Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 368/2026

RRB Nr. 368/2026

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2026

368. Bauverfahrensverordnung, Änderung

Erwägungen

I. Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 23. März 2026 über eine Änderung der Bauverfahrensverordnung. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Änderung (siehe ABl 2026- 04-17). II. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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