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Motion Pia Ackermann, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, betreffend Grundversorgung stärken in der ärztlichen Weiterbildung, Stellungnahme

RRB Nr. 498/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dals 6 matg 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 498/2026

Motion Pia Ackermann, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, betreffend Grundversorgung stärken in der ärztlichen Weiterbildung, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 71/2026

Sitzung vom 6. Mai 2026

498. Motion (Grundversorgung stärken in der ärztlichen

Erwägungen

Weiterbildung) Kantonsrätin Pia Ackermann, Zürich, und Kantonsrat Benjamin Walder, Wetzikon, haben am 23. Februar 2026 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für eine effektive Steuerung der Weiterbildungsplätze für Facharzttitel zu schaffen. Diese soll konkrete Vorgaben zu einer Mindestanzahl Weiterbildungsplätze in den Fachgebieten der Grundversorgung in den Listenspitälern im Kanton Zürich machen. Die Bemessung der Mindestanzahl- Plätze soll sich an der Anzahl Patient*innen, Fälle oder Übernachtungen je Spital orientieren. Begründung Es gibt einen grossen Fachkräftemangel in der Grundversorgung. Aus diesem Grund wird künftig die Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin erhöht. Mehr Studienplätze führen aber nicht automatisch zu mehr Ärzt*innen im Bereich der Grundversorgung. Der Kanton hat aufgrund der Versorgungssicherheit ein Interesse daran, dass möglichst viele Ärzt*innen für die Grundversorgung ausgebildet werden. Die finanziellen Anreize wirken dem zurzeit entgegen. Das Angebot an Weiterbildungsplätzen sollte aber nicht von finanziellen Aspekten, sondern vom Nutzen für die Bevölkerung abhängen. Grundlage für die angestrebte Steuerung soll eine Analyse der aktuellen Anzahl an Weiterbildungsplätzen nach Fachgebiet sein. Als Basis könnten die SIWF-Angaben sowie die bekannten Grössen der Spitäler und des Kantons dienen. Das Steuerungssystem soll mit konkreten Vorgaben zu Mindestanzahl-Plätzen nach Fachgebiet funktionieren. Es sollen im mindestens für die Fachgebiete der Grundversorgung (allgemeine Innere Medizin, Pädiatrie, Psychiatrie) sowie bei Bedarf für andere Fachgebiete (im Ermessen der Direktion) Vorgaben erstellt werden. Dabei soll sich die Bemessung der Mindestanzahl-Plätze an der Anzahl Patient*innen, Fälle oder Übernachtungen je Spital orientieren. Bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben bräuchte es Konsequenzen, zum Beispiel analog zur Pflege mit einem Malus- oder ähnlichem System. Zudem soll ein Fokus auf die Verfügbarkeit von Einstiegsstellen für Assistenzärzt*innen nach dem Staatsexamen gelegt werden. Ziel ist, dass der Kanton Zürich Vorreiter bei den Weiterbildungen in den Fachgebieten der Grundversorgung wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Pia Ackermann, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, wird wie folgt Stellung genommen: Gemäss § 22 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) kann die Gesundheitsdirektion die bewilligungspflichtigen Institutionen verpflichten, die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe in angemessenem Umfang sicherzustellen. Aus der Weisung zur damaligen Gesetzesänderung geht allerdings hervor, dass sich die aufgeführten gesetzlichen Festlegungen nur auf die nichtuniversitären Gesundheitsberufe wie Pflege, Hebamme oder Physiotherapie beziehen, da 2018 vor allem dort eine Knappheit festgestellt wurde (vgl. Vorlage 5510). Die Bereitstellung von Weiterbildungsplätzen für Fachärztinnen und Fachärzte unterstützt der Kanton finanziell. In Übereinstimmung mit der Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (LS 810.6) richtet der Kanton Zürich den Listenspitälern pauschal Fr. 15 000 pro Assistenzarztstelle und Jahr aus. Da in den letzten Jahren der Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Hausarztmedizin, der Pädiatrie, der Psychiatrie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die zusammen die medizinische Grundversorgung darstellen, kontinuierlich gestiegen ist, hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 314/2023 eine Erhöhung der Entschädigung an die Listenspitäler auf höchstens Fr. 25 000 pro Assistenzarztstelle und Jahr in den oben aufgeführten auf die Grundversorgung ausgerichteten Fachgebieten beschlossen. Die Wirkung dieser Massnahme wird 2027, drei Jahre nach der Einführung, evaluiert. Insgesamt werden den Spitälern für 2026 rund 45 Mio. Franken für ihr Engagement in der ärztlichen Weiterbildung entrichtet (vgl. RRB Nr. 426/2026). Im Rahmen der derzeit laufenden Totalrevision des GesG ist vorgesehen, die Möglichkeit der Verpflichtung der Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung in den Berufen des Gesundheitswesens grundsätzlich auf alle Berufe auszuweiten, auch die universitären. Die damit verbundene kantonale Planung und Steuerung soll aber nur subsidiär zum Einsatz kommen, wenn die anderen Massnahmen nicht ausreichen. Diese Subsidiarität ist auch deshalb wichtig, weil die Organisation der ärztlichen Weiterbildung auf nationaler Ebene vorgegeben wird. Die Weiterbildungsprogramme und deren

Inhalte werden vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung in Absprache mit den nationalen Fachgesellschaften festgelegt.

Eine starre kantonale gesetzliche Regelung mit konkreten Vorgaben zu einer Mindestanzahl an Plätzen für die Fachgebiete der Grundversorgung, wie das die Motion verlangt, würde im Widerspruch zum bestehenden System im Bereich der ärztlichen Weiterbildung stehen und der Komplexität der Versorgung nicht gerecht werden. Auch würde sie einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Spitäler darstellen. Zur zusätzlichen Förderung der Weiterbildung in den Grundversorgungsdisziplinen ist stattdessen vorgesehen, das finanzielle Anreizsystem zu erweitern und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um künftig auch niedergelassenen Leistungserbringern Weiterbildungsbeiträge ausrichten zu können (vgl. § 92 Abs. 2 VE GesG). Gerade vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verlagerung der Leistungserbringung vom stationären in den ambulanten Bereich ist auch das eine Massnahme, um genügend Weiterbildungsplätze in der Grundversorgung sicherzustellen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf werden derzeit ausgewertet. Die Gesundheitsdirektion hat zudem weitere Massnahmen ergriffen, um die Hausarztmedizin zu fördern und die Grundversorgung zu stärken, beispielsweise durch die Unterstützung des Praxisassistenz- und Curriculum-Programms des Instituts für Hausarztmedizin der Universität Zürich (vgl. RRB Nrn. 643/2023, 421/2024, 404/2025 und 426/2026). Darüber hinaus beteiligt sich die Gesundheitsdirektion am Praxispädiatrie-Curriculum des Universitäts-Kinderspitals Zürich und unterstützt den Aufbau eines regional verankerten Hausarztcurriculums im Zürcher Unterland. Im Rahmen des Projekts «Stärkung der hausärztlichen Versorgung» (HaVes) analysiert das Amt für Gesundheit unter Einbezug der wichtigsten Akteurinnen und Akteure die hausärztliche und pädiatrische Grundversorgung im Kanton Zürich. So können allfälliger weiterer Handlungsbedarf identifiziert und darauf gestützt Lösungsansätze ausgearbeitet werden. Den aktuellen Stand des Projektes wird der Regierungsrat im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 367/2021 betreffend Attraktivität des Hausarztberufes darlegen. Auch auf nationaler Ebene wurden verschiedene Weichen gestellt, um die Grundversorgung zu stärken. Der Regierungsrat geht insbesondere davon aus, dass sich die finanzielle Situation in der Grundversorgung und damit die Attraktivität dieses Fachbereichs für ausgebildete

Ärztinnen und Ärzte durch die neue Tarifstruktur TARDOC verbessern wird (vgl. RRB Nr. 1308/2024). Derzeit läuft zudem die Konkretisierung und Umsetzung des Projekts «Med500+», mit dem die Zahl der jährlich an der Universität Zürich ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ab 2030 substanziell erhöht werden soll (vgl. Vorlage 6049). Der Kantonsrat hat den dafür nötigen Objekt- kredit am 2. März 2026 bewilligt. Auch für diese zusätzlichen Ärztinnen und Ärzte werden entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten benötigt. Die Planung hierfür erfolgt durch die Gesundheitsdirektion in enger Zusammenarbeit mit der für die Ausbildung verantwortlichen Bildungsdirektion und den Spitälern im Kanton Zürich. In diesem Zusammenhang wird auch der Bedarf in den auf die Grundversorgung ausgerichteten Fachgebieten vertieft geprüft. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 71/2026 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli