RRB Nr. 185/2025
Beschluss des Kantonsrates über die Einzelinitiative KR-Nr. 278/2023 betreffend Abänderung Text § 19 Abs. 4 des Zusatzleistungsgesetzes des Kantons Zürich, Zusatzleistungsgesetz, Änderung, Verjährung von Rückerstattungsansprüchen, Bericht und Antrag an den Kantonsrat
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025
185. Einzelinitiative
Erwägungen
Die Sicherheitsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 21. Januar 2025 über die Einzelinitiative KR-Nr. 278/2023 betreffend Abänderung Text § 19 Abs. 4 des Zusatzleistungsgesetzes des Kantons Zürich. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2025-03-07; Vorlage KR-Nr. 278a/2023).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli