RRB Nr. 311/2026
Kantonspolizei, Weiterführung Betrieb Telekommunikationsanlage, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026
311. Kantonspolizei, Weiterführung Betrieb Telekommunikations- Anlage (zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 656/2020 wurde eine gebundene Ausgabe von 7,2 Mio. Franken für den Ersatz und den vorerst fünfjährigen Betrieb der Telekommunikations-Anlage der Kantonspolizei (Kapo) bis Ende März 2026 bewilligt und der Auftrag für den fünfjährigen Betrieb während der Mindestvertragslaufzeit zu Fr. 4 182 361 an die SPIE ICS AG, Wallisellen, vergeben. Der Betrieb dieser Telekommunikations-Anlage für die Festnetz-Telefonie mit rund 3200 Anschlüssen an 113 Standorten, die auch die Video-Telefonie ermöglicht, soll bis zum Ende des auf der Submission basierenden Rahmenvertrages (März 2029) weitergeführt werden.
B. Vergabeerhöhung Der Betrag der Vergabe an die SPIE ICS AG, Wallisellen, gemäss RRB Nr. 656/2020 soll für weitere drei Jahre (bis längstens März 2029) von Fr. 4 182 361 um Fr. 1 611 358 auf Fr. 5 793 719 erhöht werden. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 133 642 auf Fr. 5 927 361 erhöhen. Die Vergaben an die Swisscom (Schweiz) AG, Zürich, für Festnetz- Anschlüsse (Fr. 375 000) und eine Vergabe an die SoftwareOne AG, Wallisellen, für Software-Lizenzen (Fr. 60 000) fallen gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion bzw. Kapo.
C. Zusätzliche gebundene Ausgabe und Finanzierung Für die Weiterführung des Betriebs der Telekommunikations-Anlage soll zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 656/2020 eine zusätzlich gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 369 000 bewilligt werden. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 7 569 000 und setzt sich wie folgt zusammen:
Kostenübersicht Investitions- Erfolgs- Total (in Franken, gerundet; einschliesslich MWSt) rechnung rechnung Bewilligte Beträge gemäss RRB Nr. 656/2020 (bis März 2026) 4 450 000 2 750 000 7 200 000 davon tatsächlich benötigt (Stand: Februar 2026) 4 552 000 837 000 5 389 000 Zusätzliche Ausgabe (für Betrieb bis März 2029): – Hardware-Ersatz (Fr. 125 000), Wartung, Lizenzen 125 000 1 620 000 1 745 000 (jährlich Fr. 540 000) SPIE ICS AG, Wallisellen – Festnetz-Anschlüsse, einschliesslich Gesprächsgebühren (jährlich Fr. 125 000; Schätzung) Swisscom (Schweiz) AG, Zürich 375 000 375 000 – Software-Lizenzen (VMWare, jährlich Fr. 20 000; Schätzung) SoftwareOne AG, Wallisellen 60 000 60 000 Zwischentotal (Beträge für April 2026 bis März 2029) 125 000 2 055 000 2 180 000 Abweichungen gegenüber Beträgen gemäss RRB Nr. 656/2020 102 000 –1 913 000 –1 811 000 Total zusätzliche Ausgabe 227 000 142 000 369 000 Total Ausgaben (8 Jahre, bis Ende März 2029) 4 677 000 2 892 000 7 569 000
Sämtliche Ausgaben für den weiteren Betrieb der Telekommunikations-Anlage bis Ende März 2029 sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. aus Polizeiorganisationsgesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die zusätzlichen einmaligen Investitionsausgaben betragen insgesamt Fr. 227 000 und werden der Investitionsrechnung belastet, Davon wurden Fr. 102 000 den Rechnungen 2021 bis 2023 belastet. Der Restbetrag von Fr. 125 000 ist im Budget 2026 eingestellt. Die Aufwendungen zulasten der Erfolgsrechnung betragen jährlich durchschnittlich Fr. 685 000 bzw. für die dreijährige Vertragslaufzeit bis Ende März 2029 insgesamt Fr. 2 055 000. Die anteilmässigen Beträge sind im Budget 2026 (Fr. 685 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029, Planjahre 2027 bis 2029 (jährlich Fr. 240 000), eingestellt bzw. können verfügbar gemacht werden. Die anteilmässigen jährlichen Beträge von Fr. 445 000 sind im KEF 2027–2030, Planjahre 2027 bis 2029, neu einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen – bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei Jahren – jährlich rund Fr. 76 600, davon rund Fr. 75 700 für Abschreibungen und rund Fr. 900 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an.
Das Vorhaben gemäss RRB Nr. 656/2020 wurde mit dem Amt für Informatik und dem Gremium Operative Informatiksteuerung (OIS) abgestimmt. Es gab keine Einwände. Das Projektcontrolling wird durch die Abteilung Informatik der Kapo sichergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Weiterführung des Betriebs der Telekommunikations-Anlage bis längstens Ende März 2029 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 656/2020 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 369 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 7 569 000. Davon gehen Fr. 4 677 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 2 892 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Der Betrag der Vergabe an die SPIE ICS AG, Wallisellen, gemäss RRB Nr. 656/2020 für den weiteren Betrieb der Telekommunikations- Anlage bei der Kantonspolizei bis längstens Ende März 2029 wird von Fr. 4 182 361 auf Fr. 5 793 719 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 5 927 361 erhöhen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli