RRB Nr. 469/2026
Anfrage Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Roger Cadonau, Wetzikon, betreffend Schutz vor rasenden Junglenkern, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 145/2026
Sitzung vom 6. Mai 2026
469. Anfrage (Schutz vor rasenden Junglenkern) Die Kantonsräte Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Roger Cadonau, Wetzikon, haben am 13. April 2026 folgende Anfrage eingereicht: Ein tragischer Unfall vom September 2025 mit einem 19-Jährigen forderte zwei Tote. Der Junglenker war auf einer Quartierstrasse viel zu schnell unterwegs. Das Fahrzeug hatte rund 450 PS. Der Unfall ist ein tragischer Tiefpunkt einer besorgniserregenden Entwicklung auf den Strassen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Raserdelikte – speziell bei den Jungen – in einem bedenklichen Masse gestiegen. Am 25. Februar 2026 raste ein 18-Jähriger in der Zufahrt zum Milchbucktunnel in Zürich, kurz nach 1 Uhr, über die Fahrbahn. Drei junge Männer – 21, 27 und 30 Jahre alt – sitzen mit ihm im Wagen. Kontrollverlust, ein Knall, kurz darauf ein zweiter, eine Kollision mit einem Pfosten und der Wand. Die Bilanz: ein toter Beifahrer, drei Verletzte, unter ihnen der Lenker. Es braucht eine PS-Begrenzung von PKW für Junglenker, so wie es in anderen europäischen Ländern gilt. Auch ein Verbot für Junglenker zur Führung von getunten Fahrzeugen scheint sinnvoll, da lärmgesteigerte Auspuffanlagen das Adrenalin erhöhen. Selbst die Polizei fordert eine PS-Limite, wie sie dies an der Medienversammlung vom 11. März 2026 öffentlich kommunizierte. Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Inwieweit ist der Regierungsrat mit der Kantonspolizei in dieser Problematik im Austausch?
2. Wie gedenkt der Regierungsrat die Aufforderung nach einer PS- Begrenzung bei Junglenkern umzusetzen, bzw. sind Massnahmen geplant?
3. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, diese Aufforderung umzusetzen?
4. Sieht der Regierungsart allenfalls andere Möglichkeiten, um die «Raserunfälle» bei Junglenkern zu reduzieren?
5. Wäre aus Sicht des Regierungsrates allenfalls ein Fahrtenschreiben für Junglenker ein Weg in dieser Problematik?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Roger Cadonau, Wetzikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 4: Die Gewährleistung und Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein langfristiges Ziel des Regierungsrates (LFZ 1.5, RRB Nr. 871/2023, Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027). Zur Erreichung des gesetzten Ziels setzt die Kantonspolizei einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung von schwerer Verkehrsdelinquenz. Sie lancierte 2025 ein mehrjähriges Programm mit verschiedenen Massnahmen. Unter anderem vernetzt sich die Kantonspolizei intensiv mit anderen Korps, beteiligten Behörden sowie Beratungs- und Präventionsstellen. Bestehende polizeiliche Massnahmen (z. B. Schwerpunkt- und Grossaktionen) und Mittel (z. B. Fahrzeugforensik) werden weiterentwickelt und neue präventive Ansätze geprüft und umgesetzt. Festgestellte Delikte werden konsequent verfolgt. Zudem führt die Kantonspolizei bei entsprechenden Verdachtsmomenten umfangreiche Ermittlungen durch. Zu Fragen 2 und 3: Die Kompetenz zur Festlegung einer PS-Begrenzung bei Junglenkerinnen und Junglenkern liegt gestützt auf Art. 8 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) beim Bund. Der Regierungsrat unterstützt entsprechende Bestrebungen auf Bundesebene. Der Sicherheitsdirektor hat in einem Schreiben an den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zum Ausdruck gebracht, dass er insbesondere die Bestrebungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Einschränkung des Zugangs zu leistungsstarken Miet- und Leasingfahrzeugen für Neulenkende (Motion 26.3395) unterstützt, und hat um Prüfung und Umsetzung weiterer Massnahmen gegen das Phänomen der schweren Verkehrsdelinquenz ersucht. Zu Frage 5: Der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten bei Geschwindigkeitsdelinquentinnen und -delinquenten war im Strassenverkehrsgesetz auf Bundesebene vorgesehen. Diese Regelung wurde jedoch nie in Kraft gesetzt. Nach Ansicht des Bundesrates wäre sie im Verhältnis zum Nutzen mit einem zu grossen Aufwand verbunden gewesen. Zudem könnten Datenaufzeichnungsgeräte lediglich rückwirkend ein Fehlverhalten darstellen. Präventive Massnahmen zur proaktiven Verhinderung von schwe- rer Verkehrsdelinquenz seien deshalb zu bevorzugen. Die Einführung der Pflicht des Einsatzes eines Fahrtenschreibers für Neulenkerinnen
und Neulenker wäre als Massnahme des Strassenverkehrsrechts ebenfalls Sache des Bundes.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli