RRB Nr. 52/2026
Anfrage Karl Heinz Meyer, Neerach, und Marc Bochsler, Wettswil, betreffend IKT-Kosten im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 346/2025
Sitzung vom 28. Januar 2026
52. Anfrage (IKT-Kosten im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Karl Heinz Meyer, Neerach, und Marc Bochsler, Wettswil, haben am 3. November 2025 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss KEF-Buch belaufen sich die IKT-Kosten im Kanton Zürich 2026 auf 27 400.– pro Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen im Hinblick auf die Praxis im Kanton Zürich:
Erwägungen
1. Sind die Lizenzen für Software ämterübergreifend resp. direktionsübergreifend vom AFI ausnahmslos koordiniert? Wie hoch sind die Lizenzkosten 2024 in der Kantonalen Verwaltung insgesamt? Wie hoch in den einzelnen Direktionen?
2. Wie hoch ist das Einsparpotential durch Einsatz von Open-Source- Lösungen?
3. Werden die Lizenzen periodisch auf ihre Notwendigkeit überprüft? Wenn ja in welchem Zeitraum?
4. Wie viele Formulare und Genehmigungsprozesse gibt es, die automatisch verarbeitet werden? Wie hoch sieht der Regierungsrat das Potential?
5. Setzt der Kanton Zürich KI gestützte Chatbots für Standardabfragen ein?
6. Sieht der Regierungsrat Sparpotential durch virtualisierte Server und optimierte Kühlung und Stromverbrauch?
7. Wie hoch ist das Einsparpotenzial durch Zentralisierung von Helpdesk-Strukturen?
8. 2023 wurden insgesamt 17 Server (14 Hyper-V-Cluster, 2 Server Stand Alone und 1 Server Backup) ausgeschrieben. Wie hoch waren die Beschaffungskosten dafür? 2025 wurden 2 X11-HA und 1 X11-S ODA ausgeschrieben. Wie hoch werden die Beschaffungskosten hierfür sein?
9. Wurde für diese Beschaffungen auch eine Miete oder Leasing in Betracht gezogen? Wenn Nein, warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Karl Heinz Meyer, Neerach, und Marc Bochsler, Wettswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Amt für Informatik (AFI) stellt die zentralen IKT-Grundversorgungsleistungen bereit und koordiniert die dafür notwendigen Softwarelizenzen in der kantonalen Verwaltung. Für Fach- und Spezialapplikationen liegt die Verantwortung und damit auch die Lizenzbewirtschaftung bei den Direktionen und der Staatskanzlei. Diese Beschaffungen erfolgen nach zentralen Vorgaben und, wo sinnvoll und gewünscht, durch das AFI oder über vom AFI verhandelte Rahmenverträge. Eine kantonsweit konsolidierte Übersicht der Lizenzkosten liegt nicht vor, da diese dezentral bewirtschaftet und in den Finanzsystemen nicht einheitlich erfasst werden. Zu Frage 2: Open-Source-Software (OSS) wird im Kanton Zürich seit Jahren eingesetzt, etwa bei Server-, Datenbank- und Infrastrukturkomponenten. Sie kann Lizenzkosten senken und die digitale Souveränität stärken, verursacht aber weiterhin Integrations-, Schulungs- und Supportaufwände. Ein Einsparpotenzial lässt sich weder genau noch pauschal beziffern. Erfahrungsgemäss bestehen Vorteile dort, wo proprietäre Standardlösungen ohne Funktionsverlust durch etablierte OSS-Produkte ersetzt werden können. Zu Frage 3: Das AFI stellt für die kantonale Verwaltung die Lizenzen der IKT- Grundversorgung sowie der zentralen Kantonsapplikationen bereit und überprüft diese im Rahmen des Software-Asset-Managements regelmässig. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit zu sichern und die Lizenz- Compliance zu gewährleisten. Diese Überprüfung erfolgt laufend durch Nutzungskontrollen sowie periodisch im Zuge der Budget- und Vertragsprozesse oder bei Lizenzaudits von Herstellern. Die Lizenzen von Fachapplikationen liegen in der Verantwortung der Direktionen und der Staatskanzlei und werden ebenfalls periodisch überprüft.
Zu Frage 4: Mit der Transaktionsplattform ZHservices und dem Zürikonto stellt der Kanton eine zentrale Infrastruktur für digitale Behördenleistungen bereit. Zahlreiche Gesuche und Anzeigen können heute bereits vollständig online eingereicht und in vielen Fällen automatisiert bearbeitet werden, etwa in den Bereichen Steuern, Arbeitsbewilligungen, Einbürgerung sowie im Sozial- und Gesundheitswesen. Konkrete Zahlen zu automatisierten Formularen und Prozessen gibt es nicht. Der Regierungsrat sieht jedoch grosses Potenzial. Zu Frage 5: Zurzeit werden im Kanton KI-gestützte Chatbots getestet. Diese Pilotanwendungen dienen dazu, Erfahrungen mit sogenannten Large Language Models in der Verwaltung zu sammeln und mögliche Einsatzszenarien zu prüfen, beispielsweise zur Unterstützung bei internen Abfragen oder im Wissensmanagement. Zudem sind bereits heute Chatbots im Einsatz, um häufige Fragen zu beantworten und die Verwaltung zu entlasten. Diese Chatbots beruhen jedoch nicht auf KI-Technologien, sondern auf regelbasierten Dialogsystemen mit vordefinierten Antwortpfaden. Zu Frage 6: Bereits heute ist die Virtualisierung von Servern und die Optimierung der Rechenzentrumsinfrastruktur ein zentraler Bestandteil der IKT- Grundversorgung. Gemäss dem Bericht Rechenzentren des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft vom 31. August 2023 (zh.ch/content/dam/zhweb/bilderdokumente/themen/planen-bauen/bauvorschriften/bauvorschriften-imzentren_v1.pdf), besteht ein erhebliches Effizienzpotenzial im Betrieb von Rechenzentren. Zu Frage 7: Im Rahmen der Umsetzung der IKT-Strategie wurden die Betriebs- und Supportprozesse schrittweise standardisiert und zentralisiert. Für die kantonale Verwaltung stellt das AFI heute einen zentralen Service Desk und standardisierte Supportprozesse bereit. Für die bestehenden dezentralen Supporteinheiten steht die Sicherung von Qualität und fachlicher Nähe im Vordergrund. Aus diesen Gründen ist keine Zentralisierung vorgesehen. Damit ist das Einsparpotenzial, das sich aus einer Zentralisierung ergibt, erschöpft. Zu Frage 8: Die Beschaffungskosten der zwei X11-HA und eines X11-S ODA betrugen Fr. 619 857.90 einschliesslich MWSt.
Zur Ausschreibung von 14 Hyper-V-Cluster, zwei Server Stand Alone und einem Server Backup im Jahr 2023 kann der Regierungsrat keine Aussage machen, da diese nicht in seinem Zuständigkeitsbereich erfolgte bzw. nicht den Kanton Zürich betroffen hat. Zu Frage 9: Ein Leasing- oder Mietmodell zur Beschaffung der zwei X11-HA und eines X11-S ODA wurde aus logistischen sowie administrativen Gründen für die Systeme des Kantons nicht in Betracht gezogen, da dadurch unter anderem die fachgerechte Entsorgung durch die kontrollierte Zerstörung physischer Datenträger erschwert würde.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli