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Anfrage Felix Hoesch, Zürich, betreffend Palantir und der Kanton Zürich, Beantwortung

RRB Nr. 280/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 18 mars 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-280-2026/de/anfrage-felix-hoesch-zurich-betreffend-palantir-und-der-kanton-zurich-beantwortung

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 280/2026

Anfrage Felix Hoesch, Zürich, betreffend Palantir und der Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 395/2025

Sitzung vom 18. März 2026

280. Anfrage (Palantir und der Kanton Zürich) Kantonsrat Felix Hoesch, Zürich, hat am 8. Dezember 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das US-amerikanische Unternehmen Palantir entwickelt und vertreibt Software, die es Unternehmen und Regierungen erlaubt, grosse Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zu integrieren und zu analysieren. Der Anwendungsbereich der Software ist vielseitig: Während Unternehmen wie Airbus die Software – genauer die Plattform Foundry – nutzt, um die komplexen Lieferketten zu integrieren, nutzen staatliche Akteure (Polizei, Sicherheits- oder Gesundheitsbehörden) die Software – genauer die Plattform Gotham –, um riesige Datenmengen zu analysieren und Muster und Zusammenhänge in Echtzeit zu erkennen. Sie wird dazu eingesetzt, um einen Feind auf dem Schlachtfeld (israelische Armee), einen inländischen Terroristen (Polizeien in Deutschland) oder eine:n illegale:n Einwanderer:in (ICE-Behörde USA) zu identifizieren. Gerade der wachsende Einsatz von Gotham in den USA und in verschiedenen Ländern Europas (UK, Deutschland, Spanien) hat jüngst vermehrt für Kritik gesorgt. Wie bei allen Einsätzen von künstlicher Intelligenz (KI) werden Vorurteile verstärkt und damit Menschen diskriminiert. Von einer Software wie Palantir, die unbekannte Algorithmen verwendet, wird die nutzende Behörde schnell abhängig, und der Anbieter kann selbst unerwarteten Nutzen aus den Daten ziehen oder durch Änderung der Algorithmen unerwartete Resultate erzeugen. Einmal in Betrieb genommen, lassen sich solche Systeme nur schwer wieder abschaffen. Sie wecken neue Erwartungen hinsichtlich Schnelligkeit und Effizienz der Datenanalyse, sodass eine Rückkehr zu langsameren, manuelleren Verfahren politisch kostspielig wäre. Diese Trägheit kann nicht nur die technologische Abhängigkeit von Softwarefirmen wie Palantir erhöhen, sondern auch den erweiterten Umfang der Überwachung, den sie ermöglicht. Neben der Polizeiarbeit und Gesundheitseinrichtungen sind Energiesysteme, Banken, Enterprise Resource Planning Systeme (z. B. SAP) nur einige der typischen Einsatzgebiete von derartigen Analysesystemen. Insbesondere der Artikel1 in Le Monde diplomatique zeigt deutlich die wachsende Vernetzung und die daraus entstehenden Abhängigkeiten.

1 https://monde-diplomatique.de/artikel/!6113232

Kürzlich hat die Greater Zurich Area stolz vermeldet2 , dass sie den Europahauptsitz von Palantir in Zürich ansiedeln konnte. Unser benachbartes Bundesland Baden-Württemberg hat dem Einsatz von Palantir für seine Polizeiarbeit jüngst zugestimmt3. Da liegt die Vermutung nahe, dass Palantir auch in Zürich Kunden sucht und sich dabei gemäss ihres Geschäftsmodells auf staatliche Organisationseinheiten konzentriert. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Verspricht sich der Regierungsrat Vorteile durch den Einsatz von Palantir oder ähnlicher Analysesoftware?

2. Setzt der Kanton Zürich in irgendeiner Direktion oder einem Unternehmen im Besitz des Kantons bereits Palantir ein? Wenn ja, wo und wie?

3. Plant eine Direktion oder ein Unternehmen im Besitz des Kantons den Einsatz von Palantir? Wenn ja, wo und wie?

4. Wie war der Kanton bei der Ansiedlung von Palantir in Zürich involviert?

5. Gab es irgendwelche Zugeständnisse, Rabatte oder andere Vorteile vom Kanton bei der Ansiedlung?

6. Als wie wichtig erachtet der Regierungsrat die Ansiedlung von Palantir in Zürich im Kontext des KI-Clusters? 2 https://www.greaterzuricharea.com/de/success-stories/palantir-will-von-greater-zuricharea-aus-europa-wachsen 3 https://netzpolitik.org/2025/baden-wuerttemberg-gruene-geben-polizeidaten-fuer-palantir-frei/

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Felix Hoesch, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Analysesoftware ermöglicht es, wie in der Anfrage angesprochen, grosse Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen, darzustellen und auszuwerten. Sie kann dadurch in vielen Bereichen zu einer raschen, tatsachengestützten und sachgerechten Entscheidfindung beitragen. Dies ist grundsätzlich im Sinne der in der Kantonsverfassung verankerten Grundsätze der Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Bürgerfreundlichkeit (Art. 70 Abs. 2, 95 Abs. 2 und 122 Abs. 2 Kantonsverfassung, LS 101). Es ist zu erwarten, dass Analyse- software weiter an Bedeutung gewinnen wird. Ihr Einsatz kann deshalb nicht für alle Zukunft ausgeschlossen werden. Er wird aber unter Abwägung aller massgeblichen Gesichtspunkte, einschliesslich der Frage der digitalen Souveränität, sorgfältig zu prüfen sein. Zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben kann auch auf die Beantwortung der Interpellation KR-Nr. 407/2025 betreffend Palantir: Steuergelder für Überwachungstechnologie Made in Zurich? verwiesen werden. Zu Fragen 2 und 3: Die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei setzen gegenwärtig weder Software von Palantir ein, noch planen sie derzeit einen solchen Einsatz. Die Vorlage für eine Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4; Vorlage 5923b) sieht im Übrigen vor, dass jedes öffentliche Organ ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der von ihm verwendeten algorithmischen Entscheidsysteme, die sich auf die Grundrechte von Personen auswirken können, zu führen hat. Aus diesen Verzeichnissen wird auch der Einsatz von Analysesoftware hervorgehen, soweit diese unter den Begriff der algorithmischen Entscheidsysteme fällt. Hinsichtlich der kantonsnahen Unternehmen gehen die Fragen über den Rahmen einer Anfrage hinaus, da dieser gemäss § 59 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes (LS 171.1) auf die Angelegenheiten des Regierungsrates beschränkt ist und der Regierungsrat keinen Einblick in die verwendete Software in den kantonsnahen Unternehmen hat. Zu Fragen 4 und 5: Für die Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beantwortung der Interpellation KR-Nr. 407/2025 betreffend Palantir: Steuergelder für Überwachungstechnologie Made in Zurich? verwiesen. Zu Frage 6: Der Regierungsrat beurteilt die Bedeutung der Ansiedlung einzelner

Unternehmen im KI-Umfeld nicht gesondert, sondern im Zusammenhang des gesamten Innovationsökosystems. Der KI-Standort Zürich ist breit abgestützt, umfasst Hochschulen, Start-ups, KMU, Grossunternehmen und internationale Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und beruht auf beständigen Rahmenbedingungen. Die Anwesenheit von technologiegestützten Unternehmen kann sich vorteilhaft auswirken, beispielsweise auf das Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen sowie auf die Nachfrage nach Forschung und Zusammenarbeit, auch mit Bezug auf Zulieferketten. Der Regierungsrat erachtet es dabei als wesentlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Wertschöpfung langfristig ist.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli