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Strassen, Dielsdorf, 17 Wehntalerstrasse, Panoramaweg bis Haberholzstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 26/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 14 schan. 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-26-2026/de/strassen-dielsdorf-17-wehntalerstrasse-panoramaweg-bis-haberholzstrasse-instandsetzung-gebundene-ausgabe

Consultà ils 4 sett. 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Cussegl guvernativ dal chantun Turitg
Funtauna

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 26/2026

Strassen, Dielsdorf, 17 Wehntalerstrasse, Panoramaweg bis Haberholzstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2026

26. Strassen (Dielsdorf, 17 Wehntalerstrasse, Panoramaweg bis

Erwägungen

Haberholzstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Wehntalerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Dielsdorf zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 21 380 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,7% auf. Die 17 Wehntalerstrasse zwischen Panoramaweg und Haberholzstrasse (km 8.900–9.400) muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und versprödet. Sie weist zahlreiche Kornausbrüche, Spurrinnen sowie Längs-, Quer- und Netzrisse auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Bei der Zustandserfassung stellte die Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes fest, dass die Fundation mehrheitlich ungenügend tragfähig ist und erneuert werden muss. Die Strassenentwässerung wird nach den heute geltenden Vorschriften erneuert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes wird das bestehende Lichtwellenleitertrassee im bestehenden Rad- und Gehweg erweitert. Für die Fahrbahninstandsetzung ist gemäss Finanzplan vom 5. Dezember 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 035 000 Nebenarbeiten 172 000 Technische Arbeiten 247 000 Total 2 454 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 454 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10419), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 17 Wehntalerstrasse in der Gemeinde Dielsdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 454 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli