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Motion Renata Grünenfelder und Gianna Berger, Zürich, sowie Jeanette Büsser, Horgen, betreffend Schaffung einer Funktion für eine kantonale Pflegefachperson, Stellungnahme

RRB Nr. 497/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 6 matg 2026

https://lexipedia.io/rm/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-497-2026/de/motion-renata-grunenfelder-und-gianna-berger-zurich-sowie-jeanette-busser-horgen-betreffend-schaffung-einer-funktion-fur-eine-kantonale-pflegefachperson-stellungnahme

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 497/2026

Motion Renata Grünenfelder und Gianna Berger, Zürich, sowie Jeanette Büsser, Horgen, betreffend Schaffung einer Funktion für eine kantonale Pflegefachperson, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 73/2026

Sitzung vom 6. Mai 2026

497. Motion (Schaffung einer Funktion für eine kantonale

Erwägungen

Pflegefachperson) Die Kantonsrätinnen Renata Grünenfelder und Gianna Berger, Zürich, sowie Jeannette Büsser, Horgen, haben am 23. Februar 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, im Gesundheitsgesetz (GesG) die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Funktion einer kantonalen Pflegefachperson zu verankern und diese Stelle organisatorisch in der Gesundheitsdirektion zu etablieren. Die Kantons-Pflegefachperson soll als fachlich ausgewiesene, unabhängige und strategisch beratende Instanz für alle Fragestellungen der Pflege im Kanton Zürich fungieren. Sie übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: – Monitoring, Beratung und Qualitätssicherung im gesamten Pflegebereich des Kantons, insbesondere hinsichtlich Pflegequalität, Patientensicherheit und Arbeitsbedingungen in Spitälern, Pflegeinstitutionen, Spitex-Organisationen und der Langzeitpflege – Strategische ambulante und stationäre Versorgungsplanung im Pflegebereich der Akut- und Langzeitpflege in enger Zusammenarbeit mit dem kantonsärztlichen Dienst, den Gemeinden sowie privaten und öffentlichen Leistungserbringern – Mitwirkung bei der Aufsicht über Pflegeinstitutionen und Spitex- Organisationen, insbesondere zu Fragen professioneller Standards, Berufsausübung, Qualität und Sicherheit. – Vertretung des Pflegebereichs in kantonalen, interkantonalen und bundesnahen Fachgremien sowie Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit und Koordination im Gesundheitswesen – Unterstützung des Regierungsrates, der Gesundheitsdirektion und weiterer kantonaler Stellen bei der Ausarbeitung von Strategien und Massnahmen zur Bewältigung des Pflegefachkräftemangels, einschliesslich der Förderung von Aus- und Weiterbildungsangeboten – Fachliche Begleitung der Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Zürich, inklusive Koordination mit den betroffenen Institutionen, Berufsverbänden und Bildungsanbietern

Begründung Obwohl der Kanton Zürich über eine starke Gesundheitsdirektion und das Amt für Gesundheit verfügt, fehlt bislang eine eigenständige, fachlich spezialisierte Instanz, welche die Perspektive der Pflegeberufe auf strategischer Ebene vertritt, analog zur etablierten Rolle der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes. Für die Beaufsichtigung von Leistungserbringern im Pflegebereich braucht es eine kantonale Pflegefachperson, weil nur sie über die fachliche Kompetenz verfügt, um die Qualität, Sicherheit und Gesetzeskonformität der Pflegeleistungen sachgerecht zu beurteilen. Der Kanton Zürich steht angesichts des wachsenden Pflegebedarfs, der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Mangels an qualifiziertem Pflegepersonal vor erheblichen Herausforderungen. Mit der Annahme der eidgenössischen Pflegeinitiative sind die Kantone verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die die Pflegeberufe stärken, die Versorgungssicherheit erhöhen und die Qualität gewährleisten. Angesichts der Grösse und Bedeutung des Kantons Zürich ist diese Funktion ein notwendiger und zeitgemässer Schritt, um die pflegerische Versorgung nachhaltig sicherzustellen. Andere Kantone, namentlich der Kanton Waadt, haben mit der Einführung einer vergleichbaren Funktion positive Erfahrungen gemacht.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Renata Grünenfelder und Gianna Berger, Zürich, sowie Jeannette Büsser, Horgen, wird wie folgt Stellung genommen: Die Pflege spielt eine zentrale Rolle innerhalb der Gesundheitsversorgung. Die Gesundheitsdirektion trägt zur Sichtbarkeit und Stärkung der Pflege bei. So wurde z. B. in der 2022 neu erlassenen Verordnung über die Spitalräte (LS 813.12) verankert, dass die Pflege eine von vier Kompetenzen ist, die zwingend in den Spitalräten der vier kantonalen Spitäler auf oberster strategischer Ebene vorhanden sein muss. Am 12. Mai, dem internationalen Tag der Pflege, besucht die Vorsteherin der Gesundheitsdirektion jedes Jahr gemeinsam mit dem Amtschef des Amtes für Gesundheit (AFG) und weiteren Vertretenden der Gesundheitsdirektion eine Gesundheitsinstitution im Kanton, um den vielseitigen Berufsalltag der Pflegefachpersonen sichtbar zu machen (vgl. 2025: zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2025/05/gesundheitsdirektorin-natalie-rickli-besucht-am-tag-der-pflege-die-rehaklinik-limmattal, 2024: zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2024/05/ gesundheitsdirektorin-natalie-rickli-besucht-anlaesslich-des-tags-derpflege-die-spitex-bachtel, 2023: zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/05/gesundheitsdirektorin-natalie-rickli-besucht-am-internationalen-tag-der-pflege-das-kinderspital-zuerich). Auch organisatorisch trägt die Gesundheitsdirektion der Bedeutung der Pflege Rechnung. Per 1. Januar 2023 wurde innerhalb des AFG die Fachstelle Gesundheitsberufe geschaffen. Da der Fachkräftemangel in allen Gesundheitsberufen ein relevantes Thema ist, ist die Fachstelle neben den Pflegeberufen auch für die Förderung weiterer Gesundheitsberufe zuständig. Die Fachstelle Gesundheitsberufe ist als Stabsstelle direkt dem Amtschef unterstellt und der Leiter der Fachstelle ist Mitglied der Geschäftsleitung des AFG. Die Fachstelle Gesundheitsberufe ist unter anderem zuständig für die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton – gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Bildungsdirektion. Daneben setzt sie weitere Massnahmen zur Förderung der Pflege um. So berät und unterstützt sie die Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Institutionen bei der Umsetzung der Ausbildungsverpflichtungen sowie der Aktualisierung und Weiterentwicklung der entsprechenden Konzepte und überprüft die Einhaltung

der Vorgaben. Zudem unterstützt und berät die Fachstelle Bildungsanbieter und weitere Institutionen bei der Etablierung und Weiterentwicklung neuer Berufsbilder (z. B. Studiengang für Nurse Practitioner), setzt sich für die Nachwuchsförderung ein und dient als Anlaufstelle für Fragen rund um den Pflegeberuf und Ausbildungen in den übrigen nichtuniversitären Gesundheitsberufen. Für die kommende Legislaturperiode 2027–2031 plant die Fachstelle Gesundheitsberufe die Erarbeitung eines Entwicklungsplans für die Pflege und weitere nichtuniversitäre Gesundheitsberufe. Dieser soll für verschiedene Gesundheitsberufe den langfristigen Bedarf aufzeigen und als Grundlage dienen, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Zentrale Themen sollen unter anderem die Bedarfsentwicklung (insbesondere in Anbetracht des demografischen Wandels), die Nachwuchsförderung, die Entwicklung und Etablierung neuer Berufsbilder sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit sein. Bei all diesen Themen hat die Pflege grosse Bedeutung. Die Fachverbände und weitere Institutionen sollen bei der Erarbeitung eng einbezogen werden. Die Fachstelle Gesundheitsberufe ist eng vernetzt mit den kantonalen Bildungszentren, den relevanten Branchenverbänden sowie auf nationaler Ebene mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium und arbeitet auch innerhalb des AFG mit den verschiedenen Abteilungen zusammen.

Bei relevanten Fragestellungen kann die Fachstelle Gesundheitsberufe zudem die von der Gesundheitsdirektion gegründeten Fachkommissionen beratend beiziehen. Die kantonale Pflegedienstkommission existiert seit 1998 und besteht aus zwölf Pflegedirektorinnen und -direktoren aus Zürcher Spitälern und Institutionen des Langzeitbereichs. Sie vereinigt Fachwissen von Personen, die mit verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung in allen Versorgungsbereichen (Akut und Langzeitversorgung) vertraut sind und ist als Konsultativorgan dem AFG gegenüber antragsberechtigt. Die Subkommission Bildung wurde als zusätzliche Unterstützung der Pflegedienstkommission bezüglich der Umsetzung der Pflegeinitiative gegründet. Sie besteht aus sieben Expertinnen und Experten der Bildung und berät das AFG in bildungsspezifischen und bildungspolitischen Fragen der Gesundheitsberufe auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe. Die 1998 gegründete Betriebskommission für medizinisch-technische und medizinisch-therapeutische Berufe besteht aus 13 Leiterinnen und Leitern aus diesen Bereichen aus Zürcher Spitälern. Sie bearbeitet Themen, die sich an den aktuellen gesundheitspolitischen Gegebenheiten in den medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufen orientieren. Auch diese Kommission ist gegenüber dem AFG antragsberechtigt. Derzeit sind der Fachstelle Gesundheitsberufe drei Stellen zugewiesen. Der Leiter der Fachstelle verfügt über eine tertiäre Pflegeausbildung und langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Leitungsfunktionen im Bereich der Pflege, u. a. in Spitälern und im Langzeitbereich in der Stadt Winterthur. Eine weitere Mitarbeiterin der Fachstelle verfügt über eine tertiäre Pflegeausbildung und war zuvor ebenfalls in verschiedenen Spitälern tätig. Damit ist sichergestellt, dass einerseits das erforderliche Fachwissen vorhanden ist und anderseits die Perspektive der Pflege mit Bezug zur Praxis ausreichend berücksichtigt wird. Das Anliegen der Motion, zusätzlich die Funktion einer kantonalen Pflegefachperson zu schaffen, erscheint auf den ersten Blick prüfenswert. Allerdings werden mit der Motion Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können. So wird in der Begründung der Motion ausgeführt, dass die kantonale Pflegefachperson unabhängig agieren soll. Die Unabhängigkeit einer solchen Position wäre nicht möglich, da diese

Person nach wie vor bei der Gesundheitsdirektion angestellt wäre. Auch die Kantonsärztin, der Kantonszahnarzt und die Kantonspsychiaterin sind bei der Gesundheitsdirektion angestellt und nicht unabhängig. Sie verfügen über einen Stellenbeschrieb, den sie umzusetzen haben und unterstehen dem kantonalen Personalrecht. Auch die Forderung, dass eine Person allein für die Qualitätssicherung im gesamten Pflegebereich des Kantons zuständig sein soll, könnte nicht erfüllt werden. Derzeit verfügen im Kanton Zürich rund 550 Institutionen über eine Betriebsbewilligung. Zudem werden bestehende Zuständigkeiten und Kompetenzen nicht berücksichtigt. So liegt zwar die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Spitäler beim AFG. Bei Institutionen der Langzeitpflege liegt diese Aufgabe aber gemäss § 37 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (LS 810.1) bei den Bezirksräten, das AFG hat die Oberaufsicht inne. Dabei unterstützt die Fachstelle Gesundheitsberufe im Bereich der Aufsicht bei Bedarf bereits heute mit ihrem Fachwissen. Für die arbeitsrechtliche Aufsicht ist überdies das bei der Volkswirtschaftsdirektion angesiedelte Amt für Wirtschaft zuständig. Zudem ist es grundsätzlich Aufgabe der Leistungserbringer, die Qualität ihrer Leistungen sicherzustellen und anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Um die Sichtbarkeit der Pflege nach aussen zu verbessern, plant das AFG, dass der Leiter der Fachstelle Gesundheitsberufe künftig zusätzlich den Titel des Fachverantwortlichen Pflege trägt. Dazu ist keine Gesetzesänderung erforderlich. Und falls dereinst trotzdem die Funktion einer kantonalen Pflegefachperson geschaffen werden sollte, wäre dazu keine Anpassung der Gesetzesgrundlagen notwendig. Für die Schaffung der neuen Funktion einer Kantonspsychiaterin wurde z. B. die Organisationsverordnung der Gesundheitsdirektion angepasst (vgl. ABl 2024-04-12). Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 73/2026 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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