter Zeit gesunken sein dürfte. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich aus dem Jahr 2019 werden 20 Rp./kg genannt (VB.2018. 00469). Detailliertere Zahlen liegen nicht vor. Zu Frage 2: Der von der Baudirektion festgesetzte Massnahmenplan Abfall und Ressourcenwirtschaft 2024–2028 enthält eine Massnahme zur Schaffung von mehr Transparenz bei der Entsorgung von Alttextilien. Zur Um- setzung dieser Massnahme steht das AWEL im engen Austausch mit zahlreichen Organisationen aus der Textilbranche, mit den Gemeinden, anderen Kantonen, dem Bund und Nichtregierungsorganisationen. Zu Frage 3: Der Kanton Zürich ist bereits aktiv. 2024 hat die Hochschule Luzern zwei von der Stadt und dem Kanton Zürich finanzierte Publikationen zu einer lokalen und zirkulären Alttextilverwertung namens «Zürcular» und «Wege hin zu einem zirkulären Verwertungssystem für Alttextilien» publiziert. Gemäss den Publikationen ist Transparenz eine wichtige Voraussetzung für eine zirkuläre Alttextilverwertung und diese ist besser bei einer Verwertung innerhalb der Schweiz. Für bestimmte Alttextilien ist der Export zu geeigneten Verwertungen in der EU denkbar.
Um mehr Transparenz zu erhalten, führt das AWEL in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich ab 2026 einen Pilotversuch für ein Monitoring der Alttextilverwertung durch. Die Ergebnisse sollen 2028 vorliegen. Die Stadt Zürich hat ihre Alttextilverwertung ab 2026 mit entsprechenden Vorgaben an die Tell-Tex AG vergeben, die im Kanton St. Gallen eine Sortier- und Faserrecyclinganlage baut. Die Ergebnisse aus dem Monitoring sowie die Erfahrungen der Stadt Zürich sollen den übrigen Gemeinden und Städten zur Verfügung gestellt werden, da diese mit der Vergabe von Konzessionen für die Alttextilsammlung ein wirkungsvolles Instrument zur Etablierung einer kreislauffähigen und lokalen Verwertung haben. Zurzeit sieht der Regierungsrat keinen Anlass, eine Sortier- und Faserrecyclinganlage im Kanton Zürich mit Geldern der öffentlichen Hand zu fördern. Zu Frage 4: Vorgezogene Finanzierungslösungen für die Verwertung von Abfällen, beispielsweise über vorgezogene Recyclingbeiträge im Rahmen einer nationalen Branchenlösung, könnten das Recycling von Alttextilien analog zu PET-Getränkeflaschen finanzieren. Sie würden dem Verursacherprinzip besser gerecht werden als die heutige Situation, dürften aber kaum gegen die Zunahme von Wegwerfmode wirken. Die EU plant, dass Inverkehrbringer von Textilien die Kosten für die Sammlung, die Sortierung und das Recycling tragen müssen. In der Schweiz ist der Bund für die Einführung von vorgezogenen Recyclingbeiträgen zuständig (Art. 32ater Umweltschutzgesetz [SR 814.01], Änderung vom 15. März 2024, AS 2024 648, noch nicht in Kraft). Die Regelung einzelner Abfälle erfolgt auf Verordnungsebene. Für Alttextilien ist derzeit noch nichts geregelt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli